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Welche Inhalte sind für Kinder und Jugendliche gesetzlich verboten?

Weitere Infos zu: Problematische Inhalte

Das Jugendschutzgesetz ist in Österreich auf Landesebene geregelt. In jedem Bundesland gibt es leicht unterschiedliche Bestimmungen. Überall gleich ist jedoch, dass die Weitergabe von z. B. pornografischen, nationalsozialistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten an Jugendliche verboten ist und Jugendliche solche Inhalte auch nicht besitzen dürfen. Bei Verstößen sind für Erwachsene meist Geld- und sogar Freiheitsstrafen, für Jugendliche verpflichtende Beratungsgespräche und u. U. auch Geldstrafen vorgesehen.

Sobald Eltern wissen, dass Ihre Kinder nach dem Jugendschutzgesetz verbotene Inhalte auf Ihr Handy oder Ihren Computer geladen haben, müssen sie diese löschen bzw. löschen lassen. Eltern sind jedoch nicht verpflichtet, die Handys oder Computer ihrer Kinder laufend bzw. ohne konkreten Verdacht auf jugendschutzgefährdende Daten zu kontrollieren.

Auch Lehrende haben bei konkretem Verdacht auf rechtswidrige Inhalte auf Handys von Schüler/innen die Pflicht, die Handys zu kontrollieren und ggf. abzunehmen.

Zögern Sie nicht, illegale Inhalte (z. B. Kinderpornografie) im Internet zu melden, z. B. an www.stopline.at oder die Meldestellen des Bundeskriminalamts.