Änderungen bei Mehrwertdienst-Bestimmungen ab 2007
SMS-Dienste können ab 1.1.2007 per SMS mit dem Text „Stopp“ beendet werden. Damit können sämtliche Abo-Dienste, die hinter der betreffenden Mehrwertnummer angeboten werden, sofort beendet werden. Außerdem müssen Nutzer von Abo-Diensten per SMS informiert werden, wenn die Kosten 10 Euro überschreiten. Bei SMS-Chatdiensten dürfen nur noch vom Nutzer/von der Nutzerin gesendete SMS verrechnet werden. Nicht aber Antwort-SMS vom Chat-Partner. Das bringt eine Verbesserung für Konsumenten/-innen im Bezug auf unerbetene SMS.
(Quelle: AK OÖ)








