Aus für Direktmarketing per Email

Teilen |

Ab 1. März 2006 sind Werbe-E-Mails ohne Zustimmung an alle Adressaten, also an KonsumentInnen und jetzt neu auch an UnternehmerInnen unzulässig.

Damit ist ab 1. März 2006 jetzt generell verboten (sowohl für die Adressaten KonsumentInnen und UnternehmerInnen):

  1. Telefon- und Faxübermittlung ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers zu Werbezwecken
  2. E-Mail und SMS ohne vorherige Einwilligung zu Werbezwecken
  3. E-Mail und SMS als Massensendung (mehr als 50 Empfänger), auch ohne Werbung

Eine vorherige Zustimmung ist bei Punkt 2 und 3 nicht erforderlich, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:

  1. Der Versender hat die Kontaktinformationen anlässlich eines Kaufes oder einer Dienstleistung vom Kunden erhalten.
  2. Er verwendet diese Daten nur für Werbung für ähnliche Produkte und Dienstleistungen.
  3. Der Empfänger erhält die Möglichkeit, die Zusendung bereits bei der Erhebung der Daten oder anlässlich jeder Zusendung abzulehnen.
  4. Der Empfänger hat die Zusendung nicht von vorneherein durch Eintragung in die ECG-Liste bei der RTR-GmbH abgelehnt.

Hintergrund ist, dass nach 2 Jahren die Telekommunikationsgesetz Novelle aus dem Jahr 2003 im Rahmen der Anpassung an eine EU-Richtlinie wieder geändert wird. Bis zum 1. März 2003 gilt noch, dass Unternehmen Werbung mit Unternehmensbezug übermittelt werden darf, wenn die sonstigen Regeln (Abmeldemöglichkeit, keine Verschleierung des Absenders) eingehalten werden. Außerdem musste die ECG-Liste bei der RTR GmbH berücksichtigt werden, wo sich jeder eintragen konnte, der keine E-Mail-Werbung empfangen wollte (opt out).

Quelle und detaillierte Informationen: Artikel "Aus für E-Mail-Werbung" auf www.internet4jurists.at.