Online-Quiz: Hohe Kosten statt Millionengewinn
Die Arbeiterkammer Kärnten warnt vor der Teilnahme an so genannten Online-Quiz im Internet. Statt der in Aussicht gestellten Euro-Million winken bei einem Quiz, bei dem man ähnlich wie bei der TV-Millionenshow Wissensfragen beantworten muss, nur hohe Kosten.
Bei der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer häufen sich Beschwerden von Konsumenten, die an einem Online-Quiz im Internet teilgenommen und einige Hundert Euro verloren haben. Nach der ersten Runde, in der einfache Fragen zum Weiterspielen verleiten, beginnt das kostenpflichtige Spiel.
Bis zu 9,90 Euro pro Spiel
Ab der zweiten Runde verlangen die Anbieter bis zu 9,90 Euro pro Spiel. Schafft man diese zweite Runde, beträgt der Gewinn mickrige zwei Euro. Klickt man aus vier Antwortmöglichkeiten die falsche an, bleibt man auf der zweiten Stufe und neue Kosten fallen an. Auch wenn man bereits eine höhere Stufe erreicht hat, fällt man immer wieder auf Stufe zwei zurück, sobald man in einer Runde, die aus neun Fragen besteht, eine Frage falsch beantwortet.
Ein Konsument ließ sich nicht abschrecken und versuchte es immer wieder. Die Rechnungen folgten auf dem Fuß. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass man bei solchen Quizspielen nie in den Genuss der in Aussicht gestellten Million kommt“, warnt die Leiterin der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Kärnten, Dr. Josefine Traunik.
Die Arbeiterkammer kritisiert weiters, dass die Homepage bei diesem Quizspiel so gestaltet ist, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr schwer lesbar sind, nicht gespeichert werden können und dass es unhaltbare Haftungsausschlüsse gibt. Darüber hinaus fehlt eine Rücktrittsbelehrung nach dem Fernabsatzgesetz.
Rücktrittsmöglichkeit
Die AK rät deshalb den Konsumenten, sich nicht von möglichen Gewinnen blenden zu lassen und keine Daten weiterzugeben. Die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer klärt auch darüber auf, dass es in diesem Fall binnen drei Monaten mittels Schreiben an den Veranstalter eine Rücktrittsmöglichkeit nach dem Fernabsatzgesetz gibt.







