Online-Shopping: Ausprobieren erlaubt
OGH-Urteil: Auspacken und Testen von Internet-Bestellungen bei Rücksendung zulässig
Wer im Internet einkauft, darf die bestellten Produkte auspacken und testen, ohne dass dem Konsument/der Konsumentin bei der Rücksendung dafür Kosten berechnet werden. Das entschied jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Urteil. Von der Regelung ausgenommen sind allerdings Maßanfertigungen, CDs, Tickets und DVDs.
Anlassfall: Funknetzwerk-Antennen
Ein Kunde bestellte im Internet Antennen für ein WLAN-Funknetzwerk bei einem Elektronik-Anbieter. Nachdem die Antennen probeweise in Betrieb genommen wurden, stellte der Kunde fest, dass die Funkverbindung nicht hergestellt werden konnte. Bereits am nächsten Tag wurden die Antennen zurückgesandt, vom bezahlten Kaufpreis bekam der Kunde aber nur etwas mehr als zwei Drittel retourniert. Der Verkäufer machte nämlich Kosten für die Wertminderung wegen Benutzung, Verpackung und Funktionsprüfung geltend.
Keine Wertminderung durch Ausprobieren
Im daraufhin eingeleiteten Musterverfahren der Arbeiterkammer (AK) wurde die Rechtsansicht vertreten, dass im bloßen Auspacken und dem probeweisen Betrieb noch keine „Benutzung“ im Sinne der Gesetze zu sehen ist. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz und der Oberste Gerichtshof folgten dieser Rechtsansicht. Gemäß der EU-Fernabsatzrichtlinie könne im bloßen Ausprobieren und kurzen Testen noch kein wertmindernder Gebrauch gesehen werden, da sonst das Rücktrittsrecht umgangen oder erschwert werden würde, so die Urteilsbegründung. Das alleinige Ausprobieren sei demnach noch keine „Benutzung“.
Drei Tipps für Online-Käufe:
- Achten Sie bei der Bestellung auf Rücksendekosten.
- Senden Sie Produkte zurück, lassen Sie sich immer einen Aufgabeschein geben.
- Beachten Sie Ihr Rücktrittsrecht.
(Quelle: Arbeiterkammer Wien)
Weiterführende Links:
- Saferinternet.at: Nützliche Infos und Tipps zum Einkaufen im Internet
- Internet Ombudsmann: Kostenlose Online-Beratung und Streitschlichtung bei Problemen mit Internet-Einkäufen







