Zeit für Einverständniserklärungen!
Für die Nutzung von Bildern und Werken von SchülerInnen aus dem bzw. im Unterricht
Lehrende aufgepasst: Der Schulanfang ist die ideale Zeit, um Einverständniserklärungen der Eltern bzw. ab 14 Jahren auch der SchülerInnen einzuholen. Das ist zum Beispiel erforderlich, wenn
- Fotos oder Videos von SchülerInnen veröffentlicht werden sollen, die im Zuge eines Unterrichtsprojekts entstanden sind;
- Fotos oder Videos von SchülerInnen auf der Schulwebsite veröffentlicht werden sollen oder
- die Schule eigenständige Werke (z.B. Fotos, Videos, Audio, Texte) von SchülerInnen veröffentlichen möchte.
Um rechtlich abgesichert zu agieren, muss für alle genannten Situationen eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern bzw. der SchülerInnen vorliegen. Auf vielfachen Wunsch stellt Saferinternet.at hier zwei Beispiele zur Verfügung:
| Beispiel 1 |
| Ich, Frau/Herr _______________________, bin damit einverstanden, dass die Schule __________________________________, die während des Schulunterrichts entstandenen Werke meines Sohnes/meiner Tochter, _________________________, in Publikationen der Schule sowie in sonstigen im schulischen Kontext stehenden Publikationen veröffentlichen darf. |
| Beispiel 2 |
| Ich, Frau/Herr _______________________, bin einverstanden, dass mein Sohn/meine Tochter _________________________ im Zuge von Schulveranstaltungen oder -projekten fotografiert/gefilmt wird und diese Fotos/Videos auf der Schulwebsite und in sonstigen Publikationen der Schule veröffentlicht werden dürfen. Die Fotos zeigen SchülerInnen beim Arbeiten oder im Schulalltag. Es werden keine Porträts oder Bilder mit vollständigem Namen der SchülerInnen veröffentlicht. |
Achtung: Die Eltern und die SchülerInnen können ihre Einverständniserklärungen jederzeit widerrufen! Dann müssen entsprechende Fotos/Videos wieder entfernt oder die Verbreitung eines Werks gestoppt werden. Bildnisse, die für SchülerInnen oder andere abgebildete Personen bloßstellend sein können (z.B. freizügig bekleidet), dürfen nicht veröffentlicht werden. Sie verletzten das Recht am eigenen Bild.
Trotz Einverständniserklärung empfiehlt es sich, die Veröffentlichung eines Werks im konkreten Fall immer nochmals mit dem/der SchülerIn bzw. den Eltern abzustimmen. Denken Sie im Übrigen auch daran, den Urheber/die Urheberin der veröffentlichten Werke zu nennen!
Weiterführende Links:
- Saferinternet.at: Mehr zum Thema Urheberrechte
- KPHVIE/Saferinternet.at: Creative Commons – ein Informations- und Arbeitsheft für SchülerInnen, Studierende und Lehrende (pdf, 1.6 MB)








