Hilfe für die Eltern bei den Weihnachtseinkäufen: Verpflichtende Kennzeichnung von Computerspielen

Eine Neuerung im Wiener Jugendschutzgesetz bringt endlich eine Kennzeichnungspflicht von Computerspielen: Pflicht ist nun das PEGI-Kennzeichen, das neben einer altersgerechten Klassifizierung auch Angaben zu Inhalten – wie etwa Gewalt und sexuellen Darstellungen – auf der Verpackung enthält.

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Wien, 01. Dezember 2008 – Für viele Kinder sind Computerspiele ein wichtiger Bestandteil der Weihnachtswunschliste. Die Auswahl war für Eltern aber bis jetzt nicht immer leicht, da bei vielen Spielen nicht erkennbar war, für welche Altersklasse Spiele nach Jugendschutzkriterien geeignet sind. Angaben zum Inhalt der Spiele waren ebenso wenig verpflichtend.

Mit dem heuer in Kraft getretenen Wiener Jugendschutzgesetz gibt es bei der Kennzeichnung von Computerspielen eine wesentliche Verbesserung: Spiele haben nun das PEGI-Kennzeichen (Pan-European Game Information) zu tragen. Es informiert nicht nur ab welchem Alter das Spiel aus Jugendschutzsicht unbedenklich ist, sondern auch welche Art von problematischen Inhalten im Spiel vorkommen. Eltern können damit auf einen Blick erkennen, ob das Spiel zum Beispiel Gewalt verherrlichende Inhalte aufweist, Schimpfwörter verwendet werden oder Diskriminierung verharmlost wird. Da Computerspiele einheitlich in ganz Österreich ausgeliefert werden, sind Spiele mit dem PEGI-Kennzeichen natürlich auch in den Bundesländern im Handel zu finden.

Entwickelt wurde das PEGI-Kennzeichen von der Interactive Software Federation of Europe (ISFE). Ziel war es, eine für ganz Europa einheitliche Klassifizierung für Computerspiele zu schaffen. PEGI wird europaweit von allen wichtigen Spielkonsolenherstellern und Spiele-Entwicklern unterstützt (www.pegi.info).

Bernhard Jungwirth, Projektkoordinator von Saferinternet.at: "Die neue Kennzeichnungspflicht ist eine wichtige Hilfe bei der Auswahl von Computerspielen. Zumindest in Wien ist nun auch klar geregelt, dass nur noch Spiele an Jugendliche verkauft werden dürfen, wenn diese das Alter gemäß PEGI-Angaben erreicht haben. Die Aufnahme der Kennzeichnungspflicht in das Wiener Jugendschutzgesetz war damit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ich hoffe, dass auch die anderen Bundesländer bald nachziehen."

Während der Übergangsfrist bis Ende 2009 können auch noch Computerspiele mit der USK-Kennzeichnung (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) gekauft werden. Dieses Kennzeichen gibt nur Altersempfehlungen ab, beinhaltet aber keine Angaben zu den Inhalten. Der Großteil der Spiele trägt jedoch bereits jetzt das PEGI-Kennzeichen.

Hilfe beim Einkauf von Computerspielen zu Weihnachten

Beim Weihnachtseinkauf ist das PEGI-Kennzeichen eine wichtige Hilfestellung für Eltern bei der Auswahl von aus Jugendschutzsicht inhaltlich geeigneten Computerspielen.

Um zu beurteilen, ob ein Spiel nicht zu komplex für ein Kind ist, kann zusätzlich die Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen (BuPP) konsultiert werden. Denn manche Spiele sind vom Inhalt her unbedenklich, können aber trotzdem zu schwierig für ein Kind sein. Unter www.bupp.at gibt es eine laufend aktualisierte Liste von guten Computerspielen mit Empfehlungen, ab welchem Alter diese tatsächlich gespielt werden können, ohne die Kinder zu überfordern. 

Vergabe des PEGI-Kennzeichens: So wird geprüft

Die Hersteller von Computerspielen teilen ihre Spiele in Alterklassen ein (3+, 7+. 12+, 16+ und 18+). Spiele mit den Altersangaben 3+ und 7+ werden von PEGI-Administratoren stichprobenartig kontrolliert, ab der Einstufung 12+ wird jedes Spiel geprüft. Zusätzlich finden sich auf der Rückseite der Verpackung wichtige inhaltliche Gründe für die Altersempfehlung. Hierunter fallen etwa die Verwendung von Schimpfwörtern und das Vorkommen von Gewalt oder diskriminierenden Inhalten.

Über Saferinternet.at

Saferinternet.at unterstützt Internetnutzer bei der sicheren Nutzung des Internet und liefert hilfreiche Tipps und Hilfestellungen zu Themen wie Jugendschutz, Computerspiele, Schutz der Privatsphäre, Online-Shopping, Virenschutz, Phishing, Chats und Medienerziehung.

Die Initiative wird vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) in Kooperation mit dem Verband der Internet Service Providers Austria (ISPA) koordiniert und in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand, NGO´s und der Wirtschaft umgesetzt.

Die Finanzierung erfolgt durch das "Safer Internet plus Programm" der EU-Kommission (GD Informationsgesellschaft & Medien), das Bundeskanzleramt, Ministerien und Sponsoren aus der Wirtschaft wie Microsoft Österreich, Telekom Austria und eBay.

Detaillierte Informationen zu allen Aktivitäten von Saferinternet.at und Antworten auf Fragen rund um das Thema Computerspiele gibt es unter www.saferinternet.at.

Rückfragen: 

Mag. Bernhard Jungwirth
Projektkoordinator Saferinternet.at
Telefon: 01/595 21 12
E-Mail: jungwirth@oiat.at