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Einkaufen im Internet

Tipps

  1. Prüfen Sie vor dem Einkauf die Seriosität des Anbieters. Sichere Shops erkennen Sie z.B. am E-Commerce Gütezeichen.
  2. Bewahren Sie alle Informationen und Bestätigungen über Ihre Einkäufe im Internet auf. Falls es ein Problem gibt, kommen Sie so leichter zu Ihrem Recht.
  3. Zahlen Sie niemals per Vorauskasse. Nutzen Sie bei Auktionen Käuferschutzprogramme und Treuhandsysteme.
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Häufige Fragen

Wie erkenne ich seriöse Online-Shops?

Zunächst gilt natürlich, dass bekannte, etablierte Unternehmen auch online ähnlich seriös agieren wie in der „realen“ Welt. Ein wichtiges Kriterium ist auch das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen. Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen zertifiziert sind, können Sie aufgrund der strengen Prüfkriterien vertrauen. Informationen dazu finden Sie auf www.guetezeichen.at.

10 Tipps des Internet Ombudsmann wie Sie die Seriosität eines Online-Angebots bereits vor dem Kauf überprüfen können:

  1. Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch:
    - Firmenname
    - Anschrift
    - Telefonnummer
    - evtl. Kontaktperson und
    - für Österreich auch die Firmenbuchnummer.
  2. Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen für den Online-Einkauf bereit.
  3. Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich online abrufbar.
  4. Der Produktpreis enthält - aufgeschlüsselt - sämtliche Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, bestimmte Zahlungsformen etc.
  5. Eine technisch sichere, für den Konsumenten nachvollziehbare Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet.
  6. Jede Bestellung wird vom Anbieter nochmals per E-Mail bestätigt.
  7. Ein Rücktrittsrecht wird dem Konsumenten ausdrücklich zugestanden und die Bedingungen dafür werden genau erläutert.
  8. Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) ist exakt angegeben.
  9. Der Anbieter verpflichtet sich, keine Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben.
  10. Angebote, Produktbeschreibungen und Support erfolgen durchgängig in der jeweiligen Landessprache des Anbieters bzw. in der Sprache, in der die Bestellung abgewickelt wird.

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Worauf soll ich beim Einkaufen im Internet achten?

  • Um sich einen besseren Überblick über den gewünschten Artikel zu verschaffen, besuchen Sie Preisvergleichs- und Testberichtseiten wie geizhals.at oder günstiger.de  Die Suchmaschine Google bietet mit Shopping eine eigene Produktsuche an.
  • Bevor Sie eine Bestellung aufgeben, lesen Sie immer die Produktbeschreibung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  • Beachten Sie die Zahlungsmöglichkeiten: Bezahlen Sie in Online-Shops und bei Online-Auktionen nicht bevor Sie die Ware erhalten haben (Keine Vorauskasse). Nutzen Sie bei Auktionen Käuferschutzprogramme und Treuhandsysteme.
  • Beachten Sie allfällige Gütesiegel oder Verbandsmitgliedschaften auf der Website des Verkäufers. Das vom Internet Ombudsmann initiierte Europäische E-Commerce Gütezeichen "Euro-Label" kennzeichnet seriöse Online-Shops, die auf ihre Qualität, Kundenfreundlichkeit und Sicherheit geprüft worden sind.
  • Beachten Sie allfällige Zusatzkosten wie Verpackung und Versand.
  • Seien Sie vorsichtig bei Bestellungen außerhalb der EU. Zusätzlich zu Verpackungs- und Versandkosten können auch Kosten für den Zoll anfallen. Auch sind Reklamationen und Beschwerden schwieriger durchzuführen.
  • Umsonst gibt’s nichts: Auch im Internet ist selten etwas wirklich gratis. Seien Sie bei „Gratis“-Angeboten stets misstrauisch, besonders wenn Sie sich registrieren müssen.
  • Phishing Mails sofort löschen: Seriöse Unternehmen fordern Sie niemals per E-Mail auf, Ihre Konto- oder Zugangsdaten auf einer Website einzugeben.
  • Alles dokumentieren: Heben Sie alle Informationen und Bestätigungen über Ihre Einkäufe im Internet auf. Falls es ein Problem gibt, kommen Sie so leichter zu Ihrem Recht.
  • Bei Konsumentenberatungsstellen Hilfe holen: Wenn Sie trotz aller Vorsicht Probleme beim Online-Shopping haben, wenden Sie sich an eine Konsumentenschutzorganisation:

Weiterführende Links:

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Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Minderjährige beim Einkaufen im Internet?

Bis zum 18. Geburtstag können Jugendliche nur beschränkt Geschäfte ohne Zustimmung eines Elternteils abschließen.

Entscheidend für das Ausmaß der Beschränkung ist das Alter:

  • 7 – 14 Jahre: Jugendliche dürfen bis zu ihrem 14. Geburtstag nur kleine alltägliche Geschäfte allein abschließen, z.B. Kaugummis oder eine Zeitschrift kaufen. Geschäfte über das Internet sind aber wohl nicht als alltäglich anzusehen, daher wird dafür immer die Zustimmung eines Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten benötigt.
  • 14 – 18 Jahre: Zwischen dem 14. und 18. Geburtstag dürfen Jugendliche ihr eigenes Einkommen (sofern vorhanden) bzw. ihr Taschengeld prinzipiell nach eigenem Ermessen ausgeben, wenn dadurch nicht die eigenen Lebensbedürfnisse gefährdet werden.

Weiterführender Link:

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Welche sicheren Zahlungsmöglichkeiten gibt es im Internet?

Auch im Internet kommen die herkömmlichen Bezahlungssysteme zur Anwendung: Überweisungen, Lastschriftabbuchungen, Zahlung mit Kreditkarte oder per Nachnahme.

Kreditkarten sind die Favoriten unter den Zahlungsmöglichkeiten im Internet. Wenn Sie mit einer Kreditkarte bezahlen, sollten Sie auf jeden Fall auf eine verschlüsselte Übertragung der Daten achten und die Kontoauszüge Ihres Kreditkartenunternehmens regelmäßig prüfen. Im Fall einer missbräuchlichen Verwendung verlangen Sie eine sofortige Stornierung der Zahlung.
Siehe auch: Wie zahle ich sicher mit der Kreditkarte?

Eine gute Alternative zur Zahlung mit Kreditkarte ist die Lieferung per Nachnahme. Die ist zwar meist etwas teurer, aber dafür sehr sicher, da Sie erst bezahlen, wenn Sie das Paket schon in Händen halten.

Von Händlern wird hingegen oft die Bezahlung über Vorauskasse bevorzugt. Bei der Vorauskasse trägt die Käuferin oder der Käufer das Risiko, weil nicht sicher ist, ob tatsächlich und vereinbarungsgemäß geliefert wird. Saferinternet.at empfiehlt von Zahlen über Vorauskasse abzusehen.

Bei einer Zahlung mit Überweisung erhalten Sie mit der Rechnung den üblichen Erlagschein.

Zahlen Sie per Lastschrift bedeutet das, dass Sie eine Firma oder eine Person ermächtigen, Geld von Ihrem Bankkonto abzubuchen. Bei Lastschriftverfahren gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie geben einmalig Ihre Kontodaten an, sodass bei jeder neuen Bestellung der Betrag vom angegebenen Konto abgebucht wird. Oder Sie tragen bei jedem Onlinekauf Ihre Bankdaten erneut ein. Beim Lastschriftverfahren haben Sie mindestens sechs Wochen lang das Recht, bei Ihrer Bank die Abbuchung rückgängig zu machen.

Neue elektronische Zahlungssysteme sind zwar zur Genüge vorhanden, werden aber in Europa noch relativ wenig genutzt. Ähnlich dem Benutzerkonto müssen Sie z.B. beim Zahlungssystem Paypal Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Kreditkarten- oder Kontoinformationen angeben. Eine andere für E-Commerce entwickelte Zahlungsvariante sind Prepaid-Karten, in Österreich zum Beispiel die paysafecard. Diese Karte können Sie online oder in Geschäften kaufen. Beim Bezahlen müssen Sie dann jeweils Ihren PIN-Code eingeben.

Weiterführende Links:

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Wie zahle ich sicher mit der Kreditkarte?

Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 0,1 Prozent der Transaktionen im Internet betrügerischen Aktivitäten mit Kreditkartennummern zum Opfer fallen. In Europa sind Sie in einer relativ günstigen Situation. Aufgrund einer EU-Richtlinie sind die Kreditkartenunternehmen verpflichtet, Ihnen bei betrügerischem Missbrauch der Kreditkarte oder der Kreditkartennummer den abgebuchten Betrag zurückzubuchen. Allerdings müssen Sie bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen.

Wesentliche Voraussetzung ist dabei, dass die Daten verschlüsselt übermittelt wurden. Die Übermittlung von Daten ist nur dann sicher, wenn ein „https“-Link erscheint, also die Adresse in der Browserleiste mit „https://“ beginnt. Zusätzlich zeigt der Browser in der unteren Leiste ein Schlüsselsymbol. Dieses Symbol sollte bei der Übertragung vertraulicher Daten aufscheinen.

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Im Internet hat die bestellte Ware ganz anders ausgeschaut – kann ich sie wieder zurückgeben?

Bei einem so genannten Fernabsatz, und da zählt Online-Shopping dazu, kann man innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Wichtig ist also, den Zeitpunkt des Rücktritts zu dokumentieren (z.B. eingeschriebener Brief oder Fax).
Die Frist für einen Rücktritt kann sich verlängern, wenn der Händler seinen Informationspflichten nicht nachkommt. Dazu zählen im Wesentlichen die unter Wie erkenne ich seriöse Online-Shops?  genannten Kriterien.

Sie haben aber kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über:

  • Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird,
  • Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die wir keinen Einfluss haben, abhängt,
  • Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
  • Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
  • Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften,
  • Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
  • Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen.

Um bei einem Rücktritt Vorwürfen der Beschädigung einer Ware zu entgehen empfiehlt es sich, das Auspacken und Wiederverpacken gemeinsam mit Zeugen durchzuführen und mit einer Digitalkamera zu dokumentieren.

Weiterführender Link:

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Wann verlängert sich die Rücktrittsfrist?

Die Rücktrittsfrist verlängert sich automatisch auf 3 Monate, wenn das Unternehmen seinen Informationspflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt.

Unternehmen müssen auf Grund gesetzlicher Regelungen neben der Rücktrittsmöglichkeit auch über die Anschrift des Unternehmens, wesentliche Eigenschaften der Ware, Preis der Ware einschließlich der Steuern, Lieferkosten, Einzelheiten über die Zahlung und Lieferung informieren.

Diese Informationen müssen laut Gesetzestext auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählt auch E-Mail, aber Informationen auf einer Website oder ein Link auf eine Website sind nicht ausreichend.

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Welche Rechte habe ich bei der Lieferung mangelhafter Ware?

Sie haben das Recht auf Gewährleistung bei mangelhafter Leistung durch den Verkäufer. Davon unabhängig verpflichtet sich bei der Garantie der Verkäufer oder Hersteller der Ware freiwillig, bestimmte Mängel innerhalb einer bestimmten Zeit zu beheben, auch wenn der Mangel erst nach der Übergabe der Ware entsteht. Gewährleistung ist also ein gesetzliches Recht, Garantie hingegen beruht auf Freiwilligkeit.

Zur Gewährleistung: Das Unternehmen, das eine Sache verkauft, muss dafür einstehen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe keinen Mangel hat. Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt zwei Jahre nach Übergabe der Sache.

Achtung: Nach Ablauf eines halben Jahres müssen Sie beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestanden hat und nicht auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen ist.

Ein Beispiel: Sie haben einen PC über das Internet bestellt. Nach Erhalt der Lieferung stellt sich heraus, dass der Speicher kaputt ist und der PC beim Hochfahren dauernd abstürzt. Was können Sie tun?

Zunächst haben Sie als KonsumentIn die Wahl zwischen Verbesserung oder Austausch der Sache. Das Unternehmen muss in unserem Beispiel dafür sorgen, dass der gelieferte PC ohne Probleme läuft. Es muss daher entweder einen anderen PC mit funktionierendem Speicher liefern oder zumindest im gelieferten PC den Speicher austauschen. Achtung! Wenn Sie von einem Privaten kaufen, so kann dieser jede Gewährleistung ausschließen. Also Vorsicht bei Bestellungen bei Privaten!

Erst wenn das Unternehmen trotz Aufforderung nichts macht oder sein Verbesserungsversuch fehlschlägt, können Sie verlangen, dass der Kaufpreis vermindert oder aber der Vertrag rückgängig gemacht wird (Wandlung). Zwischen Wandlung und Preisminderung haben Sie das Wahlrecht. Handelt es sich aber nur um einen geringen Mangel, so besteht kein Wahlrecht, Sie dürfen einzig Preisminderung verlangen. Bei der Wandlung müssen Sie die verkaufte Sache und das Unternehmen den Kaufpreis möglichst zeitgleich zurückgeben.

Kann man sich über das Bestehen des Mangels oder die Art der Gewährleistung nicht einigen, muss die Käuferin oder der Käufer diese Rechte mit einer Klage geltend machen. Hat man den Kaufpreis noch nicht bezahlt, kann man sich auch klagen lassen und gegen die Klage entsprechende Einwände erheben. Da Gerichtsverfahren immer mit hohen Kosten und Risiken verbunden sind, ist es jedenfalls besser, sich bei einer Konsumentenorganisation beraten zu lassen. Meist ist eine Einigung die bessere Lösung.

Weiterführender Link:

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Versteigerungen – eBay, ricardo und Co, wo sind da die Risiken?

Online-Auktionen erfreuen sich großer Beliebtheit, weil sie dabei helfen können günstig Gegenstände zu erwerben oder auch wieder loszuwerden.

Die wichtigsten Sicherheitstipps für eine problemlose Teilnahme an Online-Auktionen:

  • Eines der Hauptprobleme bei Internetauktionen ist die Vorauskassa. Der Verkäufer verlangt vom Kunden zuerst das Geld, bevor er die Ware liefert. Liefert er nicht, ist es äußerst schwierig sein Geld zurückzubekommen. Einige Auktionsplattformen lösen dieses Problem, indem sie bis zu einem bestimmten Betrag einspringen (Käuferschutzprogramm). Informieren Sie sich vor dem Einkauf über die genaue Bedingungen des Käuferschutzprogrammes.
  • Haben Sie sich bei einer Auktion zum Mitbieten entschieden, lesen Sie die Artikelbeschreibung ganz genau durch! Achten Sie auch besonders auf die Versand- und Nebenkosten (Gesamtkosten) und die Rückgabemöglichkeiten.
  • Rücktrittsrecht: Generell bei Einkäufen im Internet haben Sie, abgesehen von Ausnahmen, ein Rücktrittsrecht innerhalb von 7 Werktagen ab Lieferung. Dass das Rücktrittsrecht auch bei gewerblichen Angeboten für Internet-Auktionen gilt, ist zwar wahrscheinlich, aber nicht eindeutig zu bejahen, da es in Österreich noch keine höchstgerichtlichen Entscheidungen zu diesem Thema gibt. Auf der sicheren Seite sind Sie jedenfalls, wenn Sie nur bei solchen Unternehmen mitsteigern, die ausdrücklich ein Rücktrittsrecht gewähren. Bei privaten Auktions-AnbieterInnen ist das Rücktrittsrecht jedenfalls ausgeschlossen.
  • Informieren sie sich vor dem Vertragsabschluss über den Verkäufer (z.B. mit Hilfe eines Bewertungssystems). Nehmen Sie, wenn Sie Zweifel haben, mit dem Verkäufer vor dem Ende der Auktion Kontakt auf. Geschwindigkeit und Art Rückmeldung können weitere Hinweise auf die Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers geben.
  • Ersteigern Sie eine Ware um einen größeren Betrag, verwenden Sie für die Bezahlung ein von der Auktionsplattform empfohlenes Treuhandservice.

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Welche Risiken gibt es bei Bestellungen im Ausland?

Oft ist der Einkauf im Ausland billiger oder es gibt sogar Produkte, die in Österreich gar nicht erhältlich sind. Wenn aber Probleme auftreten, dann ist eine Lösung beim Einkauf im Ausland oft schwieriger oder gar unmöglich.

Beim Einkauf im Ausland ist also die Seriosität des Unternehmens besonders wichtig.

Hat ein ausländisches Unternehmen eine österreichische Niederlassung, dann gelten die gleichen Bestimmungen wie für österreichische Unternehmen.

Eine Klage beim Gericht an Ihrem Wohnort können Sie auch einbringen, wenn der Vertragspartner im EU-Ausland sitzt. Zustellung und Urteilsvollstreckung sind unter Umständen mit Schwierigkeiten verbunden, diese sind aber in der Regel zu lösen.

Kompliziert wird es bei Einkäufen außerhalb der EU. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird je nach Rechtsabkommen mit dem betroffenen Land schwierig und teuer.

Weiterführender Link:

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Wo finde ich Unterstützung und Beratung bei Problemen beim Einkaufen im Internet?

Internet Ombudsmann:

Beratung und Streitschlichtung für Online-KonsumentInnen in Österreich
www.ombudsmann.at

Arbeiterkammer Wien:

Prinz Eugen Straße 20-22, 1040 Wien
Tel.: 01/50165 0
und Arbeiterkammern in den anderen Bundesländern
www.arbeiterkammer.at

Verein für Konsumenteninformation

Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Tel.: 01/58877 0 (telefonische Beratung kostenpflichtig)
www.vki.at

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2 Kommentare

Danke

Korona schrieb am 17.03.2010 09:08

ich danke dieser Seite es ist so hilfreich bei einem Referat :-) danke

Ähhhmmm

KT1 schrieb am 02.05.2010 14:41

Ja ich finde es gerell nicht schlecht nur ich finde das das Gnaz mit der sicherheit im internet und cybermobbing auch echt übertrieben wird. Man kann doch genau so auf der Straße beschimpft werden. was ist da das problem und auch beim kauf in einem laden kann man über den tisch gezogen werden ... ich miene das die medeine nur irgendwas suchen und sich gefahren einbillden.

Materialien

  • Broschüre: Safer Surfing - Tipps und Tricks zum sicheren Umgang mit dem Internet

    Broschüre: Safer Surfing - Tipps und Tricks zum sicheren Umgang mit dem Internet

    Herausgeber: Saferinternet.at (2010)

    Infos und Tipps zu Shopping und Auktionen ab Seite 44

     
    4.3MB PDF DOWNLOAD
  • Broschüre: Internet sicher nutzen

    Broschüre: Internet sicher nutzen

    Herausgeber: ISPA (2009)

    Infos und Tipps zu Shopping, Bezahlen im Netz und Auktionen ab Seite 8

    Keine Bestellung möglich.

     
    5.4MB PDF DOWNLOAD
  • Infoblatt: 10 Tipps zur sicheren Internetnutzung für KonsumentInnen

    Infoblatt: 10 Tipps zur sicheren Internetnutzung für KonsumentInnen

    Herausgeber: Saferinternet.at (2007)

    Keine Bestellung möglich.

     
    472kB PDF DOWNLOAD
  • Unterrichtspaket: Erst denken, dann klicken. - Konsumentenrechte im Internet

    Unterrichtspaket: Erst denken, dann klicken. - Konsumentenrechte im Internet

    Herausgeber: Saferinternet.at (2006)

    Behandelte Themen: Einkaufen im Internet, Online-Auktionen, Musikdownload, Mehrwert-SMS, Spam, Abo-Fallen etc. Download einzelner Kapitel

    Keine Bestellung möglich.

     
    1.5MB PDF DOWNLOAD
  • Broschüre: Sicher-im-Internet für ganz Österreich

    Broschüre: Sicher-im-Internet für ganz Österreich

    Herausgeber: Microsoft Österreich (2005)

    Online-Shopping Sicherheitstipps auf Seite 15

    Keine Bestellung möglich.

     
    1.6MB PDF DOWNLOAD

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