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Internetabzocke

Tipps

  1. Auch im Internet ist selten etwas wirklich gratis. Seien Sie bei „Gratis“-Angeboten stets misstrauisch, besonders wenn Sie sich registrieren müssen.
  2. Lesen Sie immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters, bevor Sie diese bestätigen. Oft verstecken sich darin Verpflichtungen wie z.B. ein kostenpflichtiges Abo zu erwerben.
  3. Wenn Sie in die Abzocke-Falle getappt sind: Nicht einschüchtern lassen. In der Regel besteht kein Anspruch der unseriösen Firma auf Zahlung.
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Was sind vermeintliche „Gratis“-Angebote im Internet?

Mit vermeintlich kostenlosen Gratis-Angeboten locken heute viele Internetseiten. Von Gratis-SMS, über Hausübungshilfen bis hin zu Lebenserwartungsprognosen und IQ-Tests – praktisch alles ist scheinbar gratis im Internet zu finden.

Das System dahinter ist meist gleich: Es reicht eine einfache Registrierung unter Angabe von ein paar persönlichen Daten. Wenige Wochen nach der Registrierung flattert eine Rechnung oder gar eine Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros ins Haus. So ist es bereits tausenden ÖsterreicherInnen ergangen.

In der Hektik, mit der die meisten Menschen Internetseiten überfliegen, haben sie vergessen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder die Nutzungsbedingungen, die meist im „Kleingedruckten“ versteckt auf ein kostspieliges Abo hinweisen, zu lesen.

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Wie erkenne ich vermeintliche „Gratis“-Angebote im Internet?

Leider tauchen fast täglich neue „Gratis“-Fallen im Internet auf. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei „Gratis“-Angeboten höchstwahrscheinlich um Abzocke-Seiten handelt, wenn die meisten der folgenden Kriterien zutreffen:

  • Die Informationen über die Kosten sind mehr oder weniger versteckt.
  • Die versprochenen Leistungen sind so gut wie gar nicht beschrieben.
  • Sie müssen Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum etc.) eingeben.
  • Sie müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. Teilnahmebedingungen mit einem „Hakerl“ akzeptieren, obwohl es sich auf den ersten Blick um ein kostenloses Angebot handelt.
  • Die Anbieter von Abzocke-Seiten werben mit Gewinnspielen, um zur Registrierung zu motivieren.
  • Die Anbieter von Abzocke-Seiten machen oft mit Pop-up-Fenstern auf ihre vermeintlichen „Gratis“-Dienste aufmerksam.

Generell gilt: Verlangt ein Online-Anbieter die Postanschrift, kontrollieren Sie nochmals zur Sicherheit alle Angaben (AGBs, Seitenleiste, Fußnoten), ob das Angebot wirklich kostenlos ist.

Weiterführender Link:

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Was kann ich tun, wenn ich in die Abzocke-Falle getappt bin?

  1. Lassen Sie sich durch Drohungen (Inkassobüro, Anwalt, Klage, Pfändung etc.) nicht einschüchtern. In der Regel besteht kein echter Anspruch der unseriösen Firma auf Zahlung.
  2. Wenn Sie trotz aller Vorsicht auf ein derartiges Angebot hereingefallen sind oder Ihre Kündigung nicht akzeptiert wird, wenden Sie sich sofort an eine Konsumentenschutzorganisation:

    Internetombudsmann:

    Beratung und Streitschlichtung für Online-KonsumentInnen in Österreich
    www.ombudsmann.at

    Arbeiterkammer Wien:

    Prinz Eugen Straße 20-22, 1040 Wien
    Tel.: 01/50165 0
    und Arbeiterkammern in den anderen Bundesländern
    www.arbeiterkammer.at

    Verein für Konsumenteninformation

    Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
    Tel.: 01/58877 0 (telefonische Beratung kostenpflichtig)
    www.vki.at
  3. Stornieren Sie unerwünscht bzw. versehentlich eingegangene Verträge (bzw. kostenpflichtige Anmeldungen) immer per Post mit einem eingeschriebenen Brief und behalten Sie eine Kopie des Schreibens. Einen Musterbrief zum Rücktritt von Gratisangeboten können Sie beim Internet Ombudsmann herunterladen.
  4. Ignorieren Sie alle weiteren Zahlungsaufforderungen und Drohungen der Abzocke-Firma.

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Was sind die Gründe, warum ich die Rechnungen von Abzocke-Anbietern nicht zahlen muss?

Dabei sind verschieden Fälle zu unterscheiden:

  • Betroffene sind absolut sicher, sich nie auf der Website angemeldet zu haben: Auch das kommt vor: Abzocke-Anbieter schicken einfach eine Rechnung an Personen, die bestimmt wissen, sich nie auf einer Abzocke-Seite registriert zu haben. Dieser Fall ist leicht geklärt. Es besteht kein Vertrag und es liegt am Anbieter zu beweisen, dass die oder der Betroffene sich doch angemeldet hat. Für einen solchen Beweis wäre eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse mit der entsprechenden Person notwendig. Diese Zuordnung ist aber nur mit den Daten des Internetproviders möglich. Für eine Herausgabe dieser Daten wiederum sind eine Anzeige und ein richterlicher Beschluss notwendig. Es ist aber bisher noch kein Fall bekannt, dass Abzocker eine solche Anzeige erstattet haben. Für die Beweisführung ist auch noch zu berücksichtigen, dass die Inhaberin oder der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für alles haftet was über diesen Zugang passiert.
  • Angaben über Kosten waren auf der Website erst durch „Runterscrollen“ sichtbar oder auf ähnliche Weise versteckt: In diesem Fall können Sie argumentieren, dass nicht klar auf die Kosten hingewiesen wurde. In Folge dessen ist auch kein gültiger Vertrag zustande gekommen, weil keine Einigung über Preis und Dienstleistung bzw. Ware besteht.
  • Kosteninformationen und Angaben zum Rücktritt bzw. Widerruf waren direkt neben dem Anmeldeformular angegeben: Angaben zum Rücktrittsrecht auf der Website alleine genügen nicht. Anbieter sind verpflichtet diese Informationen auch per E-Mail oder per Post zu übermitteln. Dabei reicht auch nicht ein Link auf die AGB. Wegen einer fehlerhaften Aufklärung über das Rücktrittsrecht verlängert sich übrigens die Rücktrittsfrist, die man dann für einen Ausstieg aus dem Vertrag nutzen kann.

Die rechtliche Lage ist bei der Internetabzocke also nicht immer einfach zu durchschauen.

Das liegt einerseits daran, dass oft nicht geklärt ist, wie bestehende Gesetze speziell auf Abzocke-Fallen im Internet anzuwenden sind und die Websites von den Anbietern laufend geändert werden.

Andererseits haben die Abzocke-Anbieter bisher auch niemanden in Österreich geklagt, der nicht gezahlt hat – und damit auch eine eindeutige Klärung verhindert. Das ist auch nicht überraschend. Denn diese unseriösen Firmen nützen rechtliche Unsicherheiten, um Betroffene mit Drohungen zum Zahlen zu bewegen.

Daher: Unbedingt von Konsumentenschutz-Organisationen beraten lassen!

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Was kann ich tun, wenn mein minderjähriges Kind in die Abzocke-Falle getappt ist?

Bei Jugendlichen gilt:

  • Bis 14 Jahre: Jugendliche dürfen bis zu ihrem 14. Geburtstag nur kleine alltägliche Geschäfte allein abschließen, z.B. Kaugummis oder eine Zeitschrift kaufen. Die Geschäfte auf Abzocke-Seiten fallen nicht in diese Kategorie. Ein Vertrag ist somit nicht zustande gekommen.
  • 14 bis 18 Jahre: Zwischen dem 14. und 18. Geburtstag gilt grundsätzlich das gleiche. Ausnahmen sind aber möglich, wenn Ihr Kind über ein eigenes Einkommen verfügt und die von der Abzocke-Firma geforderte Zahlung die Lebensbedürfnisse Ihres Kindes nicht gefährden. Dann müssen auch jene Begründungen verwendet werden, mit denen erwachsene Betroffene eine Zahlung verweigern können.

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17 Kommentare

Wieso?

Christof Hammerebbner schrieb am 02.06.2009 14:18

Wieso dürfen diese Leute andere Menschen einfach so offenslichtlich betrügen? Warum gibt es hier keine Haftstrafen??

Verbot von Abzockefallen

Saferinternet.at schrieb am 09.06.2009 11:26

Warum es bisher leider nicht gelungen ist, Abzockefallen überhaupt zu verbieten, hat zwei Gründe:

 

1. Die "Gratis-Angebote" bewegen sich am Rande des Erlaubten bzw. in einem rechtlichen Graubereich. Während das Versenden von Viren oder Phishing-E-Mails z.B. eindeutig verboten ist, sind die Abzocke-Websites so gestaltet, dass zwar viele Personen die Kosten übersehen, den Anbietern aber oft kein Betrug nachgewiesen werden kann. So kommt es, dass die Abzockefirmen und deren Chefs bekannt sind, aber nach wie vor von Österreich, Deutschland und der Schweiz aus aktiv sind - mit laufend neu gestalteten Websites.

 

2. Andere Abzocke-Firmen sind vorsichtshalber gleich von Ländern aus aktiv, in denen sie vor rechtlichen Schritten aus Österreich relativ sicher sind. Manche Abzocker übetragen die unseriösen Websites auch laufend an neu gegründete Firmen, sodass z.B. gerichtliche Beschlüsse zur transparenten Preiskennzeichnung nur für die alten, aber noch nicht für die neuen Firmen gelten.

reingefalen

Nico Sowa schrieb am 03.06.2009 23:39

Leider bin ich auch, obwohl ich sehr genau aufpasse, welche Homepage ich für Downloads anklicke, reingefallen.

Was würde passieren wenn man solchen Firmen hässliche Briefe schreiben würde??

Internet Abzocke

Internet Ombudsmann schrieb am 04.06.2009 11:58

Leider kommen diese Abzocke- Fallen sehr häufig vor.

Wir empfehlen grundsätzlich immer, unseren Musterbrief an das Unternehmen zu schicken, den Sie unter dem unten angegebenen Link finden können.

 

Es gibt immer wieder Prozesse gegen diese und ähnliche Unternehmen, aber leider gibt es ständig wieder neue Anbieter und Seiten, die sich in einem rechtlichen Graubereich bewegen.

 

Mehr Informationen und den Musterbrief gibt es unter: www.ombudsmann.at/schlichtung.php/cat/4/title/Haeufige_Probleme

 

Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung von einem dieser Abzocker bekommen haben, geben Sie bitte eine BESCHWERDE auf www.ombudsmann.at auf, und wir senden Ihnen alle weiteren Informationen.

Internet link Abzocke Fa First Level Communication Ltd.

christian müllner schrieb am 05.10.2009 20:03

Bitte um Hilfe in einem email wird verlangt 96 Euro auf das Konto der FaFirst Level Communication Ltd. einzuzahlen

 

mein Kind ist in eine Abzocke Falle getappt

 

soll ich den Musterbrief sofort an die Fa senden?

 

mit freundlichen Grüßen

 

Christian Müllner

Abzocke

Saferinternet.at schrieb am 06.10.2009 08:47

Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung von einem Abzocker bekommen haben, geben Sie bitte eine BESCHWERDE auf www.ombudsmann.at auf, und wir senden Ihnen alle weiteren Informationen.

abzocke

elisabeth razima schrieb am 07.01.2010 01:57

habe unwissentlich bei my-downloads.de

einen vertrag abgeschlossen.zu dieser zeit war

dieser premium-account nicht ersichtlich.seit 24.11,09

haben sie eine neue webseite,wo der preis und der

premiumaccount schön zu sehen ist.

habe eine zahlungsaufforderung mit mahnspesen

von 101.--euro.wurde über einen abgeschlossenen

vertrag nicht benachrichtigt und konnte somit auch nicht mein wiederspruchsrecht anfordern.es ist die 2.mahnung mit drohung eines inkassobüros.habe bis jetzt nicht reagiert und es nicht ernst genommen.diese seite ist bei ihnen bereits auf der watchlist.villeicht können sie mir helfen.

mit freundlichen grüßen

elisabeth razima

outlets.de,...

maxi schrieb am 23.02.2010 12:20

beim ersten einstieg, sind auf diesen seiten die kosten auch nicht ersichtlich. erst bei einem zweiten einstieg vom selben pc aus, sind die kosten ersichtlich. durch speicherung der ip-adresse beim ersten besuch - und einer registrierung - wissen diese typen, dass die "blankoseite" bereits besucht wurde und schicken ein zweiten seite MIT AGB'S UND KOSTEN !!!

 

EINFACH ZAHLUNGSAUFFORDERUNGEN IGNORIEREN!!!

Abzocke ein Jahresbeitrag von 60.- € plus 3.- € Mahngebühr

Manfred G. schrieb am 07.07.2009 10:24

Ich habe mich angeblich bei dieser Fa. eingeloggt und mich für ein Abo von Downloads bereit erklärt. Dazu möchte ich folgendes mitteilen und zwar, es gibt genug Portale die kostenlose Software zur Verfügung stellen ( Ashampoo - Freeware etc.)

Meine 2 regulär gekauften Waren sind Windows XP prof. plus office, sowie das Kasperski Anti Viren Programm. Alle anderen sind frei zugänglich und kostenlose Programme. Diese Fa.- schreibt mir am Sonntag den 05.07. 2009 um 21.02 das erste mal

dass ich am 12.06. 2009 einen Vertrag eingegangen sei und drohen mir am 05.06.2009 bereits mit der letzten Mahnung ( Zitat )

Obgleich ich mich am nächsten Tag bereits schriftlich (mittels Email) bei denen meldete und bat da mir wohl wenn überhaupt ein Fehler unterlaufen sei und ich diese Dienstleistung auch nie in Anspruch genommen hätte dies zu stornieren beharrt man darauf das ich diese 63.- € inkl. Mahngebühr bis spätestens 17.07. 2009 zu erledigen hätte ansonsten würden Sie die Sache Ihrem Rechtsanwalt übergeben.

Bitte Freunde helft mir indem Ihr mir Eure Erfahrungen mitteilt.

mfg Manfred G.

Abzocke

Internet Ombudsmann schrieb am 08.07.2009 09:21

Für Sie gilt dasselbe, wie für die vorherige Frage - einfach auf www.ombudsmann.at/schlichtung.php/cat/4/title/Haeufige_Probleme gehen, dort steht alles zum Thema Abzocke.

 

Sie können natürlich auch gleich auf www.ombudsmann.at eine Beschwerde über diese Firma aufgeben, und uns auf diesem Wege Ihre Unterlagen schicken.

Abzocke von abcload

Leila schrieb am 24.01.2010 20:18

Hallo,

 

mein Sohn ist leider auch hineingetappt. Ich nehme an, es handelt sich dabei um die Firma, die unter der Webadresse www.abcload.de agiert.

 

Mich würde interessieren, ob Sie Ihr Problem lösen konnten. Ich werde auf jeden Fall heute noch widerrufen. Angeblichhat mein Sohn durch einen Klick ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Allerdings gibt es in Deutschland Gerichtsurteile, wonach dies rechtlich gar nicht zulässig ist.

 

Ich fühle mich auchdeshalb ziemlich verarscht, da erst am 18. Januar am Abend der Vertrag versehentlich und unwissentlich abgeschlossen wurde, bis morgen der Betrag aber schon eingegangen sein muss. Wenn man das Wochenende hinzurechnet, lässt die Firma einem verdammt wenig Zeit für eine Auslandsüberweisung. Das scheint mir alles höchst dubios, vor allem auch, weil eigentlich ein überall zu findender Gratis-Antívirenschutz (Antivir) heruntergeladen werden sollte, dies aber gar nicht möglich war, da mein Sohn nur einen mobilen Internetanschluss besitzt und aufgrund der mangelnden Sicherheit der Internetverbindung der Download gar nicht abgeschlossen werden konnte.

 

Sofern Sie schon nähere Informationen über die Firma haben und etwas zur weiteren Vorgehensweise sagen können und möchten, würde ich mich über Ihre Antwort sehr freuen.

 

Danke und liebe Grüße

 

Leila

Gibt es 2010 neue Gesetze gegen den Unfug?

Herbert Meisinger schrieb am 18.12.2009 15:30

Hat der Gesetzgeber für 2010 Änderungen zu diesem Punkt gemacht?

Es wird ja Zeit!

 

mfg,hm.

INTERNETABZOCKE. Vertrag fuer 2 Jahre unerwuenscht

Lizzi schrieb am 17.01.2010 21:11

Ich biete um die Hilfe und Information.

Da ich auf einer Web-Seite einen Klick gemacht habe, bin ich jetzt fuer 2 Jahre verpflichtet Geld fuer einen "Vertrag" zu bezahlen.

 

I habe Wiederrufsrecht nicht benutzt(da i davon nicht wusste) Die Seiten "Widerrufsrecht" und "AGB" koennten einfach nicht geoeffnet werden(da gab es ein error).

 

Aber auf der Seite habe ich dem Admin geschrieben und verlangt meinen account zu loeschen(nachdem erste Zahlungsaufforderung gekommen ist).. Trotzdem bekomme i per e-mail und Post Mahnungen.

 

Jetzt formuliere i meine Fragen:

1) Ist diese Verpflichtung gerechtigt, wenn die Seiten mit Infos ueber AGB und Widerrufsrecht unzugaenglich waren(und sind). Und wenn mein account nicht mehr existiert(wurde nach 3 Wochen deleted)

 

2) Auf e-mail Bestaetigung habe i geklickt - so ist mein Schuld - ohne zu lesen, wo es geschrieben wurde, dass ich bezahlen soll. Aber

 

3) I bin nicht EU-Buergerin und meine Deutschkenntnisse sind nicht Perfekt, also, ich koennte einfach nicht verstehen, dass Erschaffen von meinem Account zahlungsverpflichtet ist

 

4) I habe falsche Daten: Familiennahme(Verkuerzt, nur 4 erste Buchstaben), Adresse(alte, schon ungueltige, E-mail, das i deleted habe, angegeben.

 

5) Und..soll ich besser BEZAHLEN, da eigentlich, mein Schuld klar ist, dass i unaufmerksam war und Widerrufsrecht nicht benutzte..oder geht es um Abzokerwebseite und ich kann meine Rechte verteidigen?

 

Danke fuer Aufmerksammkeit (mein langes Message zu lesen) und ich wuerde mich ueber baldige Antwort sehr freuen, da ich wierklich erschuechternt und verzweifelt bin

Mit Freundlichen Gruessen

Lizzi

Der Internet Ombudsmann hilft

Saferinternet.at schrieb am 19.01.2010 16:20

Bitte geben Sie zu Ihrem Fall einfach eine Beschwerde bei www.ombudsmann.at auf. Die Kollegen dort bemühen sich um eine außergerichtliche Streitschlichtung und können Ihnen sicherlich weiterhelfen.

Nun ja

Gerd Egar schrieb am 06.02.2010 19:59

Auch der Ombudsmann kann da nicht helfen, den mir hat er auch nicht geholfen...nun helfe ich mir selber..

wie?

ich benutze eine trashmail (addon von Firefox :-)) seit ich es habe ist Ruhe am Pc eingekehrt.

 

Denn Briefe werden von denen sowieso ignoriert, diese ignoranten

http://www.vivis-homepage.de/index.php

Peter B schrieb am 08.04.2010 09:43

Mein Sohnemann (13 Jahre) hat eine E-Mail bekommen auf der ein Link zu der www.vivis-homepage.de/index.php Hompage ist.

Anscheinend hat er auf dieser Seite seine E-Mailadresse bekannt gegeben und bekommt nun Zahlungsaufforderungen bzw. eine Mahnung.

 

Gehe ich richtig davon aus das diese Zahlungsaufforderung hinfällig ist?

 

mfg

Peter B

Der Internet Ombudsmann hilft!

Saferinternet.at schrieb am 08.04.2010 10:20

Lieber Herr Peter B,

 

danke für Ihre Anfrage! Um auf Nummer Sicher zu gehen und für die weitere Vorgehensweise wenden Sie sich bitte an www.ombudsmann.at. Die Kollegen dort sind Experten für Internetabzocke und helfen Ihnen gerne kostenlos weiter.

Materialien

  • Unterrichtsmaterial: Internet-Abzocke - "Gratis"-Angebote im Internet

    Unterrichtsmaterial: Internet-Abzocke - "Gratis"-Angebote im Internet

    Herausgeber: Saferinternet.at (2007)

    Keine Bestellung möglich.

     
    1.0MB PDF DOWNLOAD
  • Broschüre: Safer Surfing - Tipps und Tricks zum sicheren Umgang mit dem Internet

    Broschüre: Safer Surfing - Tipps und Tricks zum sicheren Umgang mit dem Internet

    Herausgeber: Saferinternet.at (2010)

    Infos und Tipps zu Internet-Abzocke ab Seite 58

     
    4.3MB PDF DOWNLOAD

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