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Jugendschutz

Tipps

  1. Melden Sie illegale Inhalte an www.stopline.at 
  2. Nehmen Sie sich Zeit für eine Begleitung Ihrer Kinder beim Internet-Surfen.
  3. Filterprogramme können vor allem bei jüngeren Kindern eine hilfreiche Unterstützung sein.
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Häufige Fragen

Wie kann ich Kinder vor unerwünschten und illegalen Inhalten schützen?

Sie können mit den Kindern Regeln vereinbaren über Surfziele und -zeiten, sich gemeinsam mit den Kindern im Internet bewegen und ihre Lieblingsseiten zeigen lassen, Sicherheitseinstellungen aktivieren sowie Filterprogramme verwenden. Gerade gemeinsame Erfahrungen beim Internet-Surfen erleichtern es in Zukunft, positive und negative Erlebnisse bei der Internet-Nutzung zu teilen. Und es ermöglicht Ihnen, Kinder bei der Internetnutzung gezielt anzuleiten.

Wenn Sie Regeln festlegen über Online-Aktivitäten in Ihrer Familie oder in der Schule vergessen Sie nicht, dass Regeln nur wirksam sind, wenn Kinder und Jugendliche die Regeln verstehen und ihre Berechtigung akzeptieren.

Eine 100%ige Garantie für sicheres Surfen gibt es nicht, genauso wenig wie im „richtigen“ Leben. Aber mit einer Mischung verschiedener Maßnahmen können Sie problematische Internet-Erlebnisse minimieren.

Bei jüngeren Kindern ist die Verwendung von Filterprogrammen sinnvoll. Je älter die Kinder werden, umso wichtiger wird das "darüber reden", da Filterprogramme auch umgangen werden können. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über problematische Inhalte und unangenehme Online-Erlebnisse. Erklären Sie Ihre Einstellungen und Gefühle zu Gewalt, Pornografie und Rassismus. Machen Sie deutlich, dass das Betrachten extremer Inhalte kein Ausdruck von "Erwachsensein" ist und es normal ist, dass einen das ganz schön durcheinander bringen kann. Achten Sie darauf, dass Sie mit Ihrem Kind eine gemeinsame Gesprächsbasis über heikle Themen haben. Seien Sie außerdem ein Vorbild: Leben Sie den Umgang mit Medien vor, den Sie auch von Ihrem Kind erwarten.

Vergessen Sie dabei nicht: Das Internet bietet großartige Möglichkeiten, ist aber gleichzeitig mit Risiken verbunden. Auf das Internet zu verzichten oder die Nutzung radikal einzuschränken kann keine Lösung sein. Daher ist es wichtig, Kinder auch aktiv auf die Risiken vorzubereiten und nicht zu kritisch bei ihren Entdeckungsreisen zu sein.

Weiterführender Link:

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Wie kann ich den PC sicherer für meine Kinder machen?

Wenn die Jüngsten beginnen im Internet aktiv zu werden, ist es sinnvoll, die Online-Welt zunächst einmal einzuschränken:

Am Anfang Startseite und Bookmarks einrichten.
Legen Sie Ihrem Kind eine eigene Benutzerberechtigung für den Computer an und gestalten Sie den Internet-Browser kindergerecht. Dazu gehören eine eigene Startseite (z.B. eine Kindersuchmaschine) und Bookmarks (auch Lesezeichen oder Favoriten genannt). Jüngere Kinder interessieren sich in der Regel nur für eine kleine Auswahl von Internetseiten. Speichern Sie diese als Bookmarks ab, damit Ihr Kind die Internetseiten nur über diese Lesezeichen ansteuert und die Adressen nicht selbst eingibt. Damit geben Sie den Jüngsten auf einfache Art und Weise eine gute Orientierungshilfe. Mehr Sicherheit erreichen Sie mit so genannten Positivlisten. Anleitung: Im Internet Explorer Favoriten bzw. im Firefox Lesezeichen anlegen.

Suchmaschine im Browser ersetzen. Lassen Sie Ihre Kinder noch nicht mit allgemeinen Suchmaschinen suchen, wenn diese alleine im Internet unterwegs sind. Ersetzen Sie die voreingestellte Standardsuchmaschine durch eine spezielle Kindersuchmaschine. Anleitung zum sicheren Surfen für Kinder auf Klick-Tipps.

Google-Suche sichern. Aktivieren Sie die sichere Suche bei Google unter Einstellungen – SafeSearch-Filter – Strikte Filterung – Speichern.

Pop-Ups unterdrücken. Kinder können auch mit problematischen Angeboten in Werbefenstern und Werbebannern konfrontiert werden, die oft Erotikdienste anbieten. Sie können dies verhindern indem Sie im Firefox unter „Einstellungen“ – „Inhalte“ – „Pop-Up Fenster blockieren“ und  im Internet Explorer unter „Extras“ – „Popupblocker einschalten“ aktivieren.

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Wie kann ich Kinder mit Filterprogrammen schützen?

Positivlisten erstellen. Mit Positivlisten bestimmen Sie, welche Internetseiten Ihr Kind aufrufen kann und sperren automatisch alle anderen. Sie können eine solche Liste erlaubter Internetseiten im Internetbrowser einrichten. Tipp: Wählen Sie die Internetseiten für die Positivliste gemeinsam mit Ihrem Kind aus!
Anleitung: Im Internet Explorer Inhaltsratgeber bzw. im Firefox die Add-ons FoxFilter oder ProCon Latte einrichten.

Zusatzprogramm für den Browser verwenden. Die Initiative fragFinn.de bietet auch ein Zusatzprogramm für Browser an, mit dem Sie auf die fragFinn.de-Positivliste zugreifen und zusätzlich eigene Internetseiten eingeben können.

Filterprogramme verwenden. Mit Filterprogrammen können Sie nicht nur bestimmte Adressen zulassen oder sperren. Filterprogramme blockieren auch Internetseiten, wenn sie bestimmte Stichwörter enthalten („Porno“, „Nazi“ etc.). Manche Programme filtern auch auf Basis einer Selbstbewertung der Internetseiten durch die AutorInnen (auch Kennzeichnung, Labelling oder Rating genannt).

Beachten Sie aber, dass diese Maßnahmen keinen vollständigen Schutz bieten können:

  • Filter können umgangen und deaktiviert werden.
  • Filter arbeiten nie 100%ig exakt: Immer wieder werden unproblematische Internetseiten gefiltert und problematische angezeigt.
  • In Tauschbörsen, Chats, E-Mail-Programmen etc. sind Filterprogramme meist wirkungslos.

Kostenlose Filterprogramme können von ICRA, Microsoft Family Safety, jugendschutzprogramm.de, Parents Friend, KidKey heruntergeladen werden. Kommerzielle Anbieter sind z.B. Parental Filter, Kindersicherung 2009, McAfee, Symantec, Optenet, TIME for kids.

Jugendschutzoption im Betriebssystem. In den modernen Betriebssystemen sind Kindersicherungen verschiedenster Art zwar vorhanden, müssen aber dann – je nach den aktuellen Bedürfnissen eingestellt werden. Meist können bestimmte Seiten gesperrt werden und die Benutzungszeiten geregelt werden:

  • In Windows Vista können im Bereich „Benutzerkonten und Jugendschutz“ die entsprechenden Einstellungen getroffen werden.
  • Im Betriebssystem Mac OS X Leopard ist auch eine Kindersicherung vorgesehen und kann individuell aktiviert werden. Sie finden sich im Apple Menü unter „Systemeinstellung“. Ein Tutorial in Englisch zum Thema Parental Control für Mac NutzerInnen.
  • Sollten Sie ein Linux Betriebssystem verwenden, kann das Programm Dansguardian als Filterprogramm installiert werden.
  • Bei Ubuntu ist dies als Paket bereits inkludiert.

Weiterführender Link:

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Wie suchen meine Kinder sicher?

Mit Kindersuchmaschinen finden Ihre Jüngsten ausschließlich kindergerechte Internetseiten. Die bekannteste Kindersuchmaschine ist Die Blinde Kuh. Alternative Angebote sind fragFinn.de, Helles-Koepfchen, milkmoon oder Loopilino.

Die großen Suchmaschinenanbieter wie Google oder Yahoo! bieten Filterfunktionen an. Bei Google heißt das „SafeSearch“, bei Yahoo! „Familienfilter“. Sie finden die Filter, mit denen vor allem Internetseiten mit pornographischen Inhalten aussortiert werden, bei den erweiterten Sucheinstellungen. Die Suchmaschinenfilter können allerdings von Kindern einfach deaktiviert werden. Sie arbeiten außerdem – wie alle Filter – nicht hundertprozentig genau.

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Wo finde ich empfehlenswerte Kinderseiten?

Empfehlenswerte Internetseiten für Kinder können Sie nicht nur mit Kindersuchmaschinen finden. Gute Startpunkte für die Entdeckungsreise Ihres Kinders im Internet sind auch:

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Was sind unerwünschte oder illegale Inhalte?

Das Internet enthält zahlreiche Darstellungen von Gewalt, Rassismus und Pornographie. Darauf stößt man nicht nur, wenn man gezielt danach sucht. Was dabei „unerwünscht“ ist, ist freilich subjektiv und hängt von Einstellungen, Werten und Alter der Internet-NutzerInnen ab.

Kinderpornographische und nationalsozialistische Inhalte sind in Österreich nicht nur unerwünscht, sondern illegal! Zögern Sie nicht, diese bei den zuständigen Stellen zu melden, z.B. an www.stopline.at oder die Meldestellen des Bundesministeriums für Inneres.

Weiterführender Link:

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Wie ist die Gesetzeslage bei kinderpornographischen Inhalten?

Die gesetzliche Grundlage zum Thema Kinderpornografie findet sich im österreichischen Strafgesetzbuch in § 207a StGB - Pornografische Darstellungen Minderjähriger.

Aber nicht alles, was auf den ersten Blick aussieht wie Kinderpornografie, entspricht auch dem strafrechtlichen Tatbestand. Kinderpornografie besteht aus Bildern von geschlechtlichen Handlungen, in die Minderjährige involviert sind. Als minderjährige Person gilt, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein unmündiger Minderjähriger hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Pornografische Darstellungen können grundsätzlich in Form von Fotografien, Filmen u.ä. erfolgen. Einen Graubereich stellen andere Darstellungen wie Zeichnungen, Gemälde, Comics oder Bildmontagen dar, bei denen nicht auf den ersten Blick klar ist, ob es sich um reale Aufnahmen handelt. Hier kommt es darauf an, dass für den Betrachter des Bildes der Eindruck entsteht, dass eine geschlechtliche Handlung mit Minderjährigen tatsächlich stattfindet. Nicht strafbar im Sinne von Kinderpornografie, aber eventuell aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen, sind Texte, in denen sexuelle Handlungen mit Kindern beschrieben werden.

Kinderpornografie definiert sich nach § 207a StGB durch geschlechtliche Handlungen an oder durch einen Fokus auf die Geschlechtsteile von Minderjährigen, nicht darunter fällt in den meisten Fällen das Foto von einem entkleideten Kind oder Fotos von FKK-Stränden. Handelt es sich bei einem Bild um Kinderpornografie, so ist jede Handlung, die damit im Zusammenhang steht, verboten: Wissentliches Zugreifen darauf im Internet, Herstellen, Anbieten, (sich) Verschaffen, Überlassen, Vorführen, Besitzen oder sonstige Zugänglichmachung von Kinderpornografie, auch die Einfuhr, Beförderung und Ausfuhr. Davon ausgenommen sind die Bestimmungen von § 207a Absatz 5 StGB.

Zu erwähnen ist an dieser Stelle unbedingt, dass es sich bei diesem Bildmaterial um strafbare Tatbestände handelt, deren Verfolgung der Polizei und Staatsanwaltschaft vorbehalten ist. Von gezielten Recherchen im Internet durch NutzerInnen muss deshalb unbedingt abgeraten werden. Auch wer es mit den besten Absichten tut, etwa um illegale Inhalte zu melden, macht sich unter Umständen strafbar.

(Quelle: Stopline)

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Wie ist die Gesetzeslage bei nationalsozialistischen Inhalten?

In Österreich ist die Leugnung von NS-Verbrechen, ebenso wie die Verbreitung und Verherrlichung nationalsozialistischen Gedankengutes, unter Strafe gestellt. Im Gegensatz dazu werden z.B. in England oder den USA derartige Aktivitäten vom Recht auf Meinungs- und Redefreiheit geschützt. In diesen Ländern gibt es keine rechtliche Grundlage für Gegenmaßnahmen.

In Österreich werden bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus insbesondere folgende gesetzliche Bestimmungen angewendet:

Beide Bestimmungen bringen klar zum Ausdruck, dass nicht die Auseinandersetzung mit dem Ideengut einer verbotenen Organisation an sich verboten ist, sondern das Gutheißen der Ideen.

(Quelle: Stopline)

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Was ist „Sexting“?

„Sexting“ – zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“ (engl. für das Senden von SMS) – beschreibt einen neuen Trend: Immer mehr Jugendliche machen von sich selbst oder anderen erotische Fotos bzw. Nacktaufnahmen und versenden diese per Handy an FreundInnen und Bekannte. Oft landen die Bilder auch im Internet, z.B. in Sozialen Netzwerken oder Foto-Communitys, und werden von dort an ein großes Publikum verbreitet.

In vielen Fällen werden die anzüglichen Bilder vorerst „nur“ zwischen Pärchen oder besten FreundInnen verschickt, z.B. als eine Art Liebes- oder Freundschaftsbeweis oder zum Flirten. Wenn die Beziehungen oder Freundschaften aber in die Brüche gehen, landen einige der Fotos aus Rache auf diversen Handys bzw. öffentlich im Web oder werden zur Erpressung verwendet.

Sind solche Bilder einmal in Umlauf gebracht, besteht jedenfalls so gut wie keine Möglichkeit mehr, deren Verbreitung zu stoppen. Auch wenn Fotos im Internet z.B. nur für „FreundInnen“ freigegeben sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese in falsche Hände geraten. So können einmal verbreitete Aufnahmen auch Jahre später wieder auftauchen und künftigen beruflichen Karrieren und privaten Beziehungen massiv schaden. Zudem ist das Verbreiten und Veröffentlichen erotischer Fotos Minderjähriger illegal und kann rechtliche Konsequenzen haben. Es gibt also kein „Safer Sexting“!

Weiterführende Links:

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4 Kommentare

anonym

anonym schrieb am 08.03.2010 12:36

hallo das müsen wir zum projekt machen

sex

packi schrieb am 04.05.2010 15:23

Ist sehr wichtige informationen!

 

Herzlichen dank

Projekt

Keiner schrieb am 01.07.2010 12:43

Daher kommt das also, das Projekt in meiner Schule... :-)

Materialien

  • Broschüre: Internet sicher nutzen

    Broschüre: Internet sicher nutzen

    Herausgeber: ISPA (2009)

    Infos und Tipps zu Jugendschutz ab Seite 84

    Keine Bestellung möglich.

     
    5.4MB PDF DOWNLOAD
  • Broschüre: Schutz vor Schmutz im Internet und am Handy

    Broschüre: Schutz vor Schmutz im Internet und am Handy

    Herausgeber: Saferinternet.at (2008)

    Keine Bestellung möglich.

     
    1.3MB PDF DOWNLOAD

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