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Wie überprüfe ich Onlineinhalte?

Weitere Infos zu: Informationskompetenz
  • Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl.
    Das beste Indiz für Falschmeldungen ist noch immer Ihr Bauchgefühl. Wenn Ihnen etwas unglaublich oder befremdlich vorkommt, sollten Sie die Informationen unbedingt kritisch hinterfragen.
  • Überprüfen Sie die Quelle.  
    Nicht hinter jedem Onlineinhalt steht eine gute Recherche oder gute Absicht. Überprüfen Sie, wer die Autor:innen sind und hinterfragen Sie deren Motive und Ziele: Handelt es sich um bekannte Journalist:innen oder anonyme Verfasser:innen? Ist das Medium vertrauenswürdig? Wer finanziert den Beitrag?
  • Vergleichen Sie Informationen.
    Geben Sie Schlüsselwörter bzw. Auszüge aus der Meldung in eine Suchmaschine ein: Wird der Inhalt von anderen seriösen Quellen bestätigt? Handelt es sich um eine aktuelle Meldung?
  • Überprüfen Sie Fotos.
    Bilder sind nicht unbedingt vertrauenswürdiger als Text, auch diese können bearbeitet oder aus dem Kontext gerissen werden. Recherchieren Sie mithilfe einer umgekehrten Bildersuche (z. B. www.images.google.com oder www.tineye.com) die ursprüngliche Herkunft von Bildern.
  • Überprüfen Sie Videos.
    Mittlerweile können auch Videos so gut verändert werden, dass die Manipulation kaum auffällt. Es gibt jedoch einige Merkmale, an denen man Deep Fakes erkennen kann.
  • Nutzen Sie Faktenchecker.
    Das sind Organisationen oder Initiativen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Fake News aufzudecken und mit Fakten richtigzustellen. Nutzen Sie auch fremdsprachige Faktenchecker.
  • Seien Sie kritisch bei Nachrichten von Sozialen Medien.
    Soziale Netzwerke sind besonders oft eine Quelle für falsche Nachrichten, da diese dort sehr schnell und einfach geteilt werden können.
  • Lernen Sie, wie Sie gefälschte Nachrichten erkennen.
    Informieren Sie sich darüber, wie gefälschte Nachrichten erstellt werden und lernen Sie, wie Sie sie erkennen können.

Tipp zum schnellen Überprüfen von Informationen

Geben Sie in die Suchmaschine neben Schlagworten aus der zu überprüfenden Meldung auch den Namen eines Faktencheckers (z. B. „Mimikama“) ein.