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Ich habe eine falsche Abbuchung auf meiner Kreditkarte – was tun?

Weitere Infos zu: Internetbetrug

Bei missbräuchlicher Verwendung (Verwendung ohne Ihr Wissen/gegen Ihren Willen) Ihrer Kreditkarte haben Sie gem. § 67 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) einen Anspruch auf vollständige Rückbuchung durch Ihr Kreditkarteninstitut. Dieser Anspruch wird jedoch bei fahrlässigem Umgang mit der Karte oder den Kartendaten (z. B. Weiterleitung der Daten an Unbekannte per E-Mail) gemindert bzw. kann er gänzlich entfallen.

Tipps

  • Bewahren Sie Kreditkarten stets sicher auf und geben Sie Kreditkartendaten nur über verschlüsselte Verbindungen weiter. Achten Sie bei der Eingabe auf ein „https://“ in der Adresszeile bzw. auf ein Schlüsselsymbol im Internetbrowser.
  • Beachten Sie stets die vertraglich vereinbarten Sorgfaltspflichten.
  • Kontrollieren Sie Kreditkarten-Abrechnungen regelmäßig und verlangen Sie im Fall eines Missbrauchs sofort die Stornierung der Zahlung.
  • Immer mehr Online-Shops bieten inzwischen die Möglichkeit eines gesicherten Kreditkartenzahlungsverfahrens (z. B. „MasterCard Secure Code“ oder „Verified by VISA“) – informieren Sie sich dazu bei Ihrem Kreditkartenunternehmen oder Ihrer Hausbank.