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Wie erkenne ich Kleinanzeigen-Betrug?

Weitere Infos zu: Internetbetrug

Auf Kleinanzeigen-Plattformen im Internet können echte Schnäppchen gemacht oder gebrauchte Waren schnell und unkompliziert verkauft werden. In der Regel finden die dort abgewickelten Geschäfte zwischen Privatpersonen statt. Das ruft auch Betrüger/innen auf den Plan.

Erklärvideo: Wie gehen Betrüger vor und wie schütze ich mich?

Zwei typische Beispiele

  1. Der Vorkasse-Trick (Opfer ist Käufer):

    Der/die vermeintliche Verkäufer/in befindet sich meist im Ausland und bittet um Vorabüberweisung per Western Union, internationaler Überweisung bzw. auch Paysafecard oder Postanweisung. Oft handelt es sich bei den Angeboten um auffallend günstige Elektronikartikel oder Gebrauchtwagen.

    Trotz der Überweisung des Geldes wird die Ware nicht zugestellt. Auf Nachfrage reagiert der/die vermeintliche Verkäufer/in mit unterschiedlichen Argumenten, um das Ausbleiben zu rechtfertigen (der Artikel konnte nicht zugestellt werden, die Adressangabe war falsch, es gibt Verzögerungen beim Transportunternehmen etc.). Nach einigen Tagen oder Wochen wird nicht mehr auf E-Mails bzw. Rückfragen reagiert, da der/die vermeintliche Verkäufer/in weiß, dass Sie bei diesen Zahlungsmethoden keine Möglichkeit einer Rückbuchung haben.

  2. Der Scheckbetrug (Opfer ist Verkäufer):

    Auf eine Verkaufsanzeige meldet sich ein Interessent, der – meist auf Englisch oder in schlechtem Deutsch – erklärt, die Ware kaufen zu wollen. Bezahlen möchte er mit einem Bankscheck, der Versand soll in ein Land außerhalb der EU erfolgen. Als der Scheck ankommt, bemerkt der Verkäufer, dass der angegebene Betrag den vereinbarten Kaufpreis deutlich übersteigt. Die Erklärungen dafür sind unterschiedlich. Mal behauptet der Käufer, dass dies der Mindestbetrag für einen Scheck gewesen sei, dass er sich verschrieben habe oder der Differenzbetrag für den Transport gedacht ist, den ein Freund übernehmen wird.

Die Differenz soll in der Regel per Western Union bzw. Auslandsüberweisung an den Käufer selbst oder eben den vermeintlichen Transporteur rücküberwiesen werden. Wenn der Scheck auf der Bank hinterlegt wird, wird der Betrag zwar sofort gebucht, aber die Deckungsüberprüfung dauert einige Tage. Stellt sich der Scheck als nicht gedeckt oder gar gefälscht heraus, wird das Geld wieder vom Konto abgebucht. Dem Betroffenen bleibt weder das Geld des Schecks, noch der überwiesene Differenzbetrag (den er dem Käufer zurückbezahlt hat). Schlimmstenfalls wurde in der Zwischenzeit auch noch die Ware versandt und ist nicht mehr rückholbar.

Über weitere Betrugstricks informiert die Watchlist Internet.