Inhalt (Accesskey 0) Hauptnavigation (Accesskey 1)

Was kann die Schule bei Cybermobbing tun?

Weitere Infos zu: LehrendeCybermobbing

Wird ein Fall von Cybermobbing bekannt, muss die Schule – die Schulleitung oder die Klassenvorstände – sofort reagieren. Zunächst sind folgende Fragen abzuklären: Was genau ist vorgefallen? Welche Personen sind beteiligt? Wie schwer ist das Delikt?

  • Überblick verschaffen.
    Machen Sie sich zuerst ein Bild darüber, wer aller beteiligt ist und ob es sich überhaupt um Cybermobbing handelt. Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen und überlegen Sie gemeinsam mit den Lehrenden bzw. Ihren Kolleg:innen die nächsten Schritte.
  • Mit den Beteiligten reden.
    Opfer und Täter:innen (sofern bekannt) befragen und gemeinsam eine Lösung für das zukünftige Miteinander finden. Ob es eine „Wiedergutmachung“ braucht, muss die/der Betroffene entscheiden. Oft ist es wichtiger, dass die Täter:innen ihre Schuld anerkennen.
  • Eltern einbinden.
    Neben Gesprächen mit den Eltern der Beteiligten (Opfer, Täter:innen) ist auch eine allgemeine Sensibilisierung (z. B. bei einem Elternabend) sinnvoll. Eltern wissen oft nicht, was Cybermobbing eigentlich ist und sind sich der möglichen Tragweite nicht bewusst.
  • In der Schule thematisieren.
    Auf keinen Fall darf Mobbing totgeschwiegen werden! Jeder Vorfall muss als Chance genutzt werden, um Aufklärung zu betreiben: Wie fühlt man sich als Opfer? Welche Motive und welchen Mehrwert haben die Täter:innen? Welche Rolle haben die, die zuschauen, aber nichts dagegen unternehmen? Konkrete Fälle können als Anlass genommen werden, um präventive Maßnahmen umzusetzen.
  • Dokumentation.
    Dokumentieren Sie Vorfälle, um auch später nachweisen zu können, dass Sie entsprechende Maßnahmen gesetzt haben.
  • Umgang mit Internet und Handy regeln.
    Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt? Welche Sanktionen gibt es bei Regelverstößen? Manchmal kann es schon helfen, wenn beispielsweise das Handy während des Unterrichts abgeschaltet sein muss und dies in der Schulordnung geregelt ist.
  • PräventionsbeamtInnen der Polizei hinzuziehen.
    Dies macht vor allem Sinn, um einschätzen zu können, ob rechtliche Schritte eingeleitet werden sollen oder nicht.
  • Bleiben Sie nicht untätig, werden Sie aktiv.
    Anleitungen dazu im Handbuch "Mobbing an Schulen. Ein Leitfaden für die Schulgemeinschaft im Umgang mit Mobbing" der Schulpsychologie.
 Aktiv_gegen_Cyber_Mobbing.pdf

Unterrichtsmaterial: Aktiv gegen Cyber-Mobbing

Dieses Unterrichtsmaterial bietet umfangreiche Informationen zum Thema Cyber-Mobbing, sowie Übungen für den Einsatz im Unterricht.

Veröffentlichung: August 2023