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Meine Kreditkarte wurde missbräuchlich verwendet – was tun?

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Bei missbräuchlicher Verwendung (Verwendung ohne Ihr Wissen/gegen Ihren Willen) Ihrer Kreditkarte haben Sie gem. § 44 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) einen Anspruch auf vollständige Rückbuchung durch Ihr Kreditkarteninstitut. Dieser Anspruch wird bei fahrlässigem Umgang mit der Karte oder den Kartendaten (z. B. Weiterleitung der Daten an Unbekannte per E-Mail) gemindert bzw. kann gänzlich entfallen.

Tipps

  • Bewahren Sie Kreditkarten sicher auf und geben Sie Kreditkartendaten nur über verschlüsselte Verbindungen weiter. Achten Sie dafür bei der Eingabe auf ein „https://“ in der Adresszeile bzw. auf ein versperrtes Schlüsselsymbol im Internetbrowser.
  • Kontrollieren Sie Kreditkarten-Abrechnungen regelmäßig und verlangen Sie im Fall eines Missbrauchs sofort die Stornierung der Zahlung.
  • Immer mehr Online-Shops bieten die Möglichkeit eines gesicherten Kreditkartenzahlungsverfahrens an (z. B. „MasterCard Secure Code“ oder „Verified by VISA“) – informieren Sie sich darüber bei Ihrem Kreditkartenunternehmen oder Ihrer Hausbank.