Hasserfüllte Äußerungen im Internet sind kein Kavaliersdelikt, sondern können strafbar sein.
Folgende Straftatbestände können erfüllt sein
Achtung:
Nicht jede hasserfüllte oder diskriminierende Äußerung im Netz ist auch gleich ein strafbares Hassposting. In vielen Fälle ist es eine Gratwanderung zwischen Meinungsfreiheit und Gesetzesverstoß. Meinungsfreiheit endet aber stets dort, wo die Rechte anderer verletzt werden!
Ebenso sollte man bedenken, dass eine Anzeige nicht immer die beste Lösung ist! Wenn es darum geht, voreingenommene oder einseitige Meinungen abzuschwächen, ist Gegenrede oft das wirkungsvollere Mittel. Es ist nie verkehrt, mit Hatern den Dialog zu suchen – auch, weil andere mitlesen!