„Rachepornos“ (Engl. „Revenge Porn“) sind Fotos oder Videos, die die Betroffenen nackt oder während sexueller Handlungen zeigen, und nach einer Trennung von den Ex-Partner/innen im Internet veröffentlicht werden. In der Regel geschieht dies ohne das Wissen bzw. gegen den Willen der Abgebildeten. Auf diese Weise rächen sich die Verlassenen für die Beendigung der Beziehung.
Häufig werden die intimen Aufnahmen auf Pornoseiten hochgeladen und damit einem großen Publikum zugänglich gemacht. In den letzten Jahren sind immer öfter eigene Racheporno-Websites aufgetaucht, auf denen frustrierte Ex-Freund/innen intime Bilder und Videos ihrer Verflossenen hochladen. In vielen Fällen wird das Bildmaterial mit dem Zusatz des echten Namens, einem direkten Link zum Facebook-Profil oder zusammen mit anderen persönliche Daten, wie z. B. Wohnadresse, Arbeitsplatz oder Telefonnummer, veröffentlicht.
Was können Betroffene tun?
Auch wenn die Abgebildeten selbst keine Schuld trifft: Die Veröffentlichung von intimen Fotos und Videos kann nachhaltigen Schaden anrichten, z. B. am Arbeitsplatz oder im persönlichen Umfeld. Wurden Bilder einmal im Internet verbreitet, können sie nur sehr schwer wieder gelöscht werden. Ein Versuch lohnt sich für Betroffene aber trotzdem! Unser Leitfaden „Aktiv gegen Nacktaufnahmen“ (pdf) bietet umfassende Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Schadensbegrenzung. Kostenlose Hilfe bei der Entfernung von unerwünschten Fotos aus dem Netz bietet auch die Internet Ombudsstelle.
Betroffene Personen können im Fall von Rachepornos das Recht am eigenen Bild geltend machen. Damit können die Betreiber/innen von Seiten, auf denen solche Bilder und Filme hochgeladen werden, innerhalb der EU zur Verantwortung gezogen werden. Allerdings sollte beachtet werden, dass Seitenbetreiber/innen sehr oft aus dem EU-Ausland agieren.
Hilfestellung bieten auch große Suchmaschinen wie Google oder Bing: Mittels Formular können Betroffene beantragen, dass Links zu intimen Fotos oder Videos aus den Suchergebnissen gelöscht werden.