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Wie kann sexuelle Belästigung im Internet stattfinden?

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Neue Kontakte knüpfen, Freund/innen finden, flirten: Das alles passiert laufend in Sozialen Netzwerken, Chatportalen oder in Online-Spielen und ist für Kinder und Jugendliche völlig alltäglich. Zu den Schattenseiten dieser Internetnutzung zählt die Gefahr von sexueller Belästigung. Bereits 27% der 11- bis 18-Jährigen wurden online bereits sexuell belästigt – das ergab eine Studie von 147 Rat auf Draht und SOS Kinderdorf. Mädchen sind dreimal häufiger betroffen als Jungs, ältere Jugendliche häufiger als jüngere Kinder. Die Erlebnisse reichen von unangenehmen sexuellen Fragen oder unerwünschtes „Anbaggern“ durch Gleichaltrige bis hin zur Nacktfotos und -videos, die Unbekannte an Kinder und Jugendliche schicken – oft werden diese aufgefordert, eigene Nacktaufnahmen zu schicken.

Bei den Personen, die Kinder und Jugendliche online belästigen, handelt es sich in der Regel um völlig Unbekannte bzw. Personen, die diese nur aus ihrer Online-Umgebung kennen.

Sexuelle Belästigung kann überall dort stattfinden, wo sich Kinder und Jugendliche auch sonst online aufhalten: Instagram, Snapchat, Facebook, WhatsApp, Chatportale, Spieleseiten u.v.m.

Der Extremfall von sexueller Belästigung ist Cyber-Grooming, also die verbotene Anbahnung von Sexualkontakten mit Kindern und Jugendlichen über digitale Medien.

Viele Kinder bewerten sexuelle Belästigung im Internet als normal und geben sich oft selbst die Schuld daran (z. B. „Hätte ich doch nur kein Bikini-Foto gepostet!“).  Meist wissen sie gar nicht, dass sexuelle Belästigung auch im Internet verboten und damit strafbar ist. Kinder brauchen daher unbedingt die Unterstützung der Eltern oder anderer Vertrauenspersonen – am besten schon, bevor es zur Belästigung kommt!