Nein! Das ist kein Anspruch, den Sie erfüllen können und müssen. Auch wenn Jugendliche so gut wie immer online sind, gibt es dazu für Jugendarbeiter:innen keinerlei Verpflichtung. Wichtig ist, dass die Jugendlichen darüber Bescheid wissen, welche Ansprechpartner:innen aus der Jugendeinrichtung wann und wie erreichbar sind und an wen sie sich im Notfall wenden können.