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WhatsApp-Broadcast für Jugendliche – was müssen wir beachten?

Weitere Infos zu: JugendarbeitSoziale Netzwerke

Mit einer Broadcast-Liste auf WhatsApp können Nachrichten an beliebig viele Kontakte gleichzeitig gesendet werden – im Gegensatz zu einer WhatsApp-Gruppe sehen die EmpfängerInnen nicht, wer noch Mitglied der Liste ist. Hier können Sie nachlesen, wie man Broadcast-Listen auf WhatsApp erstellt und verwaltet.

Viele Jugendeinrichtungen nutzen einen WhatsApp-Broadcast, um mit ihrer Zielgruppe in Kontakt zu bleiben und aktuelle Infos oder das Programm an alle Interessierten auszuschicken. Doch ist das aus datenschutzrechtlicher Sicht auch erlaubt?

 

Was sagt das Gesetz?

Mit der WhatsApp-Nutzung sind zwei datenschutzrechtliche Aspekte verbunden:

  • Datenschutzgesetz: Wird WhatsApp beruflich genutzt, kommt u. a. die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Anwendung – und das kann ein Problem darstellen. Mit der Nutzung von WhatsApp stellen Sie nämlich der WhatsApp LLC die Telefonnummern aus Ihrem Adressbuch zur Verfügung – sowohl die Nummern von WhatsApp-Nutzer:innen als auch von sonstigen Kontakten – und bestätigen dabei, dass Sie dazu autorisiert sind, diese Nummern an WhatsApp LLC weiterzugeben. Das wird allerdings nur in selten wirklich der Fall sein (dazu müssten Ihre Kontakte explizit ihre Einwilligung geben). Damit begehen Sie streng genommen eine Rechtsverletzung, die aber unseres Wissens in der Praxis bislang nicht geahndet wird.
  • Mindestalter: WhatsApp legt für europäischen NutzerInnen in seinen Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 16 Jahren fest. Auch das hängt mit der DSGVO zusammen – die Hintergründe können Sie hier nachlesen: Mindestalter – Ab wann dürfen Kinder WhatsApp, Instagram & Co. nutzen? Allerdings ist es auch Kindern unter 16 Jahren praktisch möglich, WhatsApp zu nutzen, da kein Altersnachweis erbracht werden muss – es muss lediglich ein Häkchen gesetzt werden („Bestätige, dass du mindestens 16 Jahre alt bist“). Strafbar ist das weder für die Kinder noch ihre Erziehungsberechtigten – fliegt der Schwindel auf, kann WhatsApp im schlimmsten Fall den Account stilllegen. Sehr wahrscheinlich ist das allerdings nicht, da WhatsApp naturgemäß an möglichst vielen Nutzer:innen interessiert ist. Auch Sie als Jugendarbeiter:innen sind nicht dazu verpflichtet, das Alter Ihrer Jugendlichen zu überprüfen.

Achtung

Wir raten dringend davon ab, Jugendliche zur Nutzung von WhatsApp zu überreden, wenn diese die App noch nicht installiert haben!