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Welche Angaben müssen im Impressum der Schulwebsite stehen?

Weitere Infos zu:

Sofern die Website der Schule keine meinungsbildende Website darstellt (und auch keine kommerziellen Zwecke verfolgt), genügt gemäß § 25 Abs 5 Mediengesetz die Angabe der folgenden Informationen:

Der Menüpunkt Impressum muss für den Besucher der Website zu jedem Zeitpunkt leicht auffindbar und von jeder Unterseite aus mit nicht mehr als zwei Klicks erreichbar sein. Statt der Bezeichnung „Impressum“ können grundsätzlich auch die Bezeichnungen „Kontakt“ oder „Über uns“ gewählt werden.