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Was sagt das Gesetz zu Cybermobbing?

Weitere Infos zu: Cybermobbing

Cybermobbing ist nach § 107c Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Die Bestimmung soll systematische Angriffe gegen eine Person im Internet verhindern und lautet:

Was bedeutet dieser Straftatbestand im Detail?

  • Verletzung der Ehre:
    Die Cybermobbing-Handlungen vermindern das Ansehen und die Achtung einer Person in ihrem sozialen Umfeld. Dabei kommt es nicht nur auf das persönliche Empfinden der oder des Betroffenen an. Eine Verletzung der Ehre muss auch objektiv nachvollziehbar sein.
  • Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereichs:
    Unter den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ fallen zum Beispiel das Sexualleben, der sensible Bereich des Familienlebens, Krankheiten, Behinderungen, religiöse Ansichten und der Wohnbereich einer Person. Werden ohne Zustimmung der abgebildeten Person Aufnahmen des nackten Körpers oder sexuell einschlägige Aufnahmen veröffentlicht, stellt dies auf jeden Fall eine schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre und damit des höchstpersönlichen Lebensbereichs dar. Bildaufnahmen umfassen auch Videoaufnahmen.
  • Im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems: 
    Gemeint sind Handlungen und Äußerungen über SMS, E-Mails, WhatsApp oder andere Messenger-Dienste, aber auch Postings in Sozialen Netzwerken wie Facebook oder TikTok sowie Beiträge in öffentlichen Blogs oder Foren. Wichtig ist, dass die Handlungen und Äußerungen für circa 10 Personen wahrnehmbar sind.
  • In ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen
    Die Beeinträchtigung muss nicht tatsächlich eintreten – es genügt, dass die Cybermobbing-Handlung dazu geeignet ist, die Lebensführung des Opfers unzumutbar zu beeinträchtigen. Es kommt darauf an, ob sich eine „Durchschnittsperson“ an der Stelle des Opfers gezwungen sähe, ihre Lebensweise zu ändern: zum Beispiel, dass diese nicht mehr in die Schule geht oder ihre Profile in Sozialen Netzwerken löscht.
  • Für eine längere Zeit wahrnehmbar: 
    Cybermobbing ist dann strafbar, wenn eine oder mehrere Handlungen über längere Zeit (mehrere Wochen) hinweg für andere wahrnehmbar ist.

Auf diese Beispiele könnte der Straftatbestand Cybermobbing zutreffen:

Nicht jede Art von Cybermobbing ist strafrechtlich relevant. In vielen Fällen macht es Sinn zuerst mit Vertrauenspersonen über das Problem zu sprechen und gemeinsam die nächsten Schritte zu überlegen. Wehren Sie sich als betroffene Person aber auf jeden Fall gegen Cybermobbing. Ist Ihr eigenes Kind von Cybermobbing betroffen, nehmen Sie die Sorgen Ihres Kindes unbedingt ernst und bieten Sie Unterstützung an.   

 Flyer_Cybermobbing.pdf

Flyer: Cyber-Mobbing

Informativer Flyer für Jugendliche zum Thema Cyber-Mobbing.

Veröffentlichung: April 2023