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Wie kann ich Cyber-Mobbing zur Anzeige bringen?

Weitere Infos zu: Cyber-Mobbing

Seit 2016 ist Cyber-Mobbing nach § 107c Strafgesetzbuch („StGB“) strafbar. Wenn Cyber-Mobbing besonders ernst ist, kann dies für die Täter:innen rechtliche Folgen haben. Cyber-Mobbing kann also zur Anzeige gebracht werden! Aber: Rechtlich gegen die Täter:innen vorzugehen, sollte immer der allerletzte Schritt sein.

Bevor Sie eine Anzeige erstatten, ist es ratsam zuerst mit Vertrauenspersonen (Lehrende, Direktion, Schulpsycholog:innen…) über das Problem zu sprechen und gemeinsam die nächsten Schritte zu überlegen. Wehren Sie sich als betroffene Person aber auf jeden Fall gegen Cyber-Mobbing.

Cyber-Mobbing kann kostenlos bei der Polizei oder bei einem Service-Center der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden.


Was benötige ich für eine Anzeige bei der Polizei?

  • Amtlicher Lichtbildausweis: z. B.Reisepass, Personalausweis oder Führerschein
  • Beweise: Um die Situation glaubhaft zu machen, werden Beweise benötigt. Dokumentieren Sie daher die Beleidigungen und Bloßstellungen möglichst vollständig (vollständige Chat-Verläufe usw.) Speichern Sie diese am besten digital, z. B. auf einem USB-Stick. Achten Sie darauf, dass auf den Screenshots bzw. anderen Beweismaterialen wie Videos oder Fotos das Datum ersichtlich ist!
  • Rechtliche Einordnung: Informieren Sie sich vorab über die gesetzliche Bestimmung, gegen die verstoßen wird. Das hilft Ihnen dabei, ernstgenommen zu werden. Bei Cyber-Mobbing ist das § 107c Strafgesetzbuch („StGB“): Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems. Hier finden Sie Beispiele für den strafbare Handlungen, die unter § 107c Strafgesetzbuch fallen würden.
  • Falls vorhanden, Zeug:innen: Gibt es Personen, die Ihre Situation bestätigen können? Bitten Sie diese, eine Aussage bei der Polizei zu machen oder benennen Sie diese Personen. Diese können dann ggf. von der Polizei befragt werden.

Beachten Sie

Bei Übler Nachrede (§ 111 StGB) und Beleidigung (§ 115 StGB) handelt es sich um Privatanklagedelikte. In diesem Fall müssen Sie selbst tätig werden und eine Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Die Polizei kann in diesem Fall nicht weiterhelfen.


Wann wird Cyber-Mobbing tatsächlich bestraft?

Cyber-Mobbing wird bestraft, wenn beim Opfer eine "unzumutbare Beeinträchtigung des Lebens" vorliegt.


Was passiert nach einer Anzeige?

  • Sofern ein Anfangsverdacht gegeben ist, führt die Polizei Ermittlungen durch und leitet das Ergebnis dieser Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft weiter.
  • Es wird überprüft, ob ein Straftatbestand vorliegt, d. h. es wird geprüft, ob die Handlungen tatsächlich strafbar sind.
  • Es werden ggf. weitere Beweise erhoben (je nach Fall z. B. Befragung des Opfers, der Eltern, Lehrende, Täter:innen usw.)
  • Sind die Handlungen, die zur Anzeige gebracht werden, strafbar, wird ein Strafverfahren bei Gericht gegen die Täter:innen eingeleitet.
  • Die Staatsanwaltschaft kann das Strafverfahren eventuell auch mittels einer sogenannten Diversion (z. B. Sozialstunden, Geldstrafe) beenden.

Bei einem Strafverfahren entstehen für Opfer keine Kosten!