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(Cyber-)Grooming ist strafbar

Mit Leuten im Internet chatten ist spannend: Auf diesem Weg erschleichen sich zunehmend Männer das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel der sexuellen Belästigung bzw. Missbrauch. Und das ist strafbar.

Was ist Grooming?

„to groom“: pflegen, präparieren, jmd. aufbauen

Beim Grooming erschleichen sich (vornehmlich männliche) Erwachsene im Internet das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen – mit dem Ziel der sexuellen Belästigung bzw. des Missbrauchs. Dabei geben sich die Erwachsenen manchmal auch als Gleichaltrige aus. Zunehmend machen Männer aus ihrem Alter jedoch kein Hehl und versuchen sich den Mädchen (manchmal auch Burschen) durch einschmeichelnde Kommentare zu nähern.

Grooming ist strafbar! - §208a StGB

Die Fälle von Grooming und sexueller Belästigung im Internet nehmen zu – der Gesetzgeber reagierte: Mit Jahresbeginn trat der Grooming-Paragraph in Kraft. Nach §208a StGB kann Groomern eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren drohen. Der Paragraph verbietet Cyber-Grooming, aber auch die Kontaktaufnahme allein mit sexuellen Absichten im realen Raum.

„(1) Wer einer unmündigen Person in der Absicht, an ihr eine strafbare Handlung nach den §§ 201 bis 207a Abs. 1 Z 1 zu begehen,
1. im Wege einer Telekommunikation, unter Verwendung eines Computersystems oder

2. auf sonstige Art unter Täuschung über seine Absicht ein persönliches Treffen vorschlägt oder ein solches mit ihr vereinbart und eine konkrete Vorbereitungshandlung zur Durchführung des persönlichen Treffens mit dieser Person setzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde (§ 151 Abs. 3) von seinem Verschulden erfahren hat, sein Vorhaben aufgibt und der Behörde sein Verschulden offenbart.“

Weitere Infos, Tipps und Beratungsstellen finden Sie unter: Sexualität & Internet.

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