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Neues Gesetz: Unerwünschte Dickpics sind jetzt strafbar

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Ab dem 1. September 2025 ist das unaufgeforderte Versenden von Genitalbildern in Österreich strafbar. Wir klären über das sogenannte „Dickpic-Verbot” auf!

Was ist nun strafbar?

Wer absichtlich und unaufgefordert Genitalbilder (auch künstlich erstellte) versendet und damit eine Belästigung verursacht, macht sich strafbar. Davon erfasst sind nur primäre Geschlechtsorgane, wie sogenannte “Dicpics”. Brüste sind beispielsweise nicht erfasst. Das Strafmaß umfasst eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten. 

Die neue Regelung wird durch eine Erweiterung des § 218 StGB ("Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen") umgesetzt. Sie erfasst sämtliche Formen elektronischer Kommunikation – darunter soziale Netzwerke, E-Mail, SMS, MMS, Instant Messaging sowie Übertragungswege wie AirDrop oder Bluetooth. 

Wortlaut § 218 Abs 1b Strafgesetzbuch (StGB)

Ebenso ist zu bestrafen, wer eine andere Person belästigt, indem er ihr im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems eine Bildaufnahme, die wesentlich menschliche Genitalien zeigt, eine vergleichbare bearbeitete Bildaufnahme oder vergleichbares künstlich erstelltes Material unaufgefordert und absichtlich übermittelt.

Sexting - erlaubt oder verboten?

Der einvernehmliche Austausch intimer Inhalte zwischen Personen ist weiterhin erlaubt. Die abgebildete Person muss das Bild oder Video jedoch freiwillig versenden und zum Zeitpunkt der Aufnahme mindestens 14 Jahre alt gewesen sein. Die Empfänger:innen dürfen die Inhalte nicht an Dritte weiterleiten und müssen sie auf Aufforderung der abgebildeten Person hin löschen.

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Diese Veranstaltung behandelt rechtliche Fragen zu Kinderschutzthemen im digitalen Raum, darunter: Kann Sexting unter Kindern und Jugendlichen strafbar sein und wie kann man die Verbreitung von Nacktfotos stoppen? Worauf muss ich als Ansprechperson achten, wenn mir Kinder und Jugendliche intime Aufnahmen zeigen? Wann ist das Versenden von "dickpics" eine Straftat? Was kann man machen, wenn man ungewollt solche anzüglichen Bilder erhält?

Wann: Mittwoch, 08.10.2025 von 15:00 bis 16:30 Uhr
Wo: Online via Zoom

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