EU Kids Act: Neue Altersgrenzen für Social Media und Co.

Mit dem EU Kids Act will die EU Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besser schützen. Bild: KI-generiert mit ChatGPT
Was ist der EU Kids Act?
Mit dem EU Kids Act möchte die Europäische Kommission EU-weit einheitliche Regeln für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet schaffen. Der Gesetzesvorschlag sieht unter anderem Altersvorgaben und strengere Vorgaben für die Gestaltung von Plattformen vor. Betroffen sind soziale Netzwerke, Video-Plattformen, Online-Spiele sowie KI-Chatbots.
Der EU Kids Act ist aktuell noch ein Vorschlag der Europäischen Kommission. Erst wenn sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf den endgültigen Gesetzestext geeinigt haben, kann er in Kraft treten. Danach gelten die Regelungen in allen EU-Mitgliedstaaten.
Welche Altersgrenzen sind geplant?
Für soziale Netzwerke und Videoplattformen mit Funktionen, die zu einer besonders langen Nutzung verleiten (zum Beispiel endloses Scrollen, automatische Wiedergabe oder personalisierte Inhalte) sieht der Vorschlag ein gestuftes Altersmodell vor:
- Unter 13 Jahren: Kinder unter 13 Jahren sollen kein eigenes Konto auf sozialen Netzwerken haben dürfen. Eine Ausnahme soll für Videoplattformen gelten, die speziell für jüngere Kinder entwickelt wurden. Diese sollen über ein von den Eltern verwaltetes Konto eingeschränkt genutzt werden können.
- 13 bis 14 Jahre: 13- und 14-Jährige sollen entsprechende Dienste nur mit Zustimmung und Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten nutzen dürfen. Die Konten sollen über eingeschränkte Funktionen verfügen, die von den Eltern verwaltet werden können. Diese Konten sollen vor unerwünschten Kontakten schützen und die tägliche Nutzungsdauer auf maximal eine Stunde begrenzen.
- Ab 15 Jahren: Jugendliche sollen selbstständig ein Konto erstellen können. Die Plattformen müssen aber besondere Schutz- und Gestaltungsvorgaben für Minderjährige einhalten.
Was müssen Plattformen ändern?
Ein wichtiger Teil des EU Kids Act betrifft die Gestaltung digitaler Dienste. Nach dem Prinzip „Safety by Design“ sollen Plattformen von Anfang an so entwickelt werden, dass Kinder und Jugendliche besser geschützt sind. Vorgesehen sind unter anderem folgende Maßnahmen:
- Kein Endlos-Scrollen: Inhalte sollen nicht mehr unbegrenzt nachgeladen werden. Nutzer:innen sollen einen natürlichen Endpunkt erreichen können, statt ständig neue Beiträge angezeigt zu bekommen.
- Keine Belohnungen für regelmäßige Nutzung: Plattformen sollen Kinder und Jugendliche nicht durch Belohnungssysteme dazu motivieren, möglichst oft oder möglichst lange online zu sein. Dazu zählen beispielsweise digitale Auszeichnungen, Sammelpunkte oder Nutzungsserien („Streaks“).
- Sichere Empfehlungssysteme: Plattformen sollen stärker darauf achten, welche Inhalte sie Kindern und Jugendlichen empfehlen. Verhindert werden soll, dass junge Nutzer:innen immer wieder ähnliche belastende, extreme oder einseitige Inhalte angezeigt bekommen und dadurch in sogenannte „Rabbit Holes“ geraten.
- Schutz vor Kontaktaufnahmen durch Fremde: Minderjährige sollen nicht von Unbekannten kontaktiert werden können.
- Private Konten: Konten von Minderjährigen sollten standardmäßig auf privat eingestellt werden. So wird verhindert, dass persönliche Informationen oder Beiträge für alle sichtbar sind.
Die Europäische Kommission beantwortet in ihren FAQs zum EU Kids Act weitere Fragen zum geplanten Gesetz.
Was ist für KI-Chatbots und Online-Spiele geplant?
Auch KI-Chatbots und Online-Spiele würden unter den EU Kids Act fallen. Für sie sind vor allem Vorgaben zur Gestaltung vorgesehen. Anders als bei sozialen Netzwerken ist jedoch kein eigenes Altersstufenmodell geplant.
KI-Chatbots sollen so gestaltet werden, dass sie Kinder und Jugendliche nicht emotional abhängig machen oder zu einer besonders intensiven Nutzung verleiten. Für Kinder unter 13 Jahren sollen zudem besondere Schutzmaßnahmen und elterliche Kontrollmöglichkeiten vorgesehen werden.
Online-Spiele sollen auf Gestaltungselemente verzichten, die problematisches Nutzungsverhalten fördern können. Dazu zählen etwa Suchtmechanismen, manipulative Belohnungssysteme oder Kostenfallen. Außerdem sollen App-Stores künftig für alle Apps und Spiele eine Alterskennzeichnung anzeigen und verhindern, dass Minderjährige auf für sie ungeeignete Angebote zugreifen können.
Wie soll das Alter überprüft werden?
Eine bloße Angabe des Geburtsdatums soll künftig nicht mehr ausreichen. Stattdessen ist eine Altersüberprüfung per App geplant, zum Beispiel über eine EU-Altersverifizierungs-App oder eine andere datensparsame Drittanbieter-App.
Dabei sollen Plattformen möglichst wenig über die Nutzer:innen erfahren. Im Idealfall erhalten sie lediglich die Information, ob eine Person eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat – nicht aber Name, Geburtsdatum oder andere persönliche Daten.
Was bedeutet das für Österreich?
Österreich arbeitet bereits an einer eigenen gesetzlichen Regelung. Die geplante Novelle des Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) sieht unter anderem ein Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung bestimmter Plattformen vor. Das Gesetz befindet sich aktuell in Begutachtung.
Der EU Kids Act würde EU-weit einheitliche Regeln schaffen. Sollte er beschlossen werden, wären seine Vorgaben auch in Österreich anzuwenden. Da bis zu einer endgültigen Einigung auf EU-Ebene voraussichtlich noch einige Zeit vergehen wird, könnte die österreichische Regelung zunächst eine Übergangslösung darstellen.