Gewaltorientierte Onlinegruppen: Wenn Jugendliche unter Druck gesetzt werden
Cybermobbing Soziale Netzwerke
Onlinegruppen können Kinder und Jugendliche unter starken Druck setzen und sie zu schädlichen Handlungen drängen. Bild: KI-generiert mit ChatGPT
Was steckt hinter diesen Onlinegruppen?
Das österreichische Bundeskriminalamt warnt vor einem internationalen Netzwerk gewaltorientierter Onlinegruppen, das als „COM“ oder „The Community“ bezeichnet wird.
Dabei handelt es sich nicht um eine einzelne, zentral organisierte Gruppe, sondern um unterschiedliche, teils lose miteinander verbundene Gruppen und Untergruppen. Sie sind unter anderem in sozialen Netzwerken, Foren, Messengerdiensten und auf Spieleplattformen aktiv.
In diesen Gruppen werden Kinder und Jugendliche gezielt angesprochen, manipuliert und unter Druck gesetzt. Manche sollen intime Inhalte erstellen, sich selbst verletzen, Gewalt gegen andere Menschen oder Tiere ausüben oder andere Straftaten begehen. Aufnahmen solcher Handlungen können innerhalb der Gruppe geteilt und als Beweis für Zugehörigkeit oder als Statussymbol verwendet werden.
Die Ziele der einzelnen Gruppen unterscheiden sich. Bei manchen stehen sexuelle Ausbeutung, Erpressung, Demütigung oder die Kontrolle über Betroffene im Mittelpunkt. Andere verherrlichen Gewalt, Zerstörung und menschenfeindliche Einstellungen. Die unterschiedlichen Motive können sich auch überschneiden. Eine mögliche Ausprägung ist die sogenannte nihilistische Gewalt.
Welche Rolle spielt nihilistische Gewalt?
Für Gruppen, die besonders stark von nihilistischen und menschenfeindlichen Einstellungen geprägt sind, verwenden Fachleute den Begriff „Nihilistic Violent Extremism“, kurz NVE.
Bei nihilistischer Gewalt wird die Gewalttat selbst besonders wichtig. Sie kann dazu dienen, Angst und Chaos zu verbreiten, gesellschaftliche Regeln bewusst zu verletzen oder innerhalb einer Gruppe Anerkennung zu erhalten. Dahinter stehen häufig nihilistische und menschenfeindliche Überzeugungen sowie der Wunsch nach gesellschaftlicher Zerstörung. Ein klar umrissenes politisches oder religiöses Ziel steht dabei nicht immer im Vordergrund.
NVE bezeichnet keine einzelne Organisation, sondern eine Dynamik in miteinander vernetzten Onlinecommunitys. Dort treffen entsprechende Überzeugungen auf starken Anerkennungsdruck, Drohungen oder Zwang. Extreme Gewalt kann innerhalb der Gruppe als akzeptierte oder sogar einzige Handlungsoption dargestellt werden.
Manche Beteiligte handeln aus eigener Überzeugung, andere unter Gruppendruck, aufgrund von Drohungen oder Erpressung. NVE ist nicht mit Rechtsextremismus gleichzusetzen. Es gibt jedoch Überschneidungen mit rechtsextremen und rechtsterroristischen Onlinecommunitys.
Wie zeigt sich das Phänomen?
Die Gewalt kann sehr unterschiedliche Formen annehmen. Sie reicht von Vandalismus und Sachbeschädigung über Gewalt gegen Tiere und Selbstverletzung bis hin zu schweren Gewalttaten gegen andere Menschen.
Die Kontakte entstehen häufig über soziale Netzwerke, Spieleplattformen, Foren, Messenger oder Online-Selbsthilfegruppen. Dort suchen Täter teilweise gezielt nach jungen Menschen, die einsam sind oder sich in einer belastenden Situation befinden.
Sie beobachten möglicherweise die Interessen, Äußerungen und Onlineaktivitäten der Kinder und Jugendlichen. Der erste Kontakt wirkt oft freundlich und verständnisvoll. Die Betroffenen erhalten viel Aufmerksamkeit, Zuwendung und emotionale Bestätigung. Diese Vorgehensweise wird auch als „Love Bombing“ bezeichnet.
Auf diese Weise bauen die Täter Vertrauen und eine enge Bindung auf. Gleichzeitig bringen sie die Betroffenen dazu, persönliche Informationen zu teilen, etwa:
- den vollständigen Namen,
- die Telefonnummer,
- den Wohnort oder die Schule,
- Angaben über Angehörige,
- private oder intime Bilder.
Anschließend wird die Kommunikation häufig in private oder verschlüsselte Chats verlagert. Dort können die gesammelten Informationen für Drohungen oder Erpressungsversuche verwendet werden.
Kinder und Jugendliche werden beispielsweise dazu gedrängt, weitere intime Aufnahmen zu erstellen, sich selbst zu verletzen, Straftaten zu begehen oder anderen Menschen beziehungsweise Tieren Gewalt anzutun.
Die Grenzen zwischen Opfer- und Täter können dabei fließend sein: Betroffene werden teilweise dazu gebracht, selbst neue Mitglieder anzuwerben, andere unter Druck zu setzen oder schädigende Handlungen auszuführen. Sie können daher gleichzeitig Opfer sein und selbst an Straftaten beteiligt werden.
Was ist an dieser Form der Gewalt neu?
Gewalt unter Gleichaltrigen, Erpressung und manipulative Gruppen sind keine neuen Phänomene. Neu sind vor allem die Möglichkeiten, die digitale Plattformen für Vernetzung, Kontrolle und Verbreitung schaffen.
Die Beteiligten sind häufig gleichzeitig auf mehreren Plattformen, in verschiedenen Gruppen und unter unterschiedlichen Namen aktiv. Einzelne Gruppen können sich auflösen, neu bilden oder unter einem anderen Namen weiterbestehen.
Dadurch bleiben die Zusammenhänge zwischen einzelnen Vorfällen oft unentdeckt. Sachbeschädigung, Selbstverletzung, Erpressung oder Gewalt gegen andere können zunächst wie voneinander unabhängige Taten wirken, obwohl sie Teil derselben Gruppendynamik sind.
Auffällig ist außerdem, dass sowohl Betroffene als auch Täter häufig minderjährig oder sehr jung sind. Neue Mitglieder können auch im unmittelbaren Umfeld der Beteiligten angeworben werden. Dadurch können jüngere Geschwister, Freund:innen oder andere Kinder aus dem nahen Umfeld von Gewalttaten betroffen sein.
Ein mögliches Warnsignal ist, wenn diese plötzlich Angst vor älteren Kindern oder Jugendlichen zeigen.
Wer ist gefährdet?
Betroffen sind vor allem Kinder und jüngere Jugendliche. Das Bundeskriminalamt nennt junge Menschen im Alter von etwa acht bis 17 Jahren als besonders gefährdete Gruppe. Diese Altersangabe ist jedoch keine starre Grenze.
Besonders empfänglich können junge Menschen sein, wenn mehrere Faktoren zusammenkommen, etwa:
- Einsamkeit oder soziale Isolation,
- psychische Belastungen,
- persönliche oder familiäre Krisen,
- die Suche nach Zugehörigkeit und Anerkennung,
- eine starke Faszination für Gewaltinhalte,
- Gruppendruck, Drohungen oder Erpressung,
- die Anziehungskraft bestimmter Symbole, Codes und Inszenierungen.
Wichtig ist: Kein einzelner dieser Faktoren bedeutet, dass ein Kind Teil einer solchen Gruppe ist. Auch das Interesse an düsteren Themen oder die Nutzung einer bestimmten Plattform ist für sich genommen kein Warnsignal. Entscheidend ist, ob Angst, Druck, Kontrolle, Erpressung oder konkrete Gewalt dazukommen.
Woran erkennt man, ob eine Person betroffen ist?
Ein mögliches Warnsignal ist eine deutliche Veränderung im Verhalten. Kinder und Jugendliche ziehen sich beispielsweise stärker zurück, verbringen ungewöhnlich viel Zeit online oder wirken nach dem Erhalt von Nachrichten auffällig angespannt.
Mögliche Hinweise sind:
- ein starkes Bedürfnis nach Geheimhaltung,
- neue und sehr intensive Onlinekontakte,
- Angst davor, einen Kontakt oder eine Gruppe zu verlassen,
- Drohungen oder Erpressungsversuche,
- selbstverletzendes Verhalten oder unerklärliche Verletzungen,
- in die Haut geritzte Wörter, Zahlen oder Symbole,
- auffällige Angst bei jüngeren Geschwistern oder Freund:innen,
- ein verändertes Verhalten von Haustieren gegenüber dem Kind.
Keines dieser Anzeichen beweist für sich allein, dass ein Bezug zu einer gewaltorientierten Onlinegruppe besteht. Solche Veränderungen können auch mit Cybermobbing, Cybergrooming, psychischen Belastungen oder anderen Konflikten zusammenhängen.
Verändert sich ein Kind jedoch deutlich oder treten mehrere Warnzeichen gleichzeitig auf, sollten Erwachsene das Gespräch suchen und behutsam herausfinden, was dahintersteckt.
Wie kann man im Verdachtsfall reagieren?
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Ruhe bewahren
Vorwürfe oder vorschnelle Reaktionen können dazu führen, dass sich das Kind verschließt. Versuchen Sie zunächst, den Kontakt aufrechtzuerhalten, und vermitteln Sie: „Du kannst mit mir darüber sprechen. Ich möchte dir helfen.“
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Das Gespräch suchen
Sprechen Sie konkrete Veränderungen an und stellen Sie offene Fragen, zum Beispiel:
- „Mir ist aufgefallen, dass du in letzter Zeit anders wirkst. Wie geht es dir?“
- „Gibt es online etwas, das dich belastet oder dir Angst macht?“
- „Setzt dich jemand unter Druck?“
- „Hast du das Gefühl, einen Kontakt oder eine Gruppe nicht verlassen zu können?“
- „Mit wem verbringst du online besonders viel Zeit?“
Weniger hilfreich sind Vorwürfe oder Forderungen wie:- „Mit wem schreibst du da?“
- „Zeig sofort dein Handy!“
- „Wie konntest du nur so etwas machen?“
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Interesse zeigen und zuhören
Kinder und Jugendliche sprechen eher über belastende Erfahrungen, wenn Erwachsene echtes Interesse an ihrer digitalen Lebenswelt zeigen und nicht sofort urteilen oder bestrafen.
Nehmen Sie das Erzählte ernst – auch wenn das Kind bereits persönliche Informationen oder Bilder geteilt oder unter Druck etwas Verbotenes getan hat. Machen Sie deutlich, dass es Hilfe bekommt.
Verharmlosen Sie mögliche Straftaten nicht. Berücksichtigen Sie aber, dass das Kind manipuliert, bedroht oder zu den Handlungen gezwungen worden sein kann.
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Keine vorschnellen Verbote aussprechen
Eine sofortige Abnahme des Smartphones oder ein generelles Internetverbot kann dazu führen, dass Betroffene noch weniger erzählen. Außerdem können wichtige Informationen und Beweise verloren gehen.
Schutzmaßnahmen können notwendig sein. Sie sollten aber möglichst gemeinsam mit dem Kind und gegebenenfalls mit Unterstützung einer Beratungsstelle geplant werden.
Bei unmittelbarer Gefahr hat der Schutz des Kindes Vorrang.
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Beweise sichern
Bei Erpressung, Cybergrooming, Drohungen oder Gewaltaufrufen sollten relevante Informationen dokumentiert werden. Sie können für eine spätere Anzeige wichtig sein. Dazu gehören beispielsweise:
- Benutzer:innen- und Gruppennamen,
- Links und Profiladressen,
- Datum und Uhrzeit,
- Nachrichten und Chatverläufe,
- Drohungen und Forderungen.
Achtung bei Nacktaufnahmen Minderjähriger: Die Aufnahmen keinesfalls speichern, weiterleiten oder unnötig vervielfältigen. Notieren Sie stattdessen den Account, den Fundort beziehungsweise Link sowie Datum und Uhrzeit. Klären Sie mit einer Beratungsstelle oder der Polizei, wie die Inhalte sicher dokumentiert werden können. -
Unterstützung holen
Bezugspersonen müssen die Situation nicht allein lösen. Je nach Fall können folgende Stellen unterstützen:
- Schulpsychologie,
- Kinder- und Jugendhilfe,
- psychosoziale Beratungsstellen,
- Beratungsstellen für Onlinegewalt,
- Bundesstelle für Sektenfragen,
- Rat auf Draht,
- Polizei bei konkreten Straftaten, Drohungen oder akuter Gefahr.
Weitere hilfreiche Anlaufstellen finden Sie in unserer FAQ “An wen können sich Betroffene von Hass im Internet und Cybermobbing wenden?”
Wann besteht akuter Handlungsbedarf?
Sofortige professionelle Unterstützung ist notwendig, wenn ein Kind oder ein Jugendliche:r:
- zu Selbstverletzung oder Suizid gedrängt wird,
- konkrete Suizidgedanken äußert,
- eine Gewalttat ankündigt, konkrete Pläne beschreibt oder Vorbereitungen dafür trifft,
- erpresst oder bedroht wird, etwa mit intimen Bildern,
- konkrete Anweisungen für Straftaten erhält,
- bereits sich selbst, andere Menschen oder Tiere verletzt hat,
- angibt, einer Onlinegruppe nicht mehr entkommen zu können,
- unmittelbar bedroht wird.
Bei unmittelbarer Gefahr sollte sofort die Polizei oder medizinische Hilfe verständigt werden. Lassen Sie das betroffene Kind in einer akuten Situation nicht allein.
Welche präventiven Maßnahmen sind sinnvoll?
Gewaltorientierte Onlinegruppen können unterschiedliche Ziele verfolgen und verschiedene Schwachstellen junger Menschen ausnutzen. Deshalb sollte Prävention an mehreren Stellen ansetzen. Besonders wichtig sind eine vertrauensvolle Beziehung, Gespräche über die digitale Lebenswelt, ein bewusster Umgang mit problematischen Inhalten und frühzeitige Unterstützung bei Belastungen.
Kindern Aufmerksamkeit schenken
Kinder brauchen erwachsene Bezugspersonen, die ehrliches Interesse an ihnen und ihrer Lebenswelt zeigen. Wenn in gemeinsamen Gesprächen auch Lieblingsspiele und Onlinefreund:innen selbstverständlich Platz haben, hilft das auf zwei Ebenen: Erwachsene erkennen mögliche Probleme früher, und Kinder wissen, dass sie sich an eine vertraute Person wenden können, bevor eine Situation eskaliert.
Medienkompetenz fördern
Kinder und Jugendliche sollten dabei unterstützt werden, Gewaltdarstellungen einzuordnen und deren Wirkung auf sich selbst zu reflektieren.
Hilfreiche Fragen sind etwa:
- Warum können bestimmte Gewaltinhalte faszinieren?
- Welche Gefühle lösen sie aus?
- Warum werden solche Inhalte verbreitet?
- Was kann man tun, wenn man solche Inhalte zugeschickt bekommt?
- Wo können problematische Inhalte gemeldet werden?
Das Ziel ist nicht, Neugier oder Faszination zu verurteilen. Kinder und Jugendliche sollen lernen, problematische Inhalte zu erkennen, eigene Grenzen wahrzunehmen und sich bei belastenden Erfahrungen Hilfe zu holen.Den Umgang mit Gruppendruck üben
Kinder und Jugendliche müssen lernen, Grenzen zu setzen und sich dem Druck aus einer Gruppe zu entziehen.
Sie brauchen konkrete Strategien, um:
- Nein zu sagen,
- eine Gruppe oder einen Chat zu verlassen,
- Kontakte zu blockieren,
- problematische Inhalte zu melden,
- eine erwachsene Vertrauensperson einzubeziehen,
- Erpressungsversuche frühzeitig zu erkennen.
Besprechen Sie auch, dass Drohungen häufig dazu dienen, Angst zu erzeugen und Kontrolle auszuüben. Betroffene müssen eine solche Situation nicht allein lösen.Persönliche Daten und Accounts schützen
Kinder und Jugendliche sollten keine persönlichen Daten oder privaten Bilder unüberlegt an Personen weitergeben, die sie nur aus dem Internet kennen. Dazu gehören insbesondere:
- vollständiger Name,
- Telefonnummer,
- Wohnort und Schule,
- Standortdaten,
- Angaben zu Angehörigen,
- Passwörter,
- private oder intime Aufnahmen.
Aktivieren Sie gemeinsam geeignete Privatsphäre-Einstellungen. Beschränken Sie Chat- und Multiplayer-Funktionen bei jüngeren Kindern nach Möglichkeit auf bekannte Kontakte. Sichere, unterschiedliche Passwörter und eine Zwei-Faktor-Authentifizierung schützen Accounts zusätzlich.
Technische Schutzmaßnahmen können unterstützen, ersetzen aber keine vertrauensvollen Gespräche.
Psychische Belastungen früh erkennen
Einsamkeit, starker Rückzug, selbstverletzendes Verhalten oder anhaltende Niedergeschlagenheit sollten ernst genommen und frühzeitig angesprochen werden.
Bei Bedarf ist es wichtig, passende Unterstützung zu organisieren, etwa über psychosoziale Angebote, schulische Unterstützungssysteme oder Beratungsstellen wie Gesund aus der Krise.
Klare Orientierung geben
Kinder und Jugendliche müssen wissen, was erlaubt und was verboten ist und welche Folgen ihr Verhalten haben kann.
Gewalt, Erpressung, Bedrohung und die Weitergabe problematischer Inhalte sollten klar benannt und nicht verharmlost werden. Gleichzeitig sollten Kinder wissen, dass sie auch dann Hilfe holen können, wenn sie selbst bereits einen Fehler gemacht oder unter Druck etwas Verbotenes getan haben.
Welche Straftaten können relevant sein?
Welche Straftatbestände zur Anwendung kommen, hängt von der konkreten Situation ab. Relevant sein können unter anderem:
- Mitwirkung an der Selbsttötung (§ 78 StGB)
- Nötigung und schwere Nötigung (§ 105 StGB und § 106 StGB)
- Erpressung und schwere Erpressung (§ 144 StGB und § 145 StGB) etwa in bestimmten Fällen von Sextortion
- Delikte im Zusammenhang mit bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial und bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen (§ 207a StGB)
Die genaue rechtliche Einordnung muss im Einzelfall durch die zuständigen Behörden erfolgen.
Links und Hilfestellungen
- Bundesstelle für Sektenfragen: Erste Anlaufstelle zum Thema in Österreich mit Beratungsmöglichkeit für erwachsene Bezugspersonen
- Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS): Interdisziplinäre Forschungsstelle zu Themen wie Verschwörungsideologien, Antisemitismus und Rechtsextremismus aus Deutschland
- Informationsblatt des Bundeskriminalamtes: „COM“ – ein neuartiges Kriminalitätsphänomen
- Flyer des Bundeskriminalamtes: „So schützen Sie Ihr Kind online“