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Handyverbot an Schulen – Förderung der Medienkompetenz weiterhin notwendig

Lehrende Eltern Handy & Internet

Ist die Diskussion um ein Handyverbot an österreichischen Schulen mit der neuen Verordnung beendet? Was seit 1. Mai neu ist und was bleibt, lesen Sie hier.

Was hat sich verändert?

Seit dem 1. Mai 2025 gilt ein bundesweites Handyverbot für Schüler:innen bis zur achten Schulstufe – also für Sechs- bis Vierzehnjährige. Damit folgt Österreich dem Beispiel vieler anderer Länder, die ein landesweites Handyverbot für Schüler:innen bereits umgesetzt haben. Laut der Schulordnung ist den Schüler:innen „die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches und vergleichbaren, der digitalen Kommunikation dienenden Geräten“ in der Schule, im Unterricht außerhalb des Schulgeländes und bei Schulveranstaltungen verboten. Ausnahmen sind möglich, wenn:

  • die Hausordnung der Schule abweichende Regelungen trifft.
  • die Lehrkraft oder die Aufsichtsperson (zum Beispiel das Personal der Sommerschule oder der Freizeitbetreuung) die unterrichtsbezogene Verwendung gestattet.
  • die Nutzung des Gerätes aus medizinischen Gründen erforderlich ist (beispielsweise für Blutzuckermessungen).

Schulen bleiben autonom

Die Schulautonomie ist im Schulrecht fest verankert. Das bedeutet, dass die Schulen ihre Hausordnungen nach wie vor individuell festlegen dürfen und dem Handyverbot nicht in allen Punkten exakt nachkommen müssen, solange es den gesetzlichen Regelungen nicht widerspricht. Der Bildungsminister Christoph Wiederkehr betont, dass er mit der Neuregelung einen Perspektivenwechsel anregen möchte: Künftig soll vermehrt darauf geachtet werden, wo das Handy sinnvoll im Schulbetrieb eingesetzt werden kann, anstatt es gänzlich zu verbieten.

An vielen österreichischen Schulen gibt es bereits selbst auferlegte Regelungen zum Umgang mit Smartphones und anderen technischen Geräten. Mit der neuen Verordnung wird den Schulen unter anderem in der Argumentation gegenüber Eltern, die ihre Kinder während der Schulzeit erreichen möchten, oder in rechtlichen Fragen der Rücken gestärkt.

Wer haftet bei Schäden?

Die Rechtssicherheit für Lehrkräfte, die einem Kind in letzter Konsequenz das Handy abnehmen müssen, ist gewährleistet. Entsteht ein Schaden, während die Lehrperson das Gerät aufbewahrt, wird dieser von der Republik Österreich ersetzt (Amtshaftung des Bundes). Ausgenommen sind Fälle, in denen die Lehrkraft vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. In diesem Fall kann sich der Bund an der Lehrperson schadlos halten. Grundsätzlich sind die Schüler:innen für die sichere Aufbewahrung der Geräte selbst verantwortlich, es sei denn, die Hausordnung sieht etwas anderes vor.

Eltern und Lehrkräfte trotzdem in der Pflicht

Ein Verbot allein löst die Herausforderungen der digitalen Welt nicht. Viele Kinder und Jugendliche kompensieren die eingeschränkte Bildschirmzeit durch vermehrte Nutzung zu Hause oder umgehen das Verbot mit Zweithandys. Umso wichtiger bleibt die Förderung von Medienkompetenz als zentrale pädagogische Aufgabe. Weder Erziehungsberechtigte noch Schulen können sich der Auseinandersetzung mit dem Onlineverhalten von Kindern entziehen. Die Handynutzung sollte daher in ein medienpädagogisches Gesamtkonzept integriert werden, das auch von den Eltern aktiv mitgetragen wird.

Klare Vereinbarungen für ein besseres Miteinander

Gemeinsam ausgearbeitete Verhaltensvereinbarungen sind ein guter Weg, um das Umgehen von Verboten zu verhindern und potenziellen Gegenwind zu reduzieren. Sind alle Parteien intensiv an der Erarbeitung und Formulierung der Regeln beteiligt, werden diese eher akzeptiert und mitgetragen.

In vielen österreichischen Schulen gibt es bereits Vereinbarungen zum Handyverbot oder zu handyfreien Zonen in der Hausordnung. Sollten Sie noch vor dieser Aufgabe stehen oder alte Regeln überarbeiten wollen, könnte die FAQ-Seite des Bildungsministeriums dabei helfen. Einen Auszug davon, ergänzt mit weiteren Tipps, lesen Sie hier:

  • Gültigkeitszeitraum
    Das Verbot gilt vom Betreten bis zum Verlassen des Schulgebäudes und somit auch in den Pausen beziehungsweise in unterrichtsfreien Zeiten, sofern diese in der Schule verbracht werden. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für andere schulbezogene Veranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes, zum Beispiel in der Schwimmhalle oder im Museum. In Notsituationen darf das Handy selbstverständlich verwendet werden, um Hilfe zu holen.
     
  • Gemeinsame Pausengestaltung
    Erleichtern Sie den Kindern und Jugendlichen den Verzicht auf das Handy, indem Sie das Zusammenleben in der Schule aufregender gestalten. Eine gemeinsame Pausengestaltung mit Bewegungsmöglichkeiten, geeigneten Spielen oder einladenden Sitzgelegenheiten, idealerweise in den Klassenräumen oder in nahegelegenen Gemeinschaftsbereichen, ist eine gute Alternative. Beziehen Sie die Kinder aktiv in die Auswahl neuer Spiel- oder Pausenangebote mit ein. Denn wer mitentscheiden darf, akzeptiert Regeln meist leichter.
     
  • Konsequenzen bei Nichteinhaltung
    Bei Verstößen gegen das Handyverbot können Lehrkräfte eine Verwarnung aussprechen, eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten verfassen oder einen Eintrag ins Klassenbuch machen. Bei wiederholten groben Verstößen ist auch ein Ausschluss vom Unterricht möglich. Die Abnahme des Handys ist bis zur 8. Schulstufe während des gesamten Tages möglich. Ab der 9. Schulstufe kann es nur noch abgenommen werden, wenn es stört.
     
  • Aufnahmen mit dem Handy
    Halten Sie das Recht am eigenen Bild schriftlich fest. Vielen Schüler:innen ist der schmale Grat zwischen lustigen Videos oder Fotos und einer Verletzung der Privatsphäre nicht bewusst. Aufnahmen von Lehrkräften und Mitschüler:innen dürfen nur mit deren ausdrücklichen Einverständnis gemacht werden. Das Thema Bildrechte bietet sich an, um damit ganze Unterrichtseinheiten zu füllen oder externe Workshops zu buchen. Ausführliche Info zum Thema Recht am eigenen Bild finden Sie bei der Internet Ombudsstelle.
     
  • Handy im Unterricht gezielt einsetzen
    Überlegen Sie vorab, wann Sie das Handy im Unterricht benötigen und welche Regeln dafür erforderlich sind. Sprechen Sie sich dazu mit Ihren Kolleg:innen ab, um einen gemeinsamen pädagogischen Ansatz zu verfolgen. Wie können Lehrende das Handy in den Unterricht integrieren, ohne ein das Verbot aufzuweichen? Klare Vorgaben, die wenig Raum für Auseinandersetzungen im Alltag bieten, helfen hier sowohl Lehrkräften als auch Schüler:innen.
     
  • Gleiche Regeln für alle
    Das Vertrauensverhältnis wird gestärkt, wenn die gemeinsam vereinbarten Bestimmungen zur Handynutzung gleichermaßen für Schüler:innen und Lehrende gelten – auch wenn die Regeln laut Schulordnung nur für Kinder und Jugendliche gelten. Gehen Sie die Vereinbarungen gemeinsam mit den Schüler:innen durch, beantworten Sie Fragen und nehmen Sie Beschwerden entgegen.
     
  • Erziehungsberechtigte als Vorbilder
    Erwachsene Bezugspersonen sind nicht nur in der Schule, sondern auch im Alltag gefordert, einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit dem Handy vorzuleben. Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern ist wichtig, um Kindern auch zu Hause Orientierung zu geben und sie durch ein gutes Vorbild zu stärken.

Gemeinsame Regeln für Onlinegruppen

Auch wenn die Handynutzung in der Schule eingeschränkt oder verboten ist, bleiben Kinder und Jugendliche oft außerhalb der Unterrichtszeiten über Onlinegruppen miteinander in Kontakt. Deshalb ist es wichtig, in Verhaltensvereinbarungen auch den respektvollen und verantwortungsvollen Umgang in Chats, auf Plattformen wie Microsoft Teams oder in Messenger-Gruppen zu thematisieren – unabhängig davon, ob die Kommunikation während oder nach der Schulzeit stattfindet.

  • Gibt es Ruhezeiten?
    Vor allem bei jüngeren Schüler:innen kann es sinnvoll sein, Ruhezeiten für WhatsApp- oder Microsoft-Teams-Gruppen zu vereinbaren. In diesen Zeiten, zum Beispiel zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, sollen keine Nachrichten versendet werden.
  • Wer ist für die Gruppe verantwortlich?
    In Onlinegruppen bildet sich, ebenso wie vor Ort in der Schule, eine Klassendynamik. Wenn es nur eine Person gibt, die die Gruppe verwaltet und bestimmt, wer dabei ist und wer nicht, kann das zu Problemen führen.
  • Wer greift bei Problemen ein?
    Wer wird informiert, wenn es in Onlinegruppen zu unangenehmen oder grenzüberschreitenden Situationen kommt? Es kann sinnvoll sein, eine oder mehrere Personen als Ansprechperson oder Moderator:innen zu ernennen, die sich abwechseln, um nicht als „Petze” abgestempelt zu werden. So hat die Gruppe immer mindestens eine:n Klassensprecher:in für die Onlinegruppe.
  • Was tun bei illegalen Inhalten?
    Insbesondere junge Schüler:innen könnten mit in Gruppen geteilten nationalsozialistischen Inhalten oder Darstellungen von sexuellem Missbrauch Minderjähriger schnell überfordert sein. Hier muss die Lehrperson in jedem Fall informiert werden, um rasch handeln zu können, auch wenn sie selbst gar nicht in der Gruppe ist.

Was illegale Inhalte sind, wie man mit Streit und Meinungsverschiedenheiten im Netz umgeht und wo die Grenzen der Onlinekommunikation liegen – all das müssen Kinder erst lernen. Dabei müssen Familie und Schule zusammenarbeiten, denn der Lernort ist überall dort, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten und kommunizieren. In der Schule haben diese Themen ihren festen Platz im Unterricht, zum Beispiel in der Säule Medienbildung in der Volksschule und in der Digitalen Grundbildung in der Sekundarstufe I.


Allgemeine Schulordnung (in Kraft getreten am 01.09.2024)

Verordnung zur Schulordnung § 7 Abs. 6 bis 8 (in Kraft getreten am 01.05.2025)