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Risiken vermeiden: 6 Tipps zu „Sexting“

Das Verschicken und Tauschen von eigenen Nacktaufnahmen über Internet oder Handy sollte nicht sorglos betrieben werden. Wir geben Tipps, wie Risiken verringert werden können.

Es gibt kein „Safer Sexting“!

Sexting – das Verschicken und Tauschen von eigenen Nacktaufnahmen über Internet oder Handy – wird vor allem bei Jugendlichen immer beliebter. Geraten die Aufnahmen in falsche Hände oder landen öffentlich im Internet, kann das für die Abgebildeten unangenehme Folgen haben. Fakt ist:  Wirkliches „Safer Sexting“ gibt es nicht! Freizügige Bilder und Videos von sich selbst sollten daher nicht sorglos verschickt werden. 

Allerdings können folgende Tipps helfen, mögliche Risiken, wie z.B. Bloßstellung, Erpressung oder Strafbarkeit, zu verringern.


6 Tipps, um Sexting-Risiken zu vermeiden

  1. Weniger ist mehr. Ein Foto kann auch dann erotisch wirken, wenn nicht alle intimen Körperstellen komplett gezeigt werden. Zum Beispiel können die Arme oder Kleidungsstücke so vor dem Körper platziert werden, dass nicht alles zu sehen ist. Der Rest bleibt der Fantasie überlassen bzw. in der Privatsphäre des/der Abgebildeten.
     
  2. Gesicht nicht zeigen. Erotische Aufnahmen sollten so angefertigt werden, dass man selbst nicht eindeutig zu erkennen ist. Zum Beispiel kann es helfen, das Gesicht von der Seite zu zeigen oder ganz wegzulassen bzw. die Aufnahmen mit einem Filter zu bearbeiten.
     
  3. Zeigen statt senden. Die Kontrolle über eigene Nacktfotos behält man dann, wenn sie gar nicht aus der Hand gegeben werden. Am eigenen Smartphone oder Laptop können sie trotzdem gezeigt werden.
     
  4. Empfänger/in mit Bedacht auswählen – Nutzung klar machen. Erotische Fotos sollten nur dann verschickt werden, wenn ein entsprechendes Vertrauensverhältnis zum Empfänger/zur Empfängerin besteht. Es lohnt sich, schon bei der Übergabe klar zu machen, dass die Fotos nur für die Vertrauensperson bestimmt sind und nicht jemand anderem gezeigt, weitergeschickt oder veröffentlicht werden dürfen.
     
  5. Alte Aufnahmen löschen. Nacktfotos sollten regelmäßig wieder gelöscht werden – eventuell mit dem Partner/der Partnerin gemeinsam. Das schützt vor neugierigen Blicken, falls zum Beispiel das Smartphone einmal unbeobachtet herumliegen sollte, gestohlen wird oder verloren geht.
     
  6. Gesetzeslage beachten. Pornografische Aufnahmen von Unter-18-Jährigen gelten nach dem Gesetz als Kinderpornografie und dürfen daher nicht besessen, weitergeleitet oder wissentlich angeschaut werden. Ausnahme: Aufnahmen von sich selbst. Seit dem 1.1.2016 ist auch das einvernehmliche Tauschen von eigenen pornografischen Fotos oder Videos zwischen zwei mündigen Jugendlichen (über 14 Jahre) straffrei (§ 207a StGB Absatz 5).



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