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Unterlassungsklage oder Anzeige? So wehren Sie sich gegen Hasspostings!

Problematische Inhalte

Hass im Netz kann vieles sein, manchmal sogar strafbar. Viele wissen jedoch nicht, wie sie sich bei Polizei oder Gericht gegen Hass im Netz wehren können.

Was sind strafrechtlich relevante Hasspostings?

Menschenverachtende Äußerungen im Internet werden oft unter den Begriffen Hass im Netz oder Hass-Postings zusammengefasst. Seit 2021 gibt es ein neues Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz, das Betroffenen helfen soll, ihre Rechte leichter durchzusetzen. Gleichzeitig wurden die Straftatbestände erweitert, dadurch sind jetzt mehr Hasspostings strafrechtlich relevant. Ein Hassposting kann zum Beispiel aufgrund von Cyber-Mobbing, Stalking, Verhetzung oder aufgrund einer gefährlichen Drohung strafrechtlich relevant sein. 

Nicht jede hasserfüllte Äußerung im Netz ist strafbar. Im Artikel Hass-Postings im Internet – was sagt das Gesetz? haben wir zusammengefasst, welche Straftatbestände bei Hass-Postings überhaupt erfüllt sein können. Selbst wenn Sie sich nicht an die Polizei wenden können oder wollen, sollten Sie hasserfüllte Postings nicht einfach stehen lassen, sondern dagegen argumentieren.

Wie kann ich gerichtlich gegen ein Hass-Posting vorgehen?

  1. Screenshot machen. Unabhängig davon, ob ein Hass-Posting strafbar ist oder nicht, sollten Sie in einem ersten Schritt die Beweise sichern. Machen Sie dafür einen Screenshot des Postings oder fotografieren Sie es ab. Am besten machen Sie gleich einen Screenshot oder ein Foto vom gesamten Diskussionsverlauf. Wichtig dabei ist, dass das Datum und die URL sichtbar ist.
  1. Posting melden. Große Plattformen wie Instagram, Facebook, Twitter oder TikTok müssen eine Möglichkeit bereitstellen, um problematische Inhalte zu melden. Seit dem Jahr 2021 regelt das Kommunikationsplattformengesetz, dass die Plattformen gemeldet Inhalte, die offensichtlich rechtswidrig sind, innerhalb von 24 Stunden löschen müssen. Wie Sie Hass-Postings melden, zeigen wir Ihnen in unseren Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
  1. Unterlassungsklage bei Gericht. Sollte eine Plattform ein Posting trotz Ihrer Aufforderung nicht löschen, können Sie diese klagen. Dafür müssen Sie die Kontaktdaten der Plattform angeben, die Sie im Impressum finden. Eine Unterlassungsklage kann sich auch gegen die oder den VerfasserIn eines Postings richten. Auch in diesem Fall benötigen Sie den Namen und die Adresse. Kennen Sie diese Daten nicht, fragen Sie beim Plattformenbetreiber nach. Sobald Sie alle Daten haben, können Sie auf justizonline.gv.at das Formular ausfüllen.

    ACHTUNG! Ein solche Unterlassungsklage ist nicht kostenlos, sondern kostet etwa 100 Euro.

An welches Gericht können Sie sich wenden?

In den meisten Fällen richtet sich die Zuständigkeit des Gerichts nach dem Wohnort der Beklagten oder des Beklagten. Ist dieser Wohnort im Ausland, können Sie sich auch an das für Sie zuständige Gericht wenden. Die Gerichtssuche hilft Ihnen dabei das richtige Gericht zu finden.

Wie kann ich mit einer Anzeige gegen ein Hass-Posting vorgehen?

Handelt es sich um ein strafrechtlich relevantes Posting, können Sie eine kostenlose Strafanzeige bei der Landespolizeidirektion Ihres Bundeslandes machen. Das ist nicht immer einfach. Für viele stellt der Gang zur Polizei eine Hürde dar. Um Ihnen ein wenig Sicherheit zu geben, beantworten wir Ihnen hier die wichtigsten Fragen:

  • Wie läuft so eine Anzeigenerstattung eigentlich ab? Am besten bringen Sie gleich die gemachten Screenshots oder Fotos mit. Sie sind wichtiges Beweismaterial. Erzählen Sie der Polizei, was passiert ist. Diese wird Ihre Aussage sinngemäß mitschreiben und ein Protokoll machen. Dieses Protokoll können Sie nochmal durchlesen und überprüfen. Im Rahmen einer sogenannten „Belehrung“ können Sie das Protokoll noch ergänzen oder berichtigen und anschließend unterschreiben. Damit haben Sie Anzeige erstattet und das Strafverfahren beginnt, indem die Polizei die Ermittlungen aufnimmt.
  • Kann ich allein zur Polizei gehen oder müssen meine Eltern mit dabei sein? Sie können sowohl allein als auch mit Ihren Eltern zur Polizei gehen. Wir empfehlen auf jeden Fall eine Vertrauensperson mitzunehmen. Das müssen nicht unbedingt die Eltern sein. Als minderjährige Person haben Sie sogar das Recht nur befragt zu werden, wenn eine Vertrauensperson dabei ist. Außerdem haben minderjährige Personen Anspruch auf eine psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Das gilt im Übrigen auch für Opfer eines „Hass im Netz“ Delikts allgemein.
  • Welche Daten werden bei einer Anzeige von mir aufgenommen? In den meisten Fällen kann eine Anzeige nicht anonym erfolgen. Das bedeutet, dass Sie Ihre persönlichen Daten wie den Namen, Ihr Geburtsdatum, aber auch Ihre Adresse nennen müssen. Diese Daten erhält auch die beschuldigte Person. Aber keine Sorge. Das ist nicht immer so: Wenn Sie Angst vor der beschuldigten Person haben, können Maßnahmen getroffen werden, damit Sie nicht erkannt werden.
  • Ich weiß nicht, wer hinter einem Hass-Posting steckt. Kann ich trotzdem eine Anzeige machen? Ja. Eine Anzeige können Sie auch gegen unbekannte TäterInnen erstatten. Die Polizei versucht daraufhin herauszufinden, wer der Täter oder die Täterin ist.
  • Was tue ich, wenn die Polizei die Anzeige nicht annehmen will? Nach der Strafprozessordnung (STOP §100 Abs 3)muss die Polizei Ihre Anzeige annehmen und diese anschließend an die Staatsanwaltschaft übergeben. Wenn die Polizei Ihre Anzeige trotzdem nicht ernst nimmt, fragen Sie nach dem Grund dafür. Wenn die Anzeige nach wie vor nicht ernst genommen wird, können Sie sich Namen der Beamtin oder des Beamten sagen lassen und die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft melden.
  • Was muss ich als Zeugin oder Zeuge machen? In vielen Fällen ist die Person, die die Anzeige macht, gleichzeitig auch eine Zeugin oder ein Zeuge. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung müssen ZeugInnen vor Gericht erscheinen und wahrheitsgemäß erzählen, was passiert ist (wer vor Gericht lügt, macht sich selbst strafbar). Es macht auch Sinn andere Personen zu fragen, ob Sie als Zeugin oder Zeuge aussagen wollen, das können zum Beispiel Menschen sein, die der beschuldigten Person Konter gegeben haben.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Hass-Posting strafbar ist oder wie Sie sich am besten verhalten sollen, können Sie sich jederzeit an eine Beratungsstelle wenden. Das geht sowohl persönlich als auch per Mail oder Telefon. Kinder und Jugendliche erhalten außerdem eine kostenlose Rechtsberatung bei den Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs.