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Was ist Sexting?

Weitere Infos zu: Sexualität & Internet

Unter Sexting (zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“) versteht man den Austausch eigener pornografischer Fotos oder Videos über Internet und Handy. Seit dem 1.1.2016 ist der einvernehmliche Austausch solcher Nacktbilder zwischen zwei Jugendlichen ab 14 Jahren gesetzlich erlaubt.

 Flyer_Sexting.pdf

Flyer: Sexting

Informativer Flyer für Jugendliche zum Thema Sexting.

Veröffentlichung: Oktober 2024


Sexting ist im § 207a StGB („Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen“) geregelt. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und regelt, wann pornografische Fotos oder Videos von Personen unter 18 Jahren aufgenommen, angesehen und auch weitergegeben werden dürfen.

Grundsätzlich gelten der Besitz und die Verbreitung pornografischer Bilder von unter 18-Jährigen nach § 207a StGB als sexuelle Missbrauchsdarstellung Minderjähriger und sind somit strafbar. Mit dem „Sexting-Paragraphen“ (§ 207a Abs. 5 und 6) wurde eine Ausnahmeregelung geschaffen, um Jugendlichen in einem gewissen Rahmen eine selbstbestimmte Sexualität zu ermöglichen. Dabei ist zu beachten:

  • Mindestalter:
    Die Beteiligten müssen mindestens 14 Jahre alt sein UND die Person, die auf dem Foto oder Video zu sehen ist, muss zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits 14 Jahre alt gewesen sein.
  • Freiwilligkeit:
    Die Aufnahme darf nur von der abgebildeten Person freiwillig verschickt werden UND die Person, die das Bild erhält, muss ebenfalls damit einverstanden sein.

Unter diesen Voraussetzungen ist weder der Versand zwischen den beiden Jugendlichen noch der Besitz strafbar. Allerdings dürfen die Aufnahmen nicht Dritten gezeigt oder weitergeleitet werden und müssen gelöscht werden, wenn die Einwilligung wegfällt (z. B. nach Beendigung der Beziehung).


Auch wenn das Sexting zunächst freiwillig war: Wenn einer der Beteiligten nicht mehr damit einverstanden ist, müssen die Bilder unbedingt gelöscht werden! Andernfalls können sich Jugendliche wegen Besitz oder Weitergabe von pornografischen Darstellungen Minderjähriger strafbar machen, was weitreichende Folgen haben kann.


Sexting gehört bei vielen Jugendlichen zur gelebten Sexualität dazu und verläuft oft völlig unproblematisch. Wenn die Aufnahmen jedoch in die falschen Hände geraten oder öffentlich im Internet landen, kann das für die Abgebildeten sehr unangenehme Folgen haben. Wenn zum Beispiel Beziehungen oder Freundschaften in die Brüche gehen, werden intime Aufnahmen manchmal aus Rache an Außenstehende weitergeleitet  oder zur Erpressung benutzt. Auch im Rahmen von Cybermobbing können solche Bilder veröffentlicht werden.


Sind die Bilder erst einmal im Umlauf, lässt sich kaum noch kontrollieren, was mit ihnen geschieht. Versuchen Sie dennoch unbedingt, die Bilder zu löschen und deren Weiterverbreitung zu stoppen (z. B. mit dem Service „Take It Down“). Kostenlose Hilfe erhalten Sie bei der Internet Ombudsstelle.


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