Das Wichtigste im Überblick
| Was ist Sexting? | Sexting (= Sex + Texting) beschreibt den freiwilligen Austausch eigener intimer Fotos oder Videos über digitale Medien. |
| Rechtliche Voraussetzungen | Ab 14 Jahren erlaubt, wenn alle Beteiligten zustimmen und Inhalte nicht an Dritte weitergegeben werden. |
| Risiken | Gefahr von Missbrauch, Cybermobbing und Erpressung bei ungewollter Verbreitung. |
Definition von Sexting
Unter Sexting (zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“) versteht man den Austausch eigener sexueller Fotos oder Videos über Internet und Handy. Seit dem 1.1.2016 ist der einvernehmliche Austausch solcher intimer Aufnahmen zwischen zwei Jugendlichen ab 14 Jahren gesetzlich erlaubt.
Wann ist Sexting erlaubt?
Sexting zwischen Jugendlichen kann unter bestimmten Umständen strafbar sein. Das ist dann der Fall, wenn die ausgetauschten Bilder und Videos als „bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial oder bildliche sexualbezogene DarstellungenMinderjähriger“ nach § 207a StGB (früher „Pornographische Darstellungen Minderjähriger“) eingestuft werden. Diese Bestimmung dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und regelt, dass die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung sexualbezogener Aufnahmen von unter 18-Jährigen grundsätzlich strafbar sind.
Um Jugendlichen in einem gewissen Rahmen eine selbstbestimmte Sexualität zu ermöglichen, sieht § 207a StGB in Absatz 5 und 6 jedoch Ausnahmen vor, wann der Austausch solcher Aufnahmen erlaubt ist. Dabei ist zu beachten:
- Mindestalter:
Die abgebildete Person muss zum Zeitpunkt der Aufnahme mindestens 14 Jahre alt sein. - Freiwilligkeit:
Die abgebildete Person muss mit der Aufnahme einverstanden sein und die Fotos oder Videos müssen freiwillig verschickt werden. Entfällt die Einwilligung, muss die Aufnahme gelöscht werden (zum Beispiel nach Beendigung einer Beziehung). - Eigener Gebrauch:
Die Aufnahmen dürfen nur dem eigenen Gebrauch der beteiligten Personen dienen und nicht an Dritte weitergeleitet werden.
Unter diesen Voraussetzungen ist nach § 207a StGB weder der Versand zwischen den beiden Jugendlichen noch der Besitz strafbar.
Auch wenn das Sexting zunächst freiwillig war: Wenn die abgebildete Person nicht mehr damit einverstanden ist, müssen die Bilder unbedingt gelöscht werden! Andernfalls können sich Jugendliche wegen Besitz oder Weitergabe von sexualbezogenen Darstellungen Minderjähriger strafbar machen, was weitreichende Folgen haben kann.
Beispiel
Die 15-jährige Livia und der 16-jährige Eric sind seit Kurzem ein Paar. Da sie sich nur selten sehen können, macht Livia immer wieder sexuell aufreizende Fotos von sich im Badezimmer und schickt sie per WhatsApp an Eric. Eric darf diese Fotos auf seinem Handy speichern, sie aber nicht weiterleiten oder anderen Personen zeigen. Einige Wochen später verliebt sich Eric in die schöne Shalima und trennt sich von Livia. Livia fordert daraufhin von Eric die Löschung der intimen Aufnahmen. Eric besitzt die Fotos von Livia nun nicht mehr mit ihrem Einverständnis und muss diese daher von seinem Handy löschen. Andernfalls macht er sich nach § 207a StGB strafbar und kann bei der Polizei angezeigt werden.
Beim Sexting ist auch das Dickpic-Verbot zu beachten, das seit dem 1. September 2025 gilt und in § 218 Abs 1b StGB geregelt ist. Damit wird das unaufgeforderte Versenden von Bildern von Genitalien in Österreich strafrechtlich verfolgt.
Das sollten Jugendliche beachten
Sexting gehört bei vielen Jugendlichen zur gelebten Sexualität dazu und verläuft oft völlig unproblematisch. Wenn die Aufnahmen jedoch in die falschen Hände geraten oder öffentlich im Internet landen, kann das für die Abgebildeten sehr unangenehme Folgen haben. Wenn zum Beispiel Beziehungen oder Freundschaften in die Brüche gehen, werden intime Aufnahmen manchmal aus Rache an Außenstehende weitergeleitet oder zur Erpressung benutzt. Auch im Rahmen von Cybermobbing können solche Bilder veröffentlicht werden.
Achtung: Dabei kann es sich um eine Straftat handeln (zum Beispiel nach § 107c StGB oder § 144 StGB), die bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden kann!
Was kann man tun, wenn intime Bilder in Umlauf geraten?
Sind die Bilder erst einmal im Umlauf, lässt sich kaum noch kontrollieren, was mit ihnen geschieht. Versuchen Sie dennoch unbedingt, die Bilder zu löschen und deren Weiterverbreitung zu stoppen:
- Wird ein intimes Foto ohne das Einverständnis der abgebildeten Person in einem sozialen Netzwerk gepostet, sollten Sie die postende Person in einem ersten Schritt zur Löschung auffordern.
- Zusätzlich kann der unerwünschte Beitrag direkt an das soziale Netzwerk gemeldet werden.
- Entfernt die Plattform den Inhalt nicht, können Sie sich an sogenannte Trusted Flagger wenden. Dazu zählen etwa Rat auf Draht oder die Internet Ombudsstelle, die auch kostenlose Unterstützung und Beratung anbietet.
Bereits vor der Veröffentlichung ist es möglich, eine solche auch technisch zu verhindern. Dazu gibt es Tools zur Löschung von Nacktfotos. Eines davon ist „Take It Down“: Mit diesem Service können Minderjährige weltweit und anonym die Veröffentlichung ihrer intimen Aufnahmen stoppen.
Flyer für Jugendliche
Flyer: Sexting
Informativer Flyer für Jugendliche zum Thema Sexting.
Veröffentlichung: März 2026