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Wie erkenne ich Werbung im Internet?

Weitere Infos zu: Informationskompetenz

Werbung unterliegt laut §26 Mediengesetz einer Kennzeichnungspflicht, auch online. Vorgeschrieben sind klare Hinweise, die genaue Ausgestaltung der Kennzeichnung ist jedoch nicht eindeutig geregelt. In der Praxis sind die Kennzeichnungen daher meist sehr klein, diskret und an unauffälligen Stellen platziert. Dies führt dazu, dass sich werbliche und redaktionelle Inhalte vermischen und Werbung im Internet oft nicht als solche erkannt wird.


Signalwörter

Viele dieser Begriffe (zum Beispiel Promo) sind aus rechtlicher Sicht als Kennzeichnung unzureichend.

Achte auf Hashtags wie #ad, #werbung oder #anzeige sowie auf Markierungen von Werbepartner:innen mit einem @ im Beitrag – beides kann auf Werbung hinweisen.


Produktplatzierung

Nicht selten werden Produkte oder Marken von Influencer:innen in ihren Videos nur beiläufig erwähnt oder im Hintergrund sichtbar gemacht. Ein typisches Beispiel ist Kleidung oder Kosmetik: Influencer:innen zeigen sich bei ihrer Morgenroutine, ohne explizit zu nennen, welche Produkte sie nutzen, oder tragen gesponserte Markenkleidung. Das nennt man Produktplatzierung oder Product Placement. Diese Form der Werbung ist besonders schwer zu erkennen, da entsprechende Hinweise in der Regel sehr klein, kurz, farblich unauffällig oder möglichst versteckt sind. Wird der Text bei YouTube-Videos unten eingeblendet, ist der Hinweis noch schwerer zu finden, da er von der Navigationsleiste überdeckt wird. Manchmal werden Werbekooperationen auch mündlich angekündigt.

Beispiele:

Produktplatzierung | unterstützt durch Produktplatzierung | enthält bezahlte Werbung | bezahlte Werbung | Werbung | Dauerwerbung | Werbevideo | mit Unterstützung von...

Produktplatzierung ist zulässig, wenn in Videos, Filmen oder Serien keine direkte Kaufaufforderung erfolgt, das Produkt nicht im Mittelpunkt steht und explizit hervorgehoben wird. Trotzdem muss Produktplatzierung gekennzeichnet werden.


Links

Links in Stories, Beiträgen oder Infoboxen können darauf hinweisen, dass ein Beitrag Werbung enthält. In der Regel handelt es sich dabei um sogenannte Affiliate-Links, bei denen die Postenden für erfolgreiche Verkäufe oder Klicks eine Provision von den jeweiligen Werbepartner:innen erhalten. Auch Affiliate-Links müssen gekennzeichnet werden. Meist geschieht dies durch Sternchen hinter dem Link oder durch einen Hinweis in Klammern (zum Beispiel „Anzeige“), manchmal fehlt der Hinweis aber auch ganz.


Ausführliche Informationen zum Thema Influencer:innen-Marketing finden Sie in der Studie Kinder im Visier von Influencer-Marketing (PDF) der AK Wien und des ÖIAT.


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