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Angebot: „Das darf man mit meinem Bild machen!“

ThemaDas Recht am eigenen Bild
BroschüreSafer Internet im Kindergarten (Thema 9)
Materialverschiedene Fotos oder Übungsblatt „Das darf man mit meinem Bild machen!”
TypBewusstseinsspiel

Übungsblatt „Das darf man mit meinem Bild machen!"

Ziele

  • Das „Recht am eigenen Bild“ kennen
  • Wissen, was man darf
  • Wissen, worauf man achten muss

Ablauf

Phase 1

Die Kinder sitzen mit den Pädagoginnen und Pädagogen im Sitzkreis und schauen sich gemeinsam verschiedene Fotos an. Sie beschreiben, was sie darauf sehen.

Phase 2

Nun besprechen die Kinder, was man mit den Fotos machen darf und was nicht.

Phase 3

Die Kinder hängen nun alle Fotos, die man herzeigen darf, an eine Wäscheleine. Alle anderen Fotos werden in einer Schachtel versteckt.

Tipp

Diese Mini-Ausstellung sollte zugänglich aufgestellt werden, sodass die Kinder auch später noch überlegen können, welche Fotos sie herzeigen und welche lieber verstecken wollen.

Lösungshinweise für Pädagog:innen

Bild Nr.Darf …?Hinweis
1… deine Oma das auf Facebook oder Instagram stellen?Ja, darf sie, weil auf dem Foto keine Personen abgebildet sind.
2… die Mama des einen Kindes das Foto an die Mama des anderen Kindes schicken?Eher nicht, weil die Kinder nackt sind.
3… man dieses Foto auf WhatsApp teilen?Nein, weil hiermit das „Recht am eigenen Bild” verletzt werden würde.
4… man Herzchen darauf zeichnen und dann vor dem Kindergarten aufhängen?Ja, da die Kinder nicht erkennbar sind.
5… die Oma des Kindes dieses Foto als Profilbild auf WhatsApp verwenden?Nein, weil das Kind teilweise nackt ist.
6… die Mama des Kindes dieses Foto mit lustigen Kommentaren an ihre Freunde und Freundinnen schicken?Nein, weil hiermit das „Recht am eigenen Bild" verletzt werden würde.
7… eine Mama dieses Foto an die Mütter der anderen Kinder schicken?Ja, wenn alle Kinder damit einverstanden sind.
8… die Uroma der Familie das an ihre Bekannten schicken?Ja, wenn alle damit einverstanden sind.

 

Vorlese-Geschichte: „Die drei Freunde“


Hintergrundinformation: Das Recht am eigenen Bild

Jeder Mensch besitzt von Geburt an Rechte. Dazu zählen neben den allgemeinen Menschenrechten auch die sogenannten Persönlichkeitsrechte. Sie schützen die Würde eines jeden Menschen, indem sie vor Eingriffen in die Persönlichkeit, Freiheit und Privatsphäre durch andere Personen bewahren.

Ein zentrales Persönlichkeitsrecht ist das sog. „Recht am eigenen Bild“, das natürlich auch für Kinder gilt.

Eltern müssen – in der Regel bei der Anmeldung Ihres Kindes – eine Zustimmung unterschreiben, mit der sie erlauben, dass ihre Kinder im Kindergarten fotografiert werden und beispielsweise in einer Publikation des Kindergartens aufscheinen. Aber auch im privaten Rahmen ist es wichtig, dass Erwachsene die Rechte der Kinder ernstnehmen und sorgfältig überlegen, welche Fotos sie in WhatsApp-Gruppen oder auf soziale Netzwerke stellen. „Herzige“ oder „lustige“ Fotos können für die abgebildeten Kinder im Jugendalter zum ernsthaften Problem werden.

Was sind nachteilige Bilder?

Nachteilige Bilder, wie sie im „Recht am eigenen Bild“ beschrieben werden, widersprechen den Interessen der abgebildeten Person und dürfen nicht veröffentlicht werden. Was das genau bedeutet, ist von der konkreten Situation abhängig. Ganz klar nachteilig sind aber beispielsweise Nacktfotos oder Fotos, die ein Kind negativ darstellen (z. B. ein Kind schlägt ein anderes).

Die Internet Ombudsstelle hilft dabei, peinliche Bilder aus dem Internet zu entfernen.
Rat auf Draht bietet Beratung für Kinder und Jugendliche - telefonisch unter der Nummer 147 und online.

Was Kinder wissen sollten

Nicht jedes Bild, das du gemacht hast, darfst du auch anderen zeigen oder schicken. Wenn die Person auf einem Bild blöd ausschaut, (fast) nackt ist oder sich irgendjemand über das Bild lustig machen könnte, dann solltest du es löschen und nicht weiterschicken. Das gilt natürlich auch für dich: Auch über dich darf man sich nicht lustig machen!

 WEB_Kindergarten_Handbuch2024.pdf

Handbuch: Safer Internet im Kindergarten

Das Handbuch Safer Internet im Kindergarten für die Aus- und Weiterbildung von Kindergartenpädagog:innen beinhaltet Informationen, Tipps und Links zu den wichtigsten „Safer Internet“-Themen im Kindergartenalter mit konkreten Übungsvorschlägen und schneidet auch das Thema der entsprechenden Medienerziehung in der Familie an.

Veröffentlichung: Februar 2024