Übung: „Nackte Tatsachen"
| Thema | Nacktfotos im Internet |
| Broschüre | Selbstdarstellung von Mädchen und Jungs im Internet (Thema 11) |
| Alter | ab der 9. Schulstufe |
| Unterrichtsfächer | Bildnerische Erziehung, Soziales Lernen |
| Digitale Grundbildung | Gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung, Digitale Kommunikation und Social Media, Sicherheit |
| Dauer | 3–4 UE |
Ziele
- Prävention und Sensibilisierung in Bezug auf Nacktbilder
- Den eigenen Ruf im Netz bewusst gestalten können
- Über Werbung reflektieren
Ablauf
Die SchülerInnen reflektieren anhand von selbsterstellten Plakaten, wie visuelle Kommunikation funktioniert und welche Unterschiede in der Wahrnehmung je nach Geschlecht bestehen.
Phase 1 - Plakatgestaltung
Jede Schülerin und jeder Schüler (oder jede geschlechtshomogene Gruppe) formuliert drei Tipps rund um Nacktbilder im Internet bzw. am Handy und gestaltet dazu ein möglichst auffälliges Plakat. Das Ergebnis soll eine Art Aufklärungskampagne zum übergeordneten Thema „Nacktbilder“ sein. Mögliche Themen: der eigene Ruf im Netz, Verbreitung von Kinderpornografie, Cyber-Mobbing etc. Das Plakat muss dem Jugendschutzgesetz (siehe Box) entsprechen, aber ähnlich stark auf die MitschülerInnen wirken wie Werbung. Jedes Plakat wird mit einer Nummer (statt einem Namen) versehen.
Phase 2 – Plakatbewertung
Die Plakate werden gut sichtbar für ca. zwei Wochen in der Schule aufgehängt. Danach werden die MitschülerInnen befragt, welches Plakat a) den besten Inhalt und b) die beste grafische Umsetzung hatte. Weitere Fragen könnten sein: Wie wirken die einzelnen Plakate? Welche Aussagen waren besonders einprägsam? Was ist wichtiger: ein guter Slogan oder Bilder?
Phase 3 – Reflexion
In der Klasse werden gemeinsam die Plakate und die Aussagen der BetrachterInnen analysiert. Die SchülerInnen sollen sich auch überlegen, ob die Plakate je nach Geschlecht unterschiedlich angekommen sind – und wenn ja, warum. Bräuchte es geschlechterspezifische Plakate?
Anmerkung zum Jugendschutzgesetz
Jedes österreichische Jugendschutzgesetz hat einen Passus, der sich auf „jugendgefährdende Inhalte“ bezieht und verhindern soll, dass Kinder Zugang zu verstörenden Inhalten bekommen. Wo genau allerdings die Grenze liegt, wird nicht näher definiert. Eine Übersicht über alle österreichischen Jugendschutzgesetze, die sich je nach Bundesland unterscheiden können, gibt das Jugendportal.
Anmerkung zum Urheberrecht
Achten Sie darauf, dass die Schülerinnen nur solche Bilder nutzen, für die sie auch die Rechte haben. Das trifft zum Beispiel auf selbst angefertigte Fotos zu. Bilder aus dem Internet dürfen hingegen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der urhebenden Person veröffentlicht werden. Eine Ausnahme bilden Fotos, die unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen (search portal creative commons, pixabay, Unsplash). Mehr Infos zum Thema auf der “Urheberrecht” Themenseite von Saferinternet.at.
Hintergrundinformation: Nacktfotos im Internet
Möglichst aufreizende Bilder von sich selbst zu machen und online zu stellen – das ist unter Jugendlichen „in“. Dabei sind sie sich der Risiken meist bewusst. Das hindert sie aber nicht daran, es trotzdem zu tun.
„So wollte ich meine Klassenkameradin echt nicht kennenlernen.“ Schülerin, 17 Jahre, nachdem ein Selbstbefriedigungsvideo die Runde machte
Auch wenn keine verlässlichen Zahlen dazu vorliegen, ist davon auszugehen, dass Sexting, also das Verschicken und Tauschen erotischer Nachrichten und Bilder via Internet oder Handy, mittlerweile gängige Praxis bei (älteren) Jugendlichen ist. Fast alle Jugendlichen haben Erfahrungen mit diesem Thema gemacht, auch wenn sie selbst nicht direkt daran beteiligt waren.
Die Gründe für Sexting sind vielfältig
- Erotische Aufnahmen als Teil des Sexuallebens
- Anbahnung von Beziehungen durch aufreizende Fotos
- Wunsch nach Anerkennung
- Austesten der eigenen Grenzen
Das Problem dabei: Sind Nacktfotos einmal in Umlauf, besteht so gut wie keine Möglichkeit mehr, ihre Verbreitung zu stoppen. Dabei kann es auch zu Missbrauch kommen, etwa in Form von Erpressung, um zu verhindern, dass die/der andere Schluss macht – oder um eine Person zu schädigen, die einen verletzt hat.
Achtung: Kinderpornografie!
Was die meisten Jugendlichen nicht wissen: Das Verbreiten und Veröffentlichen erotischer Fotos Minderjähriger ist illegal (§ 207a StGB – Pornografische Darstellungen Minderjähriger) und kann rechtliche Folgen haben. Der Besitz ist dann strafbar, wenn es sich nicht um „einvernehmliches“ Sexting handelt und/oder Aufnahmen von Dritten weitergeleitet wurden.
In den Unterricht einbinden
Reflektieren Sie mit Ihren SchülerInnen über das Phänomen „Sexting“. Warum findet es eine solch große Verbreitung? Warum scheint es für Mädchen problematischer zu sein als für Jungs?
- Saferinternet.at – Jugendlichen-Flyer „Sexting“
- Saferinternet.at - Elternratgeber Sexualität & Internet
- Pro Juventute – Aufklärungskampagne zu Sexting
- Rat auf Draht – Quiz zur rechtlichen Lage rund um Sexting
- Rat auf Draht – Sexuelle Belästigung online
Unterrichtsmaterial: Selbstdarstellung von Mädchen und Jungs im Internet
Das Unterrichtsmaterial „Selbstdarstellung von Mädchen und Jungs im Internet“ soll Kinder und Jugendliche zur Reflexion des eigenen Image-Managements und von festgefahrenen Stereotypen anregen.
Veröffentlichung: Januar 2021