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Ziele

  • Sensibilisierung für Normen und Gesetze im Bereich sexueller Onlinegewalt
  • Konsequenzen strafrechtlich relevanter Handlungen einschätzen können und sich entsprechend verhalten

Ablauf

Die Jugendlichen setzen sich mit rechtlichen Fragen zu sexueller Onlinegewalt auseinander und erstellen ein entsprechendes Quiz.

Phase 1

Die Jugendlichen erarbeiten in Kleingruppen Alltagssituationen, die sich auf Strafrechtsparagrafen zu sexueller Onlinegewalt (siehe Infoblatt) beziehen. Beispiele:

  • „In einer WhatsApp-Gruppe wird ein Nacktfoto weitergeleitet.“ (Bezug zu § 207a StGB)
  • „Ein Mädchen wird in einer Klassenchatgruppe mit beleidigenden Kommentaren und Memes fertiggemacht.“ (Bezug zu § 107c StGB)
  • „Ein Erwachsener schreibt einem 13-Jährigen, dass er sich heimlich treffen möchte.“ (Bezug zu § 208a StGB)


Zu jeder Situation überlegen sie sich eine Quizfrage (z. B. Multiple Choice oder richtig/falsch), in der die richtige rechtliche Einordnung abgefragt wird.

Phase 2

Die Gruppen übertragen ihre Fragen in ein Onlinequiz-Tool. Alternativ kann das Quiz auch mit Papierkärtchen umgesetzt werden.

Phase 3

Die Jugendlichen spielen das Quiz gemeinsam. Abschließend wird in einer kurzen Reflexionsrunde besprochen:

  • Welche Fragen waren überraschend oder schwierig?
  • Welche rechtlichen Grenzen waren uns bisher nicht bekannt?
  • In welchen Situationen werden wir uns künftig anders verhalten?

Hintergrundinformation: Nicht selbst zum Täter oder zur Täterin werden

Jugendlichen fehlt häufig das Bewusstsein dafür, dass bestimmte Handlungen strafrechtliche Folgen haben können. Das betrifft vor allem den Umgang mit Nacktbildern: Viele wissen zwar, dass man sexuelle Darstellungen Minderjähriger eigentlich nicht besitzen oder weiterleiten darf, nehmen dies in konkreten Situationen aber nicht ernst oder hoffen, dass ihr Verhalten unentdeckt bleibt.

Auch das Überreden anderer zu Handlungen, mit denen diese eigentlich nicht einverstanden sind, wird häufig nicht als Grenzverletzung oder gar als Straftat eingeordnet. So kann es passieren, dass sich Jugendliche kriminalisieren, ohne sich darüber im Klaren zu sein.

Rechtliche Grundlagen

  • Umgang mit sexuellen Darstellungen Minderjähriger (§ 207a StGB): Sofern dies nicht einvernehmlich im Rahmen von Sexting geschieht, machen sich Jugendliche beim Verschicken solcher Bilder untereinander strafbar. Doch den wenigsten sind die Auswirkungen auf die Betroffenen und auf das eigene Leben im Vorfeld bewusst.
  • Cybermobbing (§ 107c StGB): Nacktaufnahmen spielen auch oft im Rahmen von Cybermobbing eine Rolle, da sie als besonders „wirksames“ Mittel zur Demütigung eingesetzt werden. Vielen Jugendlichen ist nicht klar, dass auch passives Verhalten (z. B. Nichtstun) als Unterstützungsleistung gelten kann, wenn es auf die Täter:innen bestärkend wirkt.
  • Cybergrooming (§ 208a StGB): Wer online Sexualkontakte zu Kindern unter 14 Jahren anbahnt, macht sich strafbar. Je nach Alter der Beteiligten sind in diesem Zusammenhang auch „harmloses“ Chatten oder spielerische Anfragen keineswegs unverfänglich, sondern können schwerwiegende Folgen haben.
  • Upskirting (§ 120a StGB): Wer heimlich den Intimbereich einer anderen Person filmt oder fotografiert (z. B. beim Umziehen oder auf der Toilette), macht sich strafbar. Jugendlichen ist oftmals nicht bewusst, dass es sich dabei nicht bloß um einen harmlosen Spaß handelt.
  • Dickpics (§ 218 Abs 1b): Seit 01.09.2025 ist das unaufgeforderte Versenden von Genitalbildern strafbar. Wenn Jugendliche solche Bilder (z. B. „zum Spaß“ oder als Mutprobe) verschicken, unterschätzen sie oft die möglichen Folgen.

Bewusstsein schaffen als Präventionsziel

Auch wenn rechtliche Aufklärung wichtig ist: Prävention bedeutet ebenso, die Empathie und das Verantwortungsbewusstsein der Jugendlichen zu fördern. Zu erkennen, dass das eigene Verhalten – ob aktiv oder passiv – reale Folgen für andere Menschen hat, ist ein wesentlicher Schritt!

 WEB_OIAT_Broschuere_Sexualitaet_Gewalt.pdf

Pädagogisches Handbuch: Sexualität, Gewalt und digitale Medien

Tipp

Das Handbuch „Sexualität, Gewalt und digitale Medien“ unterstützt pädagogische Fachkräfte bei der Auseinandersetzung mit Sexualität und sexueller Gewalt im Internet und enthält Übungen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Veröffentlichung: September 2025