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Übung: „Sexting und Nudes ohne strafrechtliche Folgen"

ThemaMissbrauch von Nacktfotos im Freundeskreis
BroschüreSexualität, Gewalt und digitale Medien (Thema 9)
Alterab 11 Jahren
Dauer1 Stunde

Ziel

  • Gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Nacktbildern kennen
  • Verantwortungsbewusstsein in Bezug auf das eigene Handeln entwickeln

Ablauf

Die Kinder bzw. Jugendlichen befassen sich mit der Gesetzeslage in Bezug auf Sexting und erstellen ein Quiz mit Situationen, die erlaubt bzw. verboten sind.

Phase 1

Die Kinder bzw. Jugendlichen recherchieren einzeln oder in Gruppen, welche gesetzlichen Regeln in Österreich für den Umgang mit Nacktfotos von Kindern und Jugendlichen gelten.

Achtung

Wenn für die Recherche Chatbots genutzt werden, könnten sich die Ergebnisse auf andere Länder beziehen. Es ist daher sinnvoll, die Informationen anschließend im Plenum zu vergleichen und gemeinsam auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Phase 2

Nun denken sich die Kinder bzw. Jugendlichen Situationen aus, die rechtlich erlaubt oder verboten sind, zum Beispiel:

  • „Eine 14-Jährige macht ein Foto von sich im Bikini und schickt es freiwillig an ihre gleichaltrige Freundin. Ist das erlaubt?“
  • „Ein 15-Jähriger leitet ein Nacktbild, das er bekommen hat, in einer WhatsApp-Gruppe weiter. Welche Folgen hat das?“


Aus diesen Szenarien erstellen sie anschließend eigene Quizfragen.

Phase 3

Die Quizfragen werden nun nacheinander im Plenum gestellt. Nach jeder Frage wird gemeinsam geklärt: Stimmt die Antwort? Ist das Szenario korrekt beschrieben? Am Ende notieren alle für sich, wie viele Antworten sie gewusst haben. Abschließend wird reflektiert, welche wichtigen Kriterien zum Umgang mit Nacktbildern im Quiz thematisiert wurden und welche darüber hinaus beachtet werden müssen.

Extra

Die Kinder bzw. Jugendlichen überlegen, wie man das Thema einer 14-jährigen Person, die gerade strafmündig geworden ist, vermitteln könnte und erstellen ein entsprechendes Plakat oder Social-Media-Postings. Dabei sollen keine Bilder von echten Menschen genutzt werden (stattdessen können diese z. B. KI-generiert oder selbst gezeichnet werden).


Hintergrundinformation: Missbrauch von Nacktfotos im Freundeskreis

Sexting, also der einvernehmliche Austausch intimer Bilder über digitale Medien, unterliegt nach § 207a StGB klaren gesetzlichen Regelungen:

  • Die Beteiligten müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Sie dürfen die Aufnahmen nur dann verschicken, wenn die Empfänger:innen damit einverstanden sind.
  • Wer solche Aufnahmen erhält, darf sie keinesfalls an Dritte weiterleiten und muss die Bilder löschen, wenn die abgebildete Person sie dazu auffordert.


Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen, denn vielen Jugendlichen ist nicht bewusst, dass das Weiterleiten intimer Aufnahme verboten ist und schwerwiegende Folgen haben kann.

Betroffene tragen keine Schuld

Für die abgebildeten Personen entstehen dadurch oft belastende Situationen, die bis hin zu Cybermobbing reichen können. Hinzu kommt, dass den Betroffenen mit Aussagen wie „Selbst schuld, wenn du so ein Foto machst“ oftmals die Schuld zugeschoben wird – auch von erwachsenen Bezugspersonen. Hier muss klar kommuniziert werden, dass die Verantwortung immer bei denjenigen liegt, die die Bilder weiterleiten.

Umso wichtiger ist es, sowohl Jugendliche als auch Erwachsene über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Nur durch entsprechendes Wissen, Sensibilisierung und eine klare Haltung lässt sich der Missbrauch von einvernehmlich entstandenen Aufnahmen verringern.

 WEB_OIAT_Broschuere_Sexualitaet_Gewalt.pdf

Pädagogisches Handbuch: Sexualität, Gewalt und digitale Medien

Tipp

Das Handbuch „Sexualität, Gewalt und digitale Medien“ unterstützt pädagogische Fachkräfte bei der Auseinandersetzung mit Sexualität und sexueller Gewalt im Internet und enthält Übungen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Veröffentlichung: September 2025