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Was kann ich gegen rechtswidrige Inhalte im Internet tun?

Weitere Infos zu: Cybermobbing

In Österreich sind bestimmte Inhalte gesetzlich verboten. Dazu zählen die Verbreitung und Nutzung von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger (Achtung, das kann auch Sexting betreffen!), extremistischen und nationalsozialistischen Inhalten sowie Hassrede. So können Sie sich und Ihr Kind vor solchen Inhalten schützen und dagegen vorgehen:

  • Melden Sie illegale Inhalte. Wenn Sie auf illegale Inhalte im Internet stoßen, können Sie diese an die Seitenbetreiber:innen oder das soziale Netzwerk melden. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Meldestellen, die auf illegale Inhalte unterschiedlicher Art spezialisiert sind. Sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und nationalsozialistische Wiederbetätigung können Sie anonym und unbürokratisch an Stopline melden. Hier finden Sie weitere Anlaufstellen, wenn Sie gegen hasserfüllte oder hetzerische Inhalte im Internet vorgehen möchten.
  • Vermeiden Sie illegale Downloads und Streaming-Dienste.Nutzen Sie immer legale Streaming-Dienste und laden Sie Inhalte nur von vertrauenswürdigen Quellen herunter. So laufen Sie nicht Gefahr, sich durch die Nutzung verbotener Inhalte strafbar zu machen.
  • Sensibilisieren Sie Ihr Kind. Besprechen Sie mit Ihrem Kind, welche Inhalte verboten sind und informieren Sie es darüber, welche Risiken und Folgen die Nutzung und Verbreitung solcher Inhalte haben kann. Ermutigen Sie Ihr Kind, Sie über unangemessene Inhalte zu informieren.
  • Nutzen Sie Filtersoftware. Um zu verhindern, dass jüngere Kinder unbeabsichtigt auf problematische Inhalte stoßen, kann technischer Kinderschutz sehr hilfreich sein. Solche Filter können jedoch keinen hundertprozentigen Schutz bieten – besprechen Sie daher mit Ihrem Kind, an wen es sich in problematischen Situationen wenden kann und wie es mit belastenden Inhalten am besten umgeht.

Gegen Inhalte, die strafrechtlich relevant sind, können Sie auch Anzeige erstatten. Beachten Sie aber die gesetzlichen Bestimmungen – beispielsweise sind hasserfüllte und beleidigende Inhalte nicht immer strafbar. Bei einem Strafverfahren entstehen für Opfer keine Kosten.

Was benötige ich für eine Anzeige bei der Polizei?

  • Amtlicher Lichtbildausweis: z. B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein
  • Beweise: Um die Situation glaubhaft zu machen, braucht es Beweise. Dokumentieren Sie daher die relevanten Inhalte (z. B. Beleidigungen und Bloßstellungen) möglichst lückenlos (komplette Chatverläufe etc.). Am besten speichern Sie diese digital, zum Beispiel auf einem USB-Stick. Achten Sie darauf, dass auf Screenshots oder anderen Beweismitteln wie Videos oder Fotos das Datum ersichtlich ist!
  • Falls vorhanden, Zeug:innen: Gibt es Personen, die Ihre Situation bestätigen können? Bitten Sie diese Personen, bei der Polizei eine Aussage zu machen oder benennen Sie diese Personen. Diese können dann gegebenenfalls von der Polizei befragt werden.
  • Rechtliche Einordnung: Informieren Sie sich vorab, gegen welche Rechtsvorschrift verstoßen wird. Das hilft Ihnen, ernst genommen zu werden. Bei Cybermobbing z. B. ist dies § 107c StGB.

Üble Nachrede (§ 111 StGB) und Beleidigung (§ 115 StGB) sind Privatanklagedelikte. Hier müssen Sie selbst aktiv werden und eine Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Die Polizei kann hier nicht helfen.

Was passiert nach einer Anzeige?

  • Liegt ein Anfangsverdacht vor, ermittelt die Polizei und leitet das Ermittlungsergebnis an die Staatsanwaltschaft weiter.
  • Dort wird geprüft, ob die Handlungen tatsächlich strafbar sind, also ein Straftatbestand vorliegt.
  • Gegebenenfalls werden weitere Beweise erhoben (je nach Fall z. B. Befragung des Opfers, der Eltern, Lehrenden, Täter:innen usw.).
  • Sind die zur Anzeige gebrachten Inhalte bzw. Handlungen strafbar, wird gegen die Täter:innen ein Strafverfahren bei Gericht eingeleitet.
  • Die Staatsanwaltschaft kann das Strafverfahren auch durch eine sogenannte Diversion (z. B. Sozialstunden, Geldstrafe) beenden.