Sie haben das Recht auf Gewährleistung bei mangelhafter Leistung durch den Verkäufer. Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht. Das Unternehmen, das eine Sache verkauft, muss dafür einstehen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe keinen Mangel hat. Gewährleistung muss man bei beweglichen Sachen innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe geltend machen. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
Ein Beispiel:
Sie haben einen Computer über das Internet bestellt. Nach Erhalt der Lieferung stellt sich heraus, dass der Speicher kaputt ist und der Computer beim Hochfahren dauernd abstürzt.
Was können Sie tun?
Zunächst haben Sie die Wahl zwischen Verbesserung oder Austausch der Ware. In unserem Beispiel muss das Unternehmen dafür sorgen, dass der gelieferte Computer ohne Probleme läuft. Es muss daher entweder einen anderen Computer mit funktionierendem Speicher liefern oder den Speicher des gelieferten Computers austauschen.
Achtung:
Wenn Sie von einer Privatperson kaufen, so kann diese die Gewährleistung weitgehend ausschließen. Vor allem bei einem hohen Kaufpreis ist hier daher genau zu überlegen, ob das Risiko eines Mangels eingegangen wird.
Erst wenn das Unternehmen trotz Aufforderung nicht reagiert oder sein Verbesserungsversuch fehlschlägt, können Sie verlangen, dass der Kaufpreis vermindert wird oder aber der Vertrag rückgängig gemacht wird (Wandlung). Zwischen Wandlung und Preisminderung haben grundsätzlich Sie das Wahlrecht. Handelt es sich jedoch nur um einen geringfügigen Mangel, so besteht kein Wahlrecht, es darf nur die Preisminderung verlangt werden. Bei der Wandlung müssen gekaufte Ware und Kaufpreis möglichst zeitgleich zurückgegeben werden.
Kann man sich über das Bestehen des Mangels oder die Art der Gewährleistung nicht einigen, müssen Sie als Käufer diese Rechte mit einer Klage geltend machen. Da Gerichtsverfahren immer mit hohen Kosten und Risiken verbunden sind, ist eine Einigung meist die bessere Lösung. Lassen Sie sich dazu von einer Konsumentenschutzorganisation beraten.
Erklärvideo der AK Österreich
Weiterführende Links
- Internet Ombudsmann: Welche Rechte habe ich bei der Lieferung mangelhafter Ware?
- Internet Ombudsmann: Informationsblatt Online-Shopping von privat zu privat (pdf)
- Konsumentenfragen.at – das Konsumentenportal des BMASGK