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Die gelieferte Ware ist mangelhaft – was tun?

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Sie haben das Recht auf Gewährleistung bei mangelhafter Leistung durch den Verkäufer. Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht. Das Unternehmen, das eine Sache verkauft, muss dafür einstehen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe keinen Mangel hat. Gewährleistung muss man bei beweglichen Sachen innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe geltend machen. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.

Erst wenn das Unternehmen trotz Aufforderung nicht reagiert oder sein Verbesserungsversuch fehlschlägt, können Sie verlangen, dass der Kaufpreis vermindert wird oder aber der Vertrag rückgängig gemacht wird (Wandlung). Zwischen Wandlung und Preisminderung haben grundsätzlich Sie das Wahlrecht. Handelt es sich jedoch nur um einen geringfügigen Mangel, so besteht kein Wahlrecht, es darf nur die Preisminderung verlangt werden. Bei der Wandlung müssen gekaufte Ware und Kaufpreis möglichst zeitgleich zurückgegeben werden.

Kann man sich über das Bestehen des Mangels oder die Art der Gewährleistung nicht einigen, müssen Sie als Käufer diese Rechte mit einer Klage geltend machen. Da Gerichtsverfahren immer mit hohen Kosten und Risiken verbunden sind, ist eine Einigung meist die bessere Lösung. Lassen Sie sich dazu von einer Konsumentenschutzorganisation beraten.

Erklärvideo der AK Österreich

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