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Google Family Link

Stand: August 2022

Liebe Besucherinnen und Besucher,

leider können wir unsere Privatsphäre-Leitfäden aufgrund begrenzter Ressourcen derzeit nicht aktualisieren. Wir arbeiten jedoch an einer Lösung, damit Sie diese weiterhin nutzen können. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Saferinternet.at-Team

Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Sie können Google Family Link auch dann verwenden, wenn Ihr Kind ein Android-Gerät hat, Sie selbst aber ein iPhone nutzen. Besitzt Ihr Kind ein iPhone nutzen Sie bitte die sogenannte Bildschirmzeit von Apple.

Damit Google Family Link funktioniert, muss das Betriebssystem der Geräte recht aktuell sein. Elterngerät: Android: 5.0 oder höher, iPhone: iOS 9 oder höher, iPad: iOS 9 oder höher. Gerät des Kindes: Android: 5.1 oder höher. Alle Voraussetzungen finden Sie auf der Help-Seite von Google.


Auch technische Filter bieten keinen hundertprozentigen Schutz vor ungeeigneten Inhalten. Bleiben Sie daher mit Ihrem Kind im Austausch und bereiten Sie es auch auf problematische Inhalte vor.


Wie lange Ihr Kind welche Inhalte nutzen darf, können nur Sie bestimmen. Eine gute Orientierung finden Sie hier.


Gerade für Kinder unter 12 Jahren kann YouTube Kids eine gute Alternative zu YouTube sein. Nutzen Sie für detaillierte Einstellungen auch unsere Privatsphäre-Leitfäden für YouTube Kids und YouTube.

Um zu sehen, welche Inhalte sich Ihr Kind auf YouTube und YouTube Kids ansieht, müssen Sie die Speicherung des YouTube-Verlaufes im Google-Konto Ihres Kindes aktivieren. Das bedeutet aber, dass Google viele Informationen und persönliche Daten über Ihr Kind erhält.


Standort des Kindes abrufen

Verfolgen Sie den Standort Ihres Kindes nicht ohne sein Wissen, denn das gefährdet Ihre gute Vertrauensbasis. Vereinbaren Sie jedenfalls Regeln – wie z. B. dass Ihr Kind Ihnen Bescheid geben muss, wenn es nach der Schule spontan zu Freund:innen geht. Auch bei der Standortverfolgung kann es Fehler geben (z. B. wenn Ihr Kind sich an einem Ort ohne Empfang befindet).


Die volle Kontrolle über die Aktivitäten Ihres Kindes zu haben steht in einem gewissen Widerspruch zum Datenschutz Ihres Kindes. Bedenken Sie: Wenn Sie sehen können, welche Inhalte und Seiten Ihr Kind aufruft, hat auch Google Zugang zu diesen Informationen.


Die Alterskennzeichen PEGI, FSK und USK geben Auskunft über die empfohlene Altersfreigabe für Computer-, Konsolen- und Online-Spiele. Sie kennzeichnen, ob eine Anwendung im Sinne des Jugendschutzes unbedenklich ist, sie informieren jedoch nicht über die tatsächliche Spielbarkeit. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit App-Bewertungen durchzulesen und überlegen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind, welche Anwendungen es installieren möchte.



Wichtig!

Die Privatsphäre-Leitfäden können aktuell nicht mit dem Microsoft Internet Explorer angezeigt werden. Unterstützt werden folgende Browser: Microsoft Edge, Chrome, Firefox und Opera.