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Kann ich bestellte Ware wieder zurückgeben?

Weitere Infos zu: Online-Shopping

Werden Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer im Internet abgeschlossen, so unterliegen diese grundsätzlich dem gesetzlichen Rücktrittsrecht. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Kalendertage und beginnt bei Kaufverträgen mit dem Eingang der Ware beim Käufer, bei Dienstleistungsverträgen, Downloads und Wasser- und Energiebezugsverträgen bereits mit dem Vertragsabschluss.

Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden einer Rücktrittserklärung. Diese bedarf keiner besonderen Form – aus Beweisgründen ist jedoch die Schriftform empfehlenswert. Das bloße Zurücksenden der Ware ohne weiteren Kommentar reicht für einen Rücktritt nicht aus.

Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei

  • Dienstleistungen, die vereinbarungsgemäß schon vor Ablauf der 14-tägigen Frist vollständig erbracht wurden (z. B. Online-Mitgliedschaften) und der Verbraucher die Kenntnisnahme über den Verlust des Rücktrittsrechts bestätigt hat;
  • Lieferung von digitalen Inhalten (Downloads), wenn der Unternehmer vor Ablauf der 14-tägigen Frist mit der Lieferung begonnen hat und der Verbraucher über den Verlust des Rücktrittsrechts in Kenntnis gesetzt wurde und diesem ausdrücklich zugestimmt hat;
  • Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt;
  • Waren, die nach Kundenwunsch angefertigt werden (z. B. Maßanzüge oder private Fotoalben), die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
  • Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten werden würde;
  • Waren, die aus Hygienegründen versiegelt geliefert wurden, sofern sie vom Verbraucher nach der Lieferung entsiegelt wurden (z. B. Zahnbürsten);
  • Ton- oder Videoaufzeichnungen bzw. Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt wurden;
  • Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte – mit Ausnahme von Abonnements;
  • Hauslieferungen (Pizzadienst etc.) oder Freizeit-Dienstleistungen (Reise-, Hotel-, Konzertbuchungen etc.).
  • Beförderung von Waren oder Personen sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen;
  • Vermietung von Wohnungen sowie Glücksspiel.

Erklärvideo der AK Österreich

Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so muss der Unternehmer alle bereits erbrachten Zahlungen zurückerstatten (spätestens 14 Tage nach Zugang der Rücktrittserklärung). Gleichzeitig muss der Verbraucher bis spätestens 14 Tage nach Abgabe der Rücktrittserklärung die bereits empfangene Ware an den Unternehmer zurückschicken. Die Kosten für den Rückversand der Ware hat der Käufer nur dann zu tragen, wenn dies vereinbart wurde. Der Unternehmer muss den Kaufpreis rückerstatten, hat aber Anspruch auf angemessenes Entgelt für die Benützung – wobei das Auspacken der Ware bzw. ein Testbetrieb nicht als Benützung gelten. Bei Problemen im Zusammenhang mit dem Rücktrittsrecht bei Online-Käufen hilft die Internet Ombudsstelle kostenlos weiter.

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