Oft ist der Einkauf über ausländische Anbieter billiger oder es werden Produkte angeboten, die in Österreich nicht erhältlich sind. Wenn aber Probleme auftreten, dann ist eine Lösung oft schwieriger oder gar unmöglich. Hier ist also die Seriosität des Unternehmens besonders wichtig!
Hat ein ausländisches Unternehmen eine österreichische Niederlassung, dann gelten die gleichen Bestimmungen wie für österreichische Unternehmen.
Eine Klage beim Gericht an Ihrem Wohnort können Sie auch einbringen, wenn der Vertragspartner im EU-Ausland sitzt. Zustellung und Urteilsvollstreckung sind unter Umständen mit Schwierigkeiten verbunden, diese sind aber in der Regel zu lösen.
Kompliziert wird es bei Einkäufen außerhalb der EU. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird je nach Rechtsabkommen mit dem betroffenen Land schwierig bis unmöglich. Daher ist bei Kaufverträgen mit Unternehmen, deren Sitz sich nicht innerhalb der EU befindet, jedenfalls doppelte Vorsicht angesagt! Vergessen Sie nicht: Bei einem Kauf außerhalb der EU können auch hohe Zollgebühren anfallen.
Weiterführender Link
- Bundesministerium für Finanzen: Zollabwicklung, gesetzliche Hintergründe & Tipps für ein problemloses Online-Shopping
- Konsumentenfragen.at – das Konsumentenportal des BMASGK