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Ist „Grooming" strafbar?

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JA! Am 1.1.2012 ist der § 208a StGB – Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen in Kraft getreten. Groomern kann demnach eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren drohen. Beziehen Sie sich bei einer Anzeige bei der Polizei konkret auf § 208a StGB.