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Welche Inhalte sind für Kinder und Jugendliche gesetzlich verboten?

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Das Jugendschutzgesetz ist in Österreich auf Landesebene geregelt. In jedem Bundesland gibt es leicht unterschiedliche Bestimmungen. Überall gleich ist jedoch, dass die Weitergabe von pornografischen, nationalsozialistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten an Jugendliche verboten ist und Jugendliche solche Inhalte auch nicht besitzen dürfen. Bei Verstößen sind für Erwachsene meist Geld- und sogar Freiheitsstrafen, für Jugendliche verpflichtende Beratungsgespräche und u. U. auch Geldstrafen vorgesehen.

Sobald Eltern wissen, dass ihre Kinder nach dem Jugendschutzgesetz verbotene Inhalte auf ihr Handy oder ihren Computer geladen haben, müssen sie diese löschen bzw. löschen lassen. Eltern sind jedoch nicht dazu verpflichtet, die Handys ihrer Kinder laufend bzw. ohne konkreten Verdacht auf jugendschutzgefährdende Daten zu kontrollieren.

Auch Lehrende haben bei konkretem Verdacht auf rechtswidrige Inhalte auf Handys von Schüler:innen die Pflicht, die Handys zu kontrollieren und ggf. abzunehmen.