Welche Inhalte sind für Kinder und Jugendliche gesetzlich verboten?
Weitere Infos zu: LehrendeElternHandy & InternetDas Jugendschutzgesetz ist in Österreich auf Landesebene geregelt. In jedem Bundesland gibt es leicht unterschiedliche Bestimmungen. Überall gleich ist jedoch, dass die Weitergabe von pornografischen, nationalsozialistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten an Jugendliche verboten ist und Jugendliche solche Inhalte auch nicht besitzen dürfen. Bei Verstößen sind für Erwachsene meist Geld- und sogar Freiheitsstrafen, für Jugendliche verpflichtende Beratungsgespräche und u. U. auch Geldstrafen vorgesehen.
Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen nach dem Jugendschutzgesetz in Niederösterreich und im Burgenland:
Das Anbieten, Vorführen, Weitergeben und Zugänglichmachen von Medien, Datenträgern, Gegenständen und Dienstleistungen an Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist verboten, wenn sie Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können. Solch eine Gefährdung ist anzunehmen, wenn dadurch
- kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen verherrlicht werden,
- Menschen aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts diskriminiert werden oder wenn
- die Darstellung einer die Menschenwürde missachtenden Sexualität beinhaltet wird.
(Quelle: help.gv.at)
Sobald Eltern wissen, dass ihre Kinder nach dem Jugendschutzgesetz verbotene Inhalte auf ihr Handy oder ihren Computer geladen haben, müssen sie diese löschen bzw. löschen lassen. Eltern sind jedoch nicht dazu verpflichtet, die Handys ihrer Kinder laufend bzw. ohne konkreten Verdacht auf jugendschutzgefährdende Daten zu kontrollieren.
Auch Lehrende haben bei konkretem Verdacht auf rechtswidrige Inhalte auf Handys von Schüler:innen die Pflicht, die Handys zu kontrollieren und ggf. abzunehmen.