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Dürfen Jugendarbeiter:innen WhatsApp verwenden, um mit Jugendlichen in Kontakt zu sein?

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Eher ja! Die Verwendung von WhatsApp durch Jugendarbeiter:innen ist vor allem deswegen problematisch, weil man als Nutzer:in automatisch seine Kontaktliste hochlädt und damit an WhatsApp weitergibt, ohne dass alle Personen der Weitergabe zugestimmt haben. Dies trifft aber auf alle anderen Berufstätigen ebenso zu. Abgesehen davon stellt die Nutzung von WhatsApp im Rahmen der Jugendarbeit keinen besonderen datenschutzrechtlichen Verstoß der Jugendarbeiter:innen dar.

Grundsätzlich gilt in Österreich zwar, dass Jugendliche erst ab 14 Jahren der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Internet-Dienste (und damit der Nutzung von WhatsApp) zustimmen können. WhatsApp hat in den Nutzungsbedingungen zudem bestimmt, dass Nutzer:innen innerhalb der EU mindesten 16 Jahre alt sein müssen. Doch selbst wenn Sie als Jugendarbeiter:in wissen, dass Ihre Klient:innen noch unter 16 Jahre alt sind und WhatsApp nutzen, hat das keine rechtlichen Konsequenzen für Sie. Zwar verstoßen die Jugendlichen damit gegen die Nutzungsbedingungen von WhatsApp, WhatsApp entsteht daraus aber kein Schaden und die Nutzung von WhatsApp durch Unter-16-Jährige stellt auch keine strafbare Handlung dar.

Nicht zuletzt geht auch aus „Erwägungsgrund 38“ der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) implizit hervor, dass das Datenschutzrecht einem Kind oder Jugendlichen nicht im Weg stehen soll, Präventions- oder Beratungsdienste in Anspruch zu nehmen.

Tipp

Nutzen Sie Alternativen zu WhatsApp, die mehr Wert auf Datenschutz legen.