Hilfe, ich habe eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen erhalten!
Weitere Infos zu: UrheberrechteWurde eine Urheberrechtsverletzung begangen, können der Urheber bzw. der Rechteinhaber den Verletzer abmahnen. Eine Abmahnung kommt in der Regel von einem Rechtsanwalt, es gibt jedoch auch Abmahnungen, die direkt vom Rechteinhaber verfasst werden („private Abmahnung“). Die Abmahnung wird grundsätzlich per Post verschickt, in manchen Fällen jedoch auch bereits zuvor per E-Mail.
In der Abmahnung wird der Verletzer aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist die konkrete Rechtsverletzung zu unterbinden (also z. B. ein Foto zu löschen), eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadenersatz zu zahlen sowie die Anwaltskosten zu übernehmen.
Was tun?
Abmahnungen sollten keinesfalls ignoriert werden, da sonst ein sehr teures Gerichtsverfahren droht! Da die Schadenersatzforderungen aber oft überhöht sind und die Unterlassungserklärung häufig unnötig zum Nachteil des Rechteverletzers ausformuliert ist, empfiehlt es sich immer, einen Anwalt oder eine Konsumentenschutzeinrichtung (z. B. die Internet Ombudsstelle) zu kontaktieren. In Extremfällen kann eine Urheberrechtsverletzung mehrere tausend Euro kosten.
Sonderfall: Gefälschte Abmahnungen
Immer wieder kommt es vor, dass Betrüger sich als Rechtsanwälte ausgeben und Abmahnungen wegen der vermeintlichen Verletzung von Urheberrechten per E-Mail an unzählige Personen verschicken. Oft sind die Abmahnungen täuschend echt gestaltet. Informieren Sie sich, wie Sie echte von gefälschten Abmahnungen unterscheiden können.