Das Problem von Tauschbörsen ("Peer-to-peer-Netzwerken") ist, dass es bei ihrer Verwendung oft zu Urheberrechtsverletzungen kommt. Das Urheberrecht besagt, dass die Urheber/innen das alleinige Recht, ihr Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen und aufzuführen, haben. Bei Tauschbörsen und Websites sind vor allem zwei Rechte berührt: Einerseits wird das Werk anderen öffentlich zugänglich gemacht, andererseits durch die Abspeicherung von Kopien vervielfältigt.
Upload verboten
Das Anbieten von Musik oder Videos in Tauschbörsen ohne die Zustimmung des Urhebers ist nicht erlaubt.
Dabei ist zu beachten, dass Tauschbörsen-Programme meistens so eingestellt sind, dass Ordner, in denen die heruntergeladenen Dateien abgespeichert werden, gleichzeitig auch zum Upload freigegeben sind. Die Programme kann man in den meisten Fällen zwar so einstellen, dass die Uploads verhindert werden, bei den Downloads wird man dann allerdings benachteiligt.
Download ebenfalls unzulässig
Der reineDownload von illegal bereitgestellter Musik oder Filmen aus dem Internet (also ohne das Musikstück selbst wieder anzubieten) ist ebenfalls unzulässig. Zulässig ist das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken jedoch dann, wenn die Quelle rechtmäßig ist.
Streaming
Ob das Streamen von Filmen oder Musik eine legale Quelle erfordert, ist nach unserer Einschätzung eher zu bejahen, juristiscch betrachtet ist diese Frage allerdings nicht restlos geklärt.