Als wichtige freie Werknutzung sieht das Urheberrecht das Zitatrecht vor. Erlaubt ist das Anführen einzelner Stellen eines veröffentlichten Sprachwerks (kleines Zitat) oder für das wissenschaftliche Arbeiten auch das Zitieren umfangreicherer Stellen (großes Zitat). Zitate bedürfen grundsätzlich einer Quellenangabe, denn nur dann handelt es sich überhaupt um ein Zitat und nicht um ein unzulässiges Plagiat.
Achtung:
Ein reines Aneinanderreihen von Zitaten ist nicht erlaubt.
Eine korrekte Quellenangabe enthält folgende Informationen
- Name des Autors/der Autorin bzw. der Institution
- Titel des Werks
- Erscheinungsjahr
- Fundstelle (Seitenangabe in einem Buch, Zeitungsausgabe, vollständige Internetadresse mit Datum des letzten Aufrufs …)
Beispiel:
Muster, Max (2010): So zitiert man richtig. In: Magazin für Wissenschaft, Nr. 03/08, S. 12-17. Online im Internet: www.musteradresse.at/magazin/so-zitiert-man-richtig [1.6.2012].
Wichtig:
In Österreich gibt es kein Filmzitatrecht, wohl aber die Möglichkeit des Bildzitats. D. h. es dürfen keine Szenenausschnitte aus Filmen als Zitat gebraucht werden, das Verwenden von Bildern ist jedoch u. U. möglich, vor allem, wenn dies für die Verständlichkeit eines Textes erforderlich ist (z. B. eine statistische Grafik in einer wissenschaftlichen Arbeit).