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Welche Ansprüche hat der Urheber/Rechteinhaber bei Urheberrechtsverletzungen?

Weitere Infos zu: Urheberrechte

Wurde ein Foto ohne Zustimmung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers ins Internet gestellt, besteht u. a. Anspruch auf angemessenes Entgelt. Darüber hinaus kann er Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche gegen den Verletzer geltend machen. Wird zur Durchsetzung der genannten Ansprüche ein Rechtsanwalt beigezogen, so sind grundsätzlich auch Anwaltskosten zu erstatten.

Welche Ansprüche der Rechteinhaber gegen den Verletzer hat, hängt im Einzelfall davon ab, welches nationale Urheberrecht Anwendung findet. Nur weil der Verletzer österreichischer Staatsbürger ist oder seinen Wohnsitz in Österreich hat, bedeutet das nicht, dass auch österreichisches Urheberrecht Anwendung findet. In erster Linie ist entscheidend, in welchem Land die Verletzung begangen wurde.

Ausführliche Infos zu den Rechtsansprüchen können Sie in den Infoblättern des Internet Ombudsmanns nachlesen: „Meine Fotos im Internet – Häufig gestellte Fragen“ (pdf) und „Infos und Tipps zu Abmahnungen“ (pdf)