Grundsätzlich gilt: Auch Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre. Das steht in Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention. Sie dürfen z. B. nicht heimlich das Zimmer Ihres Kindes durchsuchen oder seine Briefe lesen. Ebenso wenig ist es erlaubt, dass Sie ungefragt seine E-Mails und Chatnachrichten lesen, seine Social-Media-Accounts durchforsten oder sein Handy anderweitig ausspionieren. All das stellt eine Verletzung der Privatsphäre dar.
Die rechtliche Grundlage für den Schutz der Privatsphäre bilden in Österreich § 16 und § 1328a Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch. Unter gewissen Umständen können Verletzungen der Privatsphäre auch strafbar sein – etwa, wenn man sich unerlaubt Zugriff auf das Handypasswort seines Kindes verschafft, um heimlich dessen WhatsApp-Nachrichten zu lesen.
Es gibt Ausnahmesituationen, die Eingriffe in die Privatsphäre rechtfertigen – z. B. in Notfällen und wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind in Gefahr ist. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt, verzichten Sie lieber darauf und respektieren Sie die Privatsphäre Ihres Kindes. Setzen Sie auf eine offene Kommunikation und unterstützen Sie Ihr Kind beim sicheren Umgang mit dem Handy.
Je nach Alter können technische Kinderschutzmaßnahmen eine hilfreiche Unterstützung sein, um die Handynutzung Ihres Kindes im Blick zu behalten. Vor allem, wenn Ihr Kind schon älter ist, sollten Sie solche Anwendungen aber nie heimlich installieren. Wie bei allen anderen unabgesprochenen Kontrollmaßnahmen könnte Ihr Vertrauensverhältnis sonst empfindlich verletzt werden!
Versuchen Sie, die richtige Balance zwischen Maßnahmen zum Schutz Ihres Kindes und der Wahrung seiner Privatsphäre zu finden. Gemeinsam vereinbarte Verhaltensregeln für die Internet- und Handynutzung können hilfreich sein!