Dürfen Lehrende die Handys ihrer Schüler/innen kontrollieren?
Weitere Infos zu: LehrendeSexualität & InternetEntscheidend bei dieser Frage ist, ob Lehrende einen konkreten Verdacht auf jugendgefährdende bzw. rechtswidrige Inhalte auf Handys von Schüler/innen haben. Ist das zutreffend, haben Lehrende nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, Handys zu kontrollieren und ggf. dem/der Schüler/in abzunehmen. Eine strafbare Handlung (z. B. Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie) muss in jedem Fall an die Schulleitung gemeldet werden. Diese entscheidet dann unter Berücksichtigung von § 79 StPO (Strafprozessordnung) bzw. § 45 BDG (Beamten-Dienstrechtsgesetz), ob eine Anzeige erforderlich ist. Jeder Verdacht sollte darüber hinaus entsprechend dokumentiert werden, um Vorfälle und Handlungen für andere (Eltern, Polizei …) nachvollziehbar zu machen.
Beachten Sie:
Eine routinemäßige Kontrolle von Handys ohne Verdacht verletzt die Privatsphäre der Schüler/innen!
Grundsätzlich ist das Ausreizen und Übertreten von Grenzen im jugendlichen Alter eine Herausforderung, der sich Eltern und Lehrende immer wieder stellen müssen. Dieser Prozess gehört zu einer normalen Entwicklung in der Adoleszenz. Daher sind das Konsumieren und Verbreiten von jugendgefährdenden Inhalten auch stets in diesem Kontext zu sehen. Merken Lehrende, das Vorkommnisse in diesem Bereich zunehmen (z. B. ältere Schüler/innen schicken jüngeren Pornos auf das Handy, Wettbewerb um die extremsten Handy-Videos etc.), sollte der Umgang mit ungeeigneten Inhalten dringend thematisiert werden – sowohl mit den Schüler/innen, die die Inhalte verbreiten, aber auch mit jenen, die nur konsumieren. Anregungen dazu finden Sie in den Saferinternet.at-Unterrichtsmaterialen Das Handy in der Schule (pdf) und Medien und Gewalt – Herausforderungen für die Schule (pdf).